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div. Nebengebühren aktuell

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.5.2015
6 Antworten 6
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kurze Anfrage zu den div. Nebengebühren (grundlage sind € 200.000 auf 20 Jahre) aufgrund eines "ersten rechenbeispieles" der Bank

Bearbeitungsgebühr
1,5% (= € 3.000.-)
Schätzgebühr ??
€ 500.- ????
Kontoführung monatlich
€ 5,30
Legalisierungsgebühr??? € 112,46 was ist das???

PS: wie hoch ist derzeit die Grundbucheintragungsgebühr? Kommt ja fix vom Gericht und ist keine Gebühr der Bank, daher nicht verhandelbar, oder??

  •  chris23
  •   Silber-Award
28.5.2015  (#1)
Ist doch eigentlich egal wie sie die Gebühren nennen. Verhandle mit den Banken und dann nimmst Du das beste Angebot an. Dieses Angebot ist sicher mit hohen Gebühren belastet. Wobei bei den ersten Angeboten ist das meist so.
Verhandle den Aufschlag und dann zum Schluss geht meist noch einiges bei den Gebühren. 500 Euro pauschal Bearbeitung wären ein Ziel. Alle anderen Einmalgebühren weg. Wenn die Bank Dein Haus schätzen muss um das Geschäft zu machen ist das ja nicht Dei Problem.

5,30 Kontoführung/Monat ist auch eher hoch. Wir haben 10 Euro/Quartal falls Du einen Vergleichswert willst.

edit: Legalisierungsbebühr: Die wissen anscheinend, dass die Banken so viele halblegale sachen machen, dass sie den Kredit legalisieren müssen emoji

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
28.5.2015  (#2)
Da gibts ein paar Zahlen:
https://www.bausparen.at/eBusiness/services/resources/media/314933534010554625-308249056768873230-1047421154604343763-1-39-NA.pdf

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.5.2015  (#3)
dzt. Grundbuchseintragungsgebühr ist dzt 1,2 % vom intabulierten betrag.
nein ist nicht verhandelbar in dem sinn!

keine ahnung was eine legalisierungsgebühr sein sollte
schätzgebühr ist auch fürn a+f
weg damit

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  •  chris23
  •   Silber-Award
28.5.2015  (#4)

zitat..
gloitom schrieb: Da gibts ein paar Zahlen:
https://www.bausparen.at/eBusiness/services/resources/media/3149335340105f


Zahlen ja, aber es geht halt um Bausparer.

Witzig finde ich den Spruch:
"Die Bausparfi nanzierung:
Flexibel, kalkulierbar
und günstig."

Na zumindest zwei der drei Punkte treffen nicht zu emoji

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  •  speeeedcat
28.5.2015  (#5)
hallo karl10, ad legalisierungsgebühr, schau mal:
Die Legalisierungsgebühr
Voraussetzung für die Eintragung eines Pfandrechtes im Grundbuch ist die Zustimmung des oder der Liegenschaftseigentümer in Form einer beglaubigten Unterschrift auf der Grundbuchsurkunde. Legalisierte Unterschriften sind sowohl vom Liegenschaftseigentümer als auch vom Finanzierungsinstitut erforderlich. Die Legalisierungsgebühr errechnet sich gemäß geltender Tarife (Notar/Bezirksgericht), basierend auf dem Pfandrechtsbetrag.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.5.2015  (#6)

und wieder etwas gelernt...
diese kinder haben immer andere namen. *G*
heißt wohl überall anders

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