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·gelöst· EFH Finanzierung als Selbstständiger

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  •  benutzername100
21.6. - 24.6.2020
20 Antworten | 6 Autoren 20
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Hallo, ich lese hier fleißig im Forum mit und würde jetzt gerne mal eine Expertenmeinung zur Finanzierung unseres Vorhaben hören.

Bauvorhaben: EFH (130m2) mit Keller, Grundstück 1000m2

Das Grundstück inkl. Nebenkosten (95.000,-) haben wir aus unserem Eigenkapital bezahlen können.
Wir haben noch keine konkreten Angebote, denken aber an insgesamt etwa 400.000,- für das gesamte Haus (bezugsfertig).

Zu unserer finanziellen Situation:
- ich, selbständig (31j), Einkommen ca. 2500,- Netto pro Monat (x12) (aber steigend)
- Ehepartnerin (29j), moment in Karenz mit 2000,- Netto pro Monat, danach etwa 1200,- (x14)

- Eigenkapital ist nach dem Grundstückerwerb noch ca. 50.000,- vorhanden.
- Ausgaben haben wir mit allem drum und dran cirka 1.600,-/Monat (ohne Miete 1.100,-)

Das bedeutet wir benötigen in Summe 350.000,- an Fremdkapital. Eine wichtige Notiz die mir Bauchweh bereitet: Meine Firma existiert erst seit 3 Jahren, wobei im ersten Jahr kein enormes Einkommen möglich war, ab dann aber sehr stabil und steigend. Man liest ja immer wieder das die Bank bei Selbstständigen den Jahresabschluss der letzten 3 Jahre in die Bewertung miteinfließen lässt.

Würde mich über die eine oder andere Expertenmeinung freuen, ist die Finanzierung okay oder eher nicht möglich?
Und noch eine Zusatzfrage: falls das alles nicht gut machbar ist, macht es Sinn meine Einkommensart zu ändern (hätte die Möglichkeit in der Firma in ein normales Angestelltenverhältnis zu wechseln)

  •  andibeee
21.6.2020  (#1)
Das mit den Selbstständigen ist so eine Sache, da wirst von Banken behandelt, als wärst du bereits mehrfach vorbestraft und musst dich bis auf die Unterhose oder noch weiter ausziehen.
Jedenfalls verlangen die Banken 3 JAS und die müssen gut aussehen. Also du musst belegen, dass du gut verdient hast, Banken sehen es nicht gern wenn man Steuern sparen möchte und daher nichts ausweisen kann.

Wünsche dir für deine Finanzierung viel Glück, aber denke dass es machbar sein wird.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.6.2020  (#2)

zitat..
benutzername100 schrieb: Meine Firma existiert erst seit 3 Jahren, wobei im ersten Jahr kein enormes Einkommen möglich war, ab dann aber sehr stabil und steigend. Man liest ja immer wieder das die Bank bei Selbstständigen den Jahresabschluss der letzten 3 Jahre in die Bewertung miteinfließen lässt.

Das ist schon mal eine gute Historie. Wieviel Selbständige können innerhalb einer so kurzen Zeitspanne schon sagen, dass ihr Business "stabil und steigend" ist?


zitat..
benutzername100 schrieb: Man liest ja immer wieder das die Bank bei Selbstständigen den Jahresabschluss der letzten 3 Jahre in die Bewertung miteinfließen lässt.

Ja - freilich. Das sehe ich aber nicht als Problem im konkreten Fall. Wir befinden uns ja bereits Mitte 2020 - das bedeutet, dass die Saldenliste der Monate 1-6 ja ebenfalls bald auf dem Tisch liegen sollte, um den positiven Trend zu bestätigen. Wenn das Geschäftsmodell auch in Corona Zeiten funktioniert hat, dann ist das ja ein zusätzlicher Verstärker.

zitat..
benutzername100 schrieb: Das Grundstück inkl. Nebenkosten (95.000,-) haben wir aus unserem Eigenkapital bezahlen können.
Wir haben noch keine konkreten Angebote, denken aber an insgesamt etwa 400.000,- für das gesamte Haus (bezugsfertig).

Das wird bewertungsseitig interessant. Bei einem Kaufpreis von etwa EUR 88/m² kann es natürlich sein, dass die bankinterne Immobilienbewertung auf einen tieferen Belehnwert kommt, was im Sinne der Konditionenvergabe problematisch sein kann. Allerdings habt ihr zusätzlich noch 50k an Eigenmitteln ....


zitat..
benutzername100 schrieb: Zu unserer finanziellen Situation:
- ich, selbständig (31j), Einkommen ca. 2500,- Netto pro Monat (x12) (aber steigend)
- Ehepartnerin (29j), moment in Karenz mit 2000,- Netto pro Monat, danach etwa 1200,- (x14)

- Eigenkapital ist nach dem Grundstückerwerb noch ca. 50.000,- vorhanden.
- Ausgaben haben wir mit allem drum und dran cirka 1.600,-/Monat (ohne Miete 1.100,-)

350.000 auf 25 Jahre bedeuten monatlich etwa 1.300 bis 1.400 an Pauschalrate. Danach bleiben euch etwa 2.500 monatlich zur Verfügung. Aktuell habt ihr Ausgaben von 1.100 pro Monat, insofern:

zitat..
andibeee schrieb: denke dass es machbar sein wird

denke ich auch.


zitat..
benutzername100 schrieb: falls das alles nicht gut machbar ist, macht es Sinn meine Einkommensart zu ändern (hätte die Möglichkeit in der Firma in ein normales Angestelltenverhältnis zu wechseln)

macht keinen Sinn. Du bleibst ja dennoch (Allein?-)Eigentümer deiner Firma und der wirtschaftliche Erfolg wird durch deinen Einsatz gewährleistet. Das ändert auch nichts daran, wenn du dich in deiner eigenen Firma anstellst - auch für die Bank(en) nicht.

