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Doppelhaus

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  •  WILMA763
5.7. - 9.7.2020
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Wir besitzen eine Doppelhaushälfte aus den 50igern.
Die längste Seite beider Gebäude  beträgt 16,20 Meter,also 8,10 Meter unser Eigentum.
Ein baulicherteil 1,60Meter breiter Teil des Hauses befindet sich am Grundeigentum des Nachbarn,
8,10 seines Eigentums auf unserem Grundeigentum.Häuser wurden notariell geteilt und als 2 getrennte Parzellen geführt.
Nun hatte er die Idee ein Fundament zusetzen und eine Veranda zu errichten,die an der Grundgrenze endet und die zu unserem Haus gehörenden 1,60 Meter hat er sich auch gleich mit
verbaut,es gab keine Bauverhandlung und auch keine Info der Gemeinde in Oberösterreich.
Wir wollen unser Haus dämmen und können das auf Grund seiner Bautätigkeit nicht durchführen da wir ihm ansonst sein eingebautes Fenster an der Grundgrenze mit 25 cm zubauen,dadurch haben wir Probleme mit dem Energieausweis,da das Erdgeschoss nicht durchgehend gedämmt ist.
Braucht man nicht eine Baugenehmigung für solche Zubauten?
Am Bauplan der die gesamte Länge der Gebäude aufgezeichnet  wir haben aber die vorhandene Veranda nicht eingezeichnet,ist man dazu verpflichtet da ein Teil der Mauer uns gehört?
Ist ein Dachfenster das zur Gaube umgebaut wurde Baubewilligungspflichtig?

  •  Jacky1905
  •   Bronze-Award
6.7.2020  (#1)
Sorry, nicht ganz durchschaubar. Ein paar Ansichten (Pläne, Fotos,...) wären sehr hilfreich.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.7.2020  (#2)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Sorry, nicht ganz durchschaubar.

So is es!

Was soll man zu so einem Text sagen???

zitat..
WILMA763 schrieb: Am Bauplan der die gesamte Länge der Gebäude aufgezeichnet wir haben aber die vorhandene Veranda nicht eingezeichnet,ist man dazu verpflichtet da ein Teil der Mauer uns gehört?

oder:

zitat..
WILMA763 schrieb: Ein baulicherteil 1,60Meter breiter Teil des Hauses befindet sich am Grundeigentum des Nachbarn,
8,10 seines Eigentums auf unserem Grundeigentum.

Also 1,60m eures Gebäudes stehen auf seinem Grund und 8,10m seines Gebäudes stehen auf eurem Grund????
Ich dachte:

zitat..
WILMA763 schrieb: Häuser wurden notariell geteilt und als 2 getrennte Parzellen geführt.

?????

Daher liebe WILMA: Fang nochmal ganz von vorne an. Beschreib die Ausgangssituation, bevor der Nachbar was zu bauen begann. Wo und wie sind welche Gebäude situiert? Wie liegen die Grundstücke genau? Liefere dazu auch planliche Darstellungen und mach ergänzend vielleicht Skizzen. 
Und dann beschreib im Detail, wo genau der Nachbar was gebaut hat und auch, was DU jetzt baulich machen willst. Und das alles in einzelnen, durch Punkte getrennten Sätzen. Überleg dir beim Schreiben immer, wie ein völlig Außenstehender, der überhaupt keine Vorinformation und Kenntis der örtlichen Lage hat, den Inhalt jedes einzelnen Satzes von dir verstehen soll?
OK?


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  •  WILMA763
8.7.2020  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Jacky1905: Sorry, nicht ganz durchschaubar.

So is es!

Was soll man zu so einem Text sagen???
__________________
Im Beitrag zitiert von WILMA763: Am Bauplan der die gesamte Länge der Gebäude aufgezeichnet wir haben aber die vorhandene Veranda nicht eingezeichnet,ist man dazu verpflichtet da ein Teil der Mauer uns gehört?
__________________
Im Beitrag zitiert von oder:

WILMA763: Ein baulicherteil 1,60Meter breiter Teil des Hauses befindet sich am Grundeigentum des Nachbarn,
8,10 seines Eigentums auf unserem Grundeigentum.

Also 1,60m eures Gebäudes stehen auf seinem Grund und 8,10m seines Gebäudes stehen auf eurem Grund????
Ich dachte:
__________________
Im Beitrag zitiert von WILMA763: Häuser wurden notariell geteilt und als 2 getrennte Parzellen geführt.

?????

Daher liebe WILMA: Fang nochmal ganz von vorne an. Beschreib die Ausgangssituation, bevor der Nachbar was zu bauen begann. Wo und wie sind welche Gebäude situiert? Wie liegen die Grundstücke genau? Liefere dazu auch planliche Darstellungen und mach ergänzend vielleicht Skizzen. 
Und dann beschreib im Detail, wo genau der Nachbar was gebaut hat und auch, was DU jetzt baulich machen willst. Und das alles in einzelnen, durch Punkte getrennten Sätzen. Überleg dir beim Schreiben immer, wie ein völlig Außenstehender, der überhaupt keine Vorinformation und Kenntis der örtlichen Lage hat, den Inhalt jedes einzelnen Satzes von dir verstehen soll?
OK?

D

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Jacky1905: Sorry, nicht ganz durchschaubar.

So is es!

Was soll man zu so einem Text sagen???
__________________
Im Beitrag zitiert von WILMA763: Am Bauplan der die gesamte Länge der Gebäude aufgezeichnet wir haben aber die vorhandene Veranda nicht eingezeichnet,ist man dazu verpflichtet da ein Teil der Mauer uns gehört?
__________________
Im Beitrag zitiert von oder:

WILMA763: Ein baulicherteil 1,60Meter breiter Teil des Hauses befindet sich am Grundeigentum des Nachbarn,
8,10 seines Eigentums auf unserem Grundeigentum.

Also 1,60m eures Gebäudes stehen auf seinem Grund und 8,10m seines Gebäudes stehen auf eurem Grund????
Ich dachte:
__________________
Im Beitrag zitiert von WILMA763: Häuser wurden notariell geteilt und als 2 getrennte Parzellen geführt.

?????

Daher liebe WILMA: Fang nochmal ganz von vorne an. Beschreib die Ausgangssituation, bevor der Nachbar was zu bauen begann. Wo und wie sind welche Gebäude situiert? Wie liegen die Grundstücke genau? Liefere dazu auch planliche Darstellungen und mach ergänzend vielleicht Skizzen. 
Und dann beschreib im Detail, wo genau der Nachbar was gebaut hat und auch, was DU jetzt baulich machen willst. Und das alles in einzelnen, durch Punkte getrennten Sätzen. Überleg dir beim Schreiben immer, wie ein völlig Außenstehender, der überhaupt keine Vorinformation und Kenntis der örtlichen Lage hat, den Inhalt jedes einzelnen Satzes von dir verstehen soll?
OK?

Danke,anscheinend dürfte ich beim Hochladen der Skizze einen Fehler gemacht haben,deshalb nicht sichtbar.
Frage wurde bereits durch fachkundigen Bautechniker geklärt.


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  •  Jacky1905
  •   Bronze-Award
9.7.2020  (#4)
User gelöscht, und dafür haben wir uns durch diese Frage gekämpft...
Der Thread könnte eigentlich gelöscht werden, weil er eh keinen Mehrwert hat.

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
9.7.2020  (#5)
Ja, User wollte Account stilllegen. Scheinbar bereits bei der Formulierung einer seriös beantwortbaren Frage überfordert...

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