Ich habe eine frage:
mein neuer nachbar wälzt gerade haus und grund um....es gab bislang keine baugenhemigung die ich schriftlich erhalten habe.mein nachbar sagte mir er baue lt paragraph(hab vergessen welchen,irgendwas mit 30),wo man sich nur verpflichtet alle regeln einzuhalten.
gibt es sowas?
danke!!!
Also Bauen ohne rechtskräftige Baubewilligung ist prinzipiell verboten...allerdings bedeutet die Tatsache, daß Du als Nachbar keinen Bewilligungsbescheid erhalten hast, nicht automatisch, daß der Bau nicht bewilligt ist...unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bauverhandlung entfallen und alle Parteien haben "lediglich" das Recht auf Einsichtnahme in alle Unterlagen sowie das Recht, Einsprüche zu erheben - und falls man keine Einsprüche erhebt, erlischt automatisch die Parteienstellung, und somit auch das Recht auf einen Bescheid...ist in NÖ jedenfalls so, k.A. in welchem Bundesland du wohnst, aber wenn's da eine ähnliche Regelung gibt, kann's ja durchaus so abgelaufen sein...allerdings müßtest Du dann eine Verständigung bekommen haben, auf der das steht...
Falls der Nachbar allerdings einfach so zu bauen begonnen hat, ohne daß jemals bei Dir irgendeine Verständigung über einen Antrag auf Baubewilligung oder eine anstehende Bauverhandlung angekommen ist, würd' ich allerdings schon bei der Baubehörde nachfragen, was da los ist...
also - habe nichts bekommen,er hat ja erst gerade das haus gekauft,und schon wild drauf losgelegt,alles umgewälzt,usw.....
lg
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kommt drauf an.bei mir ging es auch um jeden tag damit ich früher bauen kann als die baubewilligung kommt. die gemeinde hat mir gesagt: erdarbeiten, erdbewegungen, aufschüttungen bis 1,5m, pflasterungen (nur kiesunterbau), einfriedungen usw. darf man ohne baugenehmigung machen. auch den aushub, dämmung und aufbau der schalung ist noch kein bauen. erst wenn der beton eingebracht wird muss die baugenehmigung da sein, wobei kleine gartenhütten zb nur anzeigepflichtig und nicht genehmigungspflichtig sind. das gilt nur für grundstücke die nicht im hw30-gebiet oder naturschutzgebiet liegen, hier spielen dann naturschutzrecht oder wasserrechtsgesetz auch eine rolle wo dann evtl. schon das lagern von baustoffen verboten sein kann.
kommt auch drauf an - wo und in welcher gemeinde du baust. ich durfte ohne baubewilligung nichts machen, nicht mal zaun, gartenhütte oder zufahrt befestigen. grundstück ist auch in NÖ. bin aber nicht in hw30.
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