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Diskrepanz zwischen AB & Rechnung

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
18.12. - 25.12.2020
23 Antworten | 12 Autoren 23
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Wir haben nun eine Auftragsbestätigung bekommen auf der folgendes vermerkt ist:


2020/20201217872875.jpg
Die Baufirma meint das mit "Fixpreis...." gemeint ist, dass der Einheitspreis je Position bis Jahresende gemeint ist. Fur mich ist das nicht so eindeutig da der Satz ohne Bezug dazu einfach da steht.

Wir haben nun mündlich vorab die Info bekommen, dass der Rechnungsbetrag vermutlich ca. 20-25% über der vorher veranschlagten Summe liegen wird. 

Vorsorglich mal nachgefragt:
Was gilt hier nun eurer Meinung nach im Streitfalle?

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.12.2020  (#21)
Na dann wart mal ab was konkret dortsteht... vorher können wir ohnehin noch mutmaßen. 
Und dann würde ich die Mengen noch genau prüfen. 

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
21.12.2020  (#22)
lieber heinzi, kenn deinen habitus schon von anderen threads, aber mal sachlich:

wenn man ein angebot hat mit fixpreis und bezug auf summenwert und laut angebot beauftragt, so darf der auftragnehmer nicht beliebig höher abrechnen. 
da ist man nicht auf dem holzweg mit der 10%-obergrenze, sondern wir leben in einem rechtsstaat.

selbst wenn der angebotsumfang nur ein teil des gewerkes war, so ist der auftragnehmer in der nachweispflicht für zusätzliche beauftragungen. selbst wenn das angeblich nur nach summe verglichene angebot von dem billigst-suchenden bauherren angenommen wurde, dieses aber kein sinnvoll fachlich richtiges gewerk ergibt, so ist der auftragnehmer in der prüf- und warnpflicht. wenn der bauherr nicht zusatz-regiezetteln tageweise für zusatzaufträge unterschrieben hat, so wird es schwierig für die nachweispflicht auftragsnehmer. klagsrisiko hat nämlich dieser, der will das geld für seine willkür-rechnungslegung.

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
25.12.2020  (#23)
@cc9966 schau es ist ganz einfach, du bist streitorientiert und ich bin lösungsorientiert! In diesem besagten Angebot steht ganz klar: das baugrund und bodenrisiko trägt der Auftraggeber! Das heisst z. B. : Wenn der Untergrund so schlecht ist dass mehr Boden ausgetauscht werden muss, (Dreck raus, Schotter rein) oder alte Fundamente zum Vorschein kommen die rausgespitzt werden müssen, oder kanalleitungen ersetzt werden müssen weil sie nicht mehr gut sind, trägt das der Auftraggeber. Alles was er aus und einbaut muss er allerdings mit Lieferscheine und eventuell Fotos belegen und bei grossen zusatzarbeiten mit der Bauleitung abklären. Es gibt es praktisch ganz selten dass ein Angebot mit der Abrechnung massenmässig gleich ist? 

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