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EAG Förderung - Basics

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.4.2022 - 21.2.2024
2.085 Antworten | 204 Autoren 2085
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So, Klien ist jetzt also tot - weiter gehts mit EAG.

Was ich jetzt innerhalb der ersten 10 Minuten verstanden hab:

- bis 10kWp gibts 285 EUR / kwp
- man kann Förderungen nur zu den Fördercalls beantragen - der nächste ist am 19.05.2022
- vor der Förderzusage darf man die Anlage weder beauftragt noch gebaut haben

WTF ?? d.h. ich muss jetzt mal ! mindestens 2 Monate ! damit warten eine neue Anlage zu bestellen und darf dann erst zu bauen beginnen ? d.h. nochmal ein paar Monate Lieferzeit einrechnen und starten tut das gute Ding dann im Herbst 2022 ?

Wer lässt sich so eine K*** bitte einfallen ?
Sind das ernsthaft die Bemühungen der österreichischen Behörden den Ausbau der Photovoltaik zu maximieren ?

... oder hab ichs einfach nicht kapiert wie das mit dem EAG läuft ... ?

lG

von Treb

  •  americium
  •   Silber-Award
30.10.2023  (#2081)
Kann mir wer sagen ob bei der ÖMAG auch die Kosten für den Netzzutritt (also quasi die kosten pro KVA Einspeiseleistung) abgerechnet werden dürfen? Bzw. die EVU Rechnung für die Abnahme?

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  •  madferret
30.10.2023  (#2082)
Hallo,
Ich hab auch Mal eine Frage.
Ich bin schon bei Seite 40 und finde die Antwort nicht.

Ich habe alles nach der förderzusage bestellt außer die Unterkonstruktion.

Kann ich die Rechnung einfach weglassen???

Ich würde die 30% Regel schaffen mit den Kosten und der maximalen Förderung.

Vielen Dank

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  •  streicher
  •   Gold-Award
31.10.2023  (#2083)
Wichtig ist das du Montage und Material Rechnungen hast. Ob du beim Material was weglässt ist deine Sache. 

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
21.2.2024  (#2084)

zitat..
BungalowImGruen schrieb:

Hab heute ein E-Mail von der Ömag bekommen betreffend ablaufende Inbetriebnshmefrist. Darin ist zur Verlängerung folgendes angeführt:

"... Wird die Anlage bzw. die Erweiterung nicht innerhalb der Inbetriebnahmefrist in Betrieb genommen, gilt der Antrag auf Investitionszuschuss als zurückgezogen und die Zusicherung des Investitionszuschusses als verfallen. Sollten Sie das eingereichte Projekt nicht umsetzen, bitte wir um schriftliche Rückmeldung. Die Inbetriebnahmefrist zu Ihrem Förderantrag finden Sie auf unserer Onlineplattform in Ihrem Förderantrag. Eine etwaige Verlängerungsmöglichkeit dieser Frist ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geregelt und sollte erst ca. 1 Monate vor Ablauf der Inbetriebnahmefrist beantragt werden. Hierzu benötigen wir eine Bestätigung Ihres Lieferanten."

Bekommt die ÖMAG die Inbetriebnahmemeldung eigentlich vom Netzbetreiber übermittelt oder muss man das selber melden?




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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
21.2.2024  (#2085)
ich habs immer bei der endabrechnung mit hochgeladen....


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