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dumme frage: warum therme warten?

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  •  cc9966
12.5. - 14.5.2009
12 Antworten 12
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hallo!

ich hab im neubau eine gastherme vorgesehen und darüber schon öfter gelesen, dass man eine gastherme jährlich warten lassen muss.

im haus meiner eltern ist seit 15 jahren ein gasheizkessel (vaillant) welcher noch nie gewartet wurde.

was ist bei einer therme anders als bei einem kessel, sodass diese "wartungsbedürftig" ist?

  •  AndiBru
12.5.2009  (#1)
Die Geldmacherei - Ich bin in der Immobilienbranche tätig, und ich habe auch in jedem Mietvertrag drinnstehen, dass die Therme jährlich gewartet werden muss ....

Auch bei "Neubauwohnungen" ...

Für mich macht es auch wenig bis garkeinen Sinn ...

Ich glaube, dass die Regelung aufgekommen ist, als vor ein paar Jahren in Wien bei zwei Thermen die Gaszuleitung undicht ware und bei anderen das Rauchrohr ...

Ich glaube hier wird "nur" geschaut das eben "keine" Gefahr von den Geräten ausgeht ...

Eine Wartung kostet bei "einer Bekannten Firma" zwischen 75 und 95 Euro - dann gibts das Pickerl ...

Wenn man eine Reinigung oder so will (was vielleicht etwas dem Kunden bringen würde) dann müsste man extra Zahlen ....)

Die Wartung dauert 10 min, und der Monteur guckt im Grunde nur, und mist ein paar sachen ...

Also ich sehe in der Regelung 0 Sinn - weil die alten "gefährlichen" Thermen sind eh in Wohnungen die nicht neu vermietet oder verkauft werden - und hier kommt halt kaum wer kontrollieren ...

Wenn ich eine neue alte Wohnung bekomme, dann ist meist auf der Therme noch keine Prüfplakette - ich weise dann den Eigentümer darauf hin, und dann macht er die erste Überprüfung ...

Nächste Woche habe ich eh wieder einen Termin, kann ja den Instalateur mal fragen, was das bringt :)

lg!

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  •  cc9966
12.5.2009  (#2)
naja..als häuslbauer hat man ja nicht beweislast gegenüber jemanden, die wartungen würde man im eigenen interesse machen. welche gefahr gehe ich ein wenn ich keine wartung mache?
übrigens hab ich eh eine waagrechte raumluftunabhängige zweikammern-abgasführung.

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  •  AndiBru
12.5.2009  (#3)
hiich frag dir gerne die instalateur aber auch die hausverwaltung (die die mietverträge ja macht) warum und wieso das jetzt da ist.

meine eltern haben auch eine gastherme - von 1985 bis lang noch "nie" ein service gemacht, bist auf eine reperatur - die wassertasche war undicht.

der rauchfangkehrer hat auch noch nie etwas beanstandet - so aller: das fehlt ...

ich wieß nicht mal ob es wirklich pflicht ist ....

oder ob es nicht so etwas zusätzliches ist, wie eine "mobilitätsgarantie" bei einem pkw wie es zB ford anbietet.

aber ich frag dir nach!

lg!

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  •  creator
12.5.2009  (#4)
fragt ihr euch das bei euren autos auch? - in moskau fliegen alle paar tage ein paar in die luft... und ok, im diesel-zeitalter muss nicht jeder zündkerzen kennen, aber evtl. luftfilter... im ernst: es leuchtet schon ein, dass gasthermen potenziell nicht ungefährlich sind. und alles, was nicht deppensicher ist, braucht wartung. nicht nur, weil es mit der zeit zu verunreinigungen kommt (staub, verbrennungsrückstände, etc.), sondern weil diese auch die funktion beeinträchtigen können (ansprechverhalten, verbrauch), manche verschleißteile (klappen, dichtungen) überprüft werden sollten. heißt jetzt nicht, dass man das nicht selber machen könnte, aber nichts ist so blöd, dass es nicht einer mal macht... und da nicht jeder zum reinigen und durchblasen einen kompressor hat, gibt's das service.
der rest sind rechtliche aspekte: als firma würde ich auch nicht gerne haften, wenn etwas passiert (z.b. nach produkthaftung) - da schreibe ich lieber eine wartung vor.
aber auch als versicherung freut es mich nicht, wenn ich für eine nicht gewartete therme zahlen soll - detto.
der rest sind eigentlich erhaltungspflichten aus dem mietrecht bzw. weg, wo die miteigentümer zur erhaltung verpflichtet werden.

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  •  pointi001
13.5.2009  (#5)
Pickerl - Ich weiss nicht seit wann das so ist, aber in Wien und NÖ schreiben die Energieversorger vor, dass man alle glaub ich 10 Jahre einen Prüfbefund vom Installateur vorlegen muss, sonst drehen die einem das Gas ab. Grundsätzlich versteh ich schon warum - Gas hmmm kann was ich gehört habe tödlich sein :). Speziell Thermen ohne Rauchfanganschluss hatten schon Todesopfer gefordert. Also meiner Meinung nach soll Service sein, welches Intervall sollte halt abhängig davon sein, wie alt das Gerät ist - wie bei alten und neuen Autos.

