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Edelstahlgeländer - waagrechte Stäbe?

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  •  helloween
  •   Gold-Award
4.3. - 7.3.2016
11 Antworten 11
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Hallo,
wir möchten in unser Haus ein Edelstahlgeländer montieren lassen. Wir haben eine Podesttreppe, mitten im Haus und zum Wohnraum hin offen. KG-EG-OG

Es soll ein Edelstahlgeländer mit waagrechten Stäben werden. Nun sind wir am grübeln, wieviele Stäbe es sein sollen.

Der Schlosser hat gemeint, aus Sicherheitsgründen müsste er uns zu 5 Stäben raten. Bei 3 oder 4 Stäben ist der Freiraum dazwischen zu groß und auch ganz unten ist dann so viel Freiraum, dass man bei einem falschen Tritt schon mal mit dem Fuß ins leere treten könnte. Auch wegen Kleinkindern usw.

Jetzt gefallen mir die 5 Stäbe aber optisch überhaupt nicht so. Ich würde lieber auf 4 gehen. 3 sind von meiner Frau schon von vorneherein abgelehnt und stehen nicht mehr zur Diskussion.

Wieviel Stäbe habt ihr und wie beurteilt ihr das Sicherheitsrisiko bei nur 4 waagrechten Stäben?

  •  djtom2002
  •   Bronze-Award
4.3.2016  (#1)
Habe auch ein Edelstahlgeländer machen lassen, wir haben 5 Gurte machen lassen. Gefällt uns gut.

GLaub, dass auch 4 Stäbe kein Problem sind, wie hoch ist die Treppe denn? Die Frage ist nämlich auch immer, wenn es ein waagrechtes Geländer auch noch ist, ist das Risiko, dass ein Kind rauskraxelt auch da :)

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  •  bau1366
4.3.2016  (#2)
Hallo,

ja das mit dem raufkraxln ist sicher ein Risiko, wir müssen sogar unterschreiben, dass wir uns dessen bewusst sind.
Ich weis zwar nicht wie deine Stiege genau aussieht und wie der Deckenauslass beschaffen ist aber wenn Du im OG noch ein Querstück hast, dann musst Du Dir was überlegen. Hier kannst auf keinen Fall waagerechte Stäbe nehmen, ist viel zu gefährlich und wird Dir vermutlich auch keiner so machen. Wir nehmen dort ein Glasgeländer.

mfg.

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  •  djtom2002
  •   Bronze-Award
4.3.2016  (#3)
Ja stimmt, da es nicht Ö-Norm gerechet ist. Trotzdem sind die Stäbe schöner, find ich :)

Gemacht wirds schon, eben nur mit der Unterschrift. Ich hab im Oberen Teil auch ein Querstück (genannt Brüstungsgeländer). Allerdings nur kurz, dort hätten Stäbe blöd ausgeschaut. Aber ich habe dann auch dort ein Glas einbauen lassen, schaut sehr schön aus und man hat auch Sicherheitsmäßig kein Problem. Auf der Stiege direkt ist ja das raufkraxeln nicht so das Problem, da hauts einem eh vorher runter ;)

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  •  helloween
  •   Gold-Award
4.3.2016  (#4)
Es handelt sich um eine Podesttreppe. Oben habe ich ein Glas geplant, also das ist schon mal kein Problem.

Breite des Lochs 2,3m, Treppenauge ca. 20cm

Mein Schlosser hat auch gesagt, dass er unter 5 Stäben eine Unterschrift von mir braucht wegen Haftungsausschluss.

Hier noch ein Foto. Die Wangen wurden verputzt und jetzt war der Maler nochmal da.

2016/20160304574977.JPG


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  •  AnTeMa
4.3.2016  (#5)
Treppengeländer - Besser ihr versucht auch einmal was passiert, wenn die waagerechten Unterteilungen belastet werden, entweder durch Kinder, die darauf treten oder durch seitliche Belastung, wenn zB jemand hineinstolpert.
Ich vermute ihr wollt es relativ filigran haben?
Wenn das aber bei Belastungen verbiegt siehts grauslig aus.

bei www.Treppenmeister.com findet man einige in Deutschland und Österreich gültige Vorschriften zu Treppen und Geländern:


2016/20160304229473.PNG

Selbst wenn es für euch so funktioniert könnten euch Besucher (mit Erfolg) verklagen, deren Kinder sich bei einem Absturz verletzen, weil Vorschriften nicht eingehalten werden.
Zumindest habt ihr mehr Stress, wenn ihr Besuch mit kleinen Kindern bekommt.

Andreas Teich



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.3.2016  (#6)
Möchte die völlig richtigen Hinweise von Andreas noch ergänzen:

Dass die Firmen euch was unterschreiben lassen, sichert höchtens die Haftung der Firmen ab, nicht aber die eigene.
Das Geländer ist in den Bauvorschriften geregelt und Teil der Baubewilligung. Die von helloween geschilderte Ausführung ist baurechtlich ungesetzlich und so sicher nicht genehmigt. Wenn also was passiert (und das nicht nur bei den fremden Kindern, sondern auch bei den eigenen), dann wird man sich verantworten müssen!

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  •  terminus
  •   Bronze-Award
5.3.2016  (#7)
...kann es sein dass man auch ein Problem mit der Benutzungsbewilligung bekommt?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.3.2016  (#8)

zitat..
terminus schrieb: ...kann es sein dass man auch ein Problem mit der Benutzungsbewilligung bekommt?

JA! Wenn der BAuführer seine Aufgabe ernst nimmt, dann dürfte er keine Bauführerbescheinigung ausstellen

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  •  vandini
  •   Gold-Award
7.3.2016  (#9)
mit seile wirkts dezenter und gefällt mir pers. besser emoji
hast schon mal über glas nachgedacht?
so was in der art:

2016/20160307422374.JPG

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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.3.2016  (#10)

zitat..
terminus schrieb: ...kann es sein dass man auch ein Problem mit der Benutzungsbewilligung bekommt?


Ich denke mich erinnern zu können, dass es für NÖ im Einfamilienhaus eine Ausnahmebewilligung gibt... dafür mußt aber gesondert ein Schreiberl aufsetzen bzw muß dein Bauführer es in der Fertigstellung vermerken.

ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.3.2016  (#11)

zitat..
bautech schrieb: Ich denke mich erinnern zu können, dass es für NÖ im Einfamilienhaus eine Ausnahmebewilligung gibt... dafür mußt aber gesondert ein Schreiberl aufsetzen bzw muß dein Bauführer es in der Fertigstellung vermerken.

Das war in der alten Bautechnikverordnung - gilt aber nicht mehr!!
Seit Feb. 2015 gilt da jetzt die OIB RL4 und da sind horizontale Stäbe bis zu einer Höhe von 60 cm nicht erlaubt.

Wenn die Bewilligung vor Feb. 2015 erteilt wurde, dann könnte vielleicht noch die alte Gestzeslage mit der ausdrücklich gewünschten Ausnahme gem. §43 NÖ Bautechnikverordnung 1997 möglich sein. Ich sage bewußt: "könnte vielleicht".
Juristisch wäre es durchaus denkbar, dass die Absicht, diese Ausnahme in Anspruch nehmen zu wollen, noch im Gültigkeitsbereich der alten Bautechnikverordnung erfolgen hätte müssen. Jetzt sich auf die Anwendung einer Bestimmung zu stützen, die es nicht mehr gibt, könnte daher zu spät sein.

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