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  •  benutzername100
22.6.2020  (#3)
Ein großes Danke an @andibeee und vorallem @LiConsult für eure Ausführungen. Ich habe noch bis nächstes Jahr Zeit um den Kredit abzuschließen, darum nehme ich von euch mit dass ich meine Entnahmen für diesen Zeitraum im Prinzip so hoch wie möglich halte und mir dann mit breiter Brust und gut vorbereitet Angebote von den Banken hole. 

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  •  Marylu
22.6.2020  (#4)
Bist Du Einzehlunternehmer oder hast Du Gmbh.? Denn meiner Meinung nach kommt es nicht auf die Entnahmen an, sondern auf den Gewinn der Firma.

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  •  benutzername100
22.6.2020  (#5)
@Marylu ich bin einer von drei Gesellschaftern einer GmbH, denkst du auch dass in diesem Fall der Unternehmensgewinn höher gewichtet wird als die Entnahmen?

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  •  Gemeinderat
22.6.2020  (#6)
Dazu vielleicht eine kurze Frage meinerseits:
Ist es den Banken "egal" wenn man vor finaler Kreditvergabeverhandlung seine Firma (zB. OG) in eine GmbH expandiert hat (und damit meine ich aber OG liqudieren, GmbH neu gegründet). 
Am Papier ists dann eigentlich eine junge Firma, aber es lassen sich ja alle Saldenlisten, Einkommensteuerbescheide, Kontostände usw. nachweisen, außerdem wandert ja das Firmenvermögen in die GmbH mit hinein. Gibt es dennoch Zwist oder ist das kein Thema, wenn man es begründen kann? Der härteste Corona Monat (April / Mai) war bei mir eigentlich das beste Geschäftsmonat überhaupt (habe aber nichts mit Corona per se zu tun)...
 
Und: wie sieht die Bank das mit den Eigentumsverhältnissen?
Aktuell 50:50, in der GmbH dann 35% (ich), 35% und 30%. 
Am Gehalt / Einkommen wird das so erstmal nichts ändern, am Gewinn (es wird mehr), schon.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.6.2020  (#7)
Richtig, @marylu! Der ausgewiesene Gewinn ist unter anderem eine der wichtigsten Benchmarks, nicht die GF-Entnahme.
Zumindest die Est.-Erklräungen +-bescheide 2018 und 2019 müssen vorliegen und dementsprechend Gewinn ausweisen.
Wenn 2019 noch nicht fertig, dann muss die Est.-Erklärung plus Beilagen und Bescheide für 2017 verfügbar sein.

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  •  benutzername100
22.6.2020  (#8)
Danke @speeeedcat und @Marylu für die Info, dann ist das wohl auch geklärt emoji Ist vielleicht nur meine persönliche Wahrnehmung, aber etwas benachteiligt fühlt man sich als Selbstständiger bei dieser Angelegenheit schon. Oder wird bei einem Kreditvertrag von einem Angestellten auch die Bilanz des Arbeitgebers überhaupt oder so schwer gewichtet.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.6.2020  (#9)
Nein, natürlich nicht. Aber es stimmt, Selbstständige sind ungleich mehr Arbeit zum Prüfen.

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  •  Marylu
22.6.2020  (#10)
Wenn Du nicht mehr als 25 % an Eurer GmbH. beteiligt bist, dann könntest Du auch unselbständig beschäftigt sein. 
Frage an die Finanzerxperten: Macht das einen Unterschied, wenn er z.B. bereits 1/2 Jahr vor Kreditantrag unselbständig beschäftigt ist?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.6.2020  (#11)

zitat..
benutzername100 schrieb: aber etwas benachteiligt fühlt man sich als Selbstständiger bei dieser Angelegenheit schon

Ja - das ist weitgehend leider noch immer so. Viele Banken unterliegen halt noch immer der Fiktion, dass ein unselbständig Beschäftigter auf ewig seinen Job behält, nie krank wird und eine stetig steigende Gehaltssituation vorfindet.


zitat..
benutzername100 schrieb: ich bin einer von drei Gesellschaftern einer GmbH

Dann wird auch der Gesellschaftervertrag ein Thema sein. Wird der Gewinn nach Anteilen verteilt oder gibt es eine davon abweichende Ausschüttungspolitik? Wie sehen die Aufgriffsrechte aus, wenn z.B. ein Gesellschafter ausscheiden möchte und seine Anteile verkaufen will?

Die ESt.-Erklärungen bzw. Bescheide sind das eine Thema. In diesem Fall ist es mindestens ebenso wichtig, wie die Struktur der Erträgnisse ist, die zu jenem Einkommen führen, das dann in den steuerlichen Erklärungen zu finden sind.


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Hallo benutzername100,
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  •  benutzername100
23.6.2020  (#12)

zitat..
Marylu schrieb: Wenn Du nicht mehr als 25 % an Eurer GmbH. beteiligt bist, dann könntest Du auch unselbständig beschäftigt sein. 
Frage an die Finanzerxperten: Macht das einen Unterschied, wenn er z.B. bereits 1/2 Jahr vor Kreditantrag unselbständig beschäftigt ist?

Das würde mich eben auch interessieren, im Moment habe ich etwas mehr als 25%, könnte aber ein paar Prozent abgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Aber laut LiConsult ist bringt das nichts.


 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.6.2020  (#13)
Dann brauchst du aber drei Gehaltszettel emoji.

Wenn du selbstständig bist, hast halt viel mehr an Einreichunterlagen bereitzustellen. Das Pozedere ist auch viel aufwändiger, die "Chande", eher eine Ablehung zu kommen