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  •  Noldman
13.5.2009  (#6)
Kann mir nicht vorstellen dass die in Wien alle 10 Jahre - einen Prüfbefund verlangen. Falls doch sollten sie das mal überarbeiten. Funktioniert dort nämlich nicht. Wien ist was Gas betrifft extrem gefährlich unterwegs.
In Wien findet man tatsächlich noch in vielen Wohnungen diese 5l Gas-Durchlauferhitzer bei denen die Abgase direkt in den Raum geleitet werden. Wer mal sehen will was für Folgen eine nicht gewartete solche Therme oder andere nicht vernünftig gewartete Feuerstellen in der Wohnung anrichten können, sollte mal eine Vorlesung über Gerichtliche Medizin für Juristen bei Prof. Hochmeister besuchen. War früher am Juridicum mittlerweile wenn ich mich nicht irre am Department für Gerichtsmedizin. Wer danach immer noch glaubt man kann sich locker die Wartung sparen, dem ist nicht mehr zu helfen.

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  •  cc9966
13.5.2009  (#7)
damit.. - ...die diskussion nicht abdriftet:

ich rede von den neuen brennwertgerät, welche eine raumluftunabhängige abgasführung haben (doppelkammer mit frischluftversorgung), wo sowhol zuluft als auch abluft völlig entkoppelt sind von der raumluft.
seit mdst. fünf jahren gibt es auch keine andere thermen mehr. für mich stellt sich die frage, warum man bei thermen von jährlicher wartung spricht und bei kessel nicht?

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  •  Noldman
13.5.2009  (#8)
@cc9966 - Sie glauben gar nicht was alles bei Öfen passiert deren Abgase nach außen geleitet wird (nicht raumluftunabhängige).
Aber: Da sie Raumluftunabhängige Teile meinen, bei denen weiß ich auch nicht was eine jährliche Überprüfung soll.
Aber auch bei Kesseln ist ziemlich oft eine Überprüfung zwecks Abgaswerte gesetzlich vorgesehen. In welchen Abständen und ob das irgendwer überprüft, keine Ahnung.

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  •  oldtimersammler
13.5.2009  (#9)
Überprüfung - Zum einen stimmts natürlich daß es eine Geldbeschaffung ist,allerdings ist es auch nicht ganz sinnlos.
Die Abgaswerte sehen beispielsweise bei einer Therme nach 2 Jahren schon sehr schlecht aus,nach einer einfachen Reinigung sieht das schon viel besser aus.
Auch der Wirkungsgrad verbessert sich natürlich
Und in Wien ist das ganz streng,nach der 2. Mahung wird die Behörde verständigt und dann wird der Gashahn abgedreht und Siegel auf das Gerät.

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  •  cc9966
14.5.2009  (#10)
ok.. - ...aus der diskussion erkenne ich folgendes:

- die wartung ist notwendig wegen der sicherheitsgefahr von gasaustritt oder kohlenmonoxidaustritt (abgas) wodurch sauerstoffmangel entsteht.
- gasthermen werden in wohnräumen aufgestellt
- gaskessel werden in heizräumen/keller/brandabschnitten aufgestellt und es ist verpflichtet dass diese ein belüftungsfenster haben (gitter).
- bei gaskessl ist der austritt von kohlenmonoxid fast ungefährlich weil die lüftungsöffnung so groß ist dass es nicht tödlich wird.
- bei gasthermen besteht die gefahr nur wenn sie NICHT raumluftunabhängig ist.
- dennoch ist die situation bei gasthermen kritischer als bei gaskessel, wenn gas austritt (wohnraum).

gibt es einen technischen grund (kessel, brenner, lebensdauer) warum eine gastherme öfter gewartet werden soll als gaskessel? oder ist das "nur" wegen der sicherheit?

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  •  pointi001
14.5.2009  (#11)
Thermen ich kann nur sagen, was in Wien verpflichtend ist. Therme muss ca. alle 10 Jahre ein "Pickerl" machen, welches vom Installateur der WienGas vorgelegt wird. Falls nicht wird dir nach Mahnung der Gashahn zugedreht. Eine jährliche Wartung ist mir nicht bekannt und hatte ich auch noch nie. Ich mach nur alle paar jahre - 4 bis 5 - eine Wartung + Service wegen genannter Gründe. Warum eine jährliche Wartung notwendig sein kann, vermutlich nur aus Sicherheitsgründen. Wenn ich mir so die Wartung vom Installateur ansehe... hmmm putzen, Teile optisch prüfen und wenn nötig Füllung der Heizungskreise korrigieren.

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  •  oldtimersammler
14.5.2009  (#12)
@cc9966 @pointi001 - @ cc du hast sicher teilweise recht mit dem eigenen Heizraum allerdings gabs bei mir bei meinem Festbrennstoffkessel in NÖ bereits vor Jahren ebenso eine regelmässige Abgasmessung vom Rauchfangkehrer.
Wie das genau ist mit den Überprüfungsvorschriften weiß ich auch nicht,allerdings in Bezug auf pointi muß ich anmerken,ich hab auch eine Wohnung in Wien und eine erst ein paar Jahre alte Therme nachdem die 'Therme nun 5 Jahre montiert ist hab ich sie auch überprüfen lassen müßen.
Nach der dritten Mahnung durch den Rauchfangkehrer knapp vor der Anzeige an die Baupolizei und 2 mal angedroht das Gas amtlich absperren zu lassen.

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