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Drainage wo einleiten?

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  •  Timbaland
10.10. - 11.10.2008
6 Antworten 6
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Hallo, mich würde interssieren wo ich eure Drainagen eingeleitet habt, direkt in den Kanal oder in einen Sickerschacht. Ich habe vorerst die Auskunft der Gemeinde bekommen dass ich diese nicht in den Kanal einleiten darf. Heute hatte ich aber zufällig wg. Kanalarbeiten jemanden von der Gemeinde auf meinem Grundstück, der meinte es handle sich um einem Mischwasserkanal. Was heisst dies nun und darf ich hier nur Regenwasser vom Dach einleiten oder auch das Drainagenwasser. Meine Baufirma meint dies einfach mit an den Kanal mitanzuschliessen. Was ist aber wenn die Gemeinde mal draufkommt oder dies dann ankreidet, was kann dann passieren?

Danke für eure Ratschläge.

lg

  •  cc9966
11.10.2008  (#1)
ich lass...die drainage in einen bach einleiten der an der grundstücksgrenze verläuft. muss man bei der bh wasserrechtlich genehmigen lassen.
wird dir nciht viel helfen. mein tipp: mach einen sickerschacht, und vom sickerschacht einen überlauf in den kanal. vom überlauf erzhähl der gemeinde besser nichts.

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  •  MartinaL
11.10.2008  (#2)
Mischwasserkanal heißt nicht gleich, daß da auch dein ganzes Wasser rein darf.
Was machst du denn mit dem Wasser der Dachflächen? In den gleichen z.B. Sickerschacht (mit getrennten Zuleitungen) darf auch dein Drainagewasser rein.

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  •  Timbaland
11.10.2008  (#3)
Gemeinde sagt....dass das Wasser meiner Dachterrasse mit rund 40m2 in diesen Kanal eingeleitet werden kann. Desweiteren auch das Regenwasser meiner Dächer, deshalb habe ich angenommen dass eigentlich dann auch das Drainagewasser eingeleitet werden kann.

Mich würde interessieren wie das die Gemeinden kontrollieren und was passieren könnte wenn es nicht dem entspricht was die Gemeinde ursprünglich gesagt hat, denn schliesslich ist nichts dergleichen im Einreichplan vorhanden und meine Baufirma sagt dass dies einfach gemacht werden kann da eh keiner dies nachkontrollieren kann. Aber bammel habe ich schon dafür.

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  •  cc9966
11.10.2008  (#4)
kennekeinen fall wo das die gemeinden kontrollieren. für prüfungen eines wasserverlaufes wird meistesn lebensmittelfarbe in die abflüsse eingeleitet. bei drainagen ist eine kontrolle ohnehin schwierig. mit einem überlauf vom sickerschacht zum kanal brauchst dir im bereich kontrollen kaum sorgen machen, ausserdem nutzt du den kanal nur dann wenn es der sickerschacht nicht mehr schafft und meistens nimmt dann eh der kanal auch nix mehr auf.

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  •  kraweuschuasta
11.10.2008  (#5)
Darinage - Wir hams in den Sickerschacht engeleitet, der bei uns als Zisterne fungiert. Hams deswegen nicht in den Kanal eingeleitet, weil der Kanal höher liegt als das Niveau von regenwasser und Drainagerohr....

Kennst Du den Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter?"

lg, Kraweuschuasta

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  •  MartinaL
11.10.2008  (#6)
Also echt, - wenn ich mein ganzes Regenwasser in den Kanal leiten dürfte, würde ich auf das unsinnige Verbot des Drainagewassers pfeifen.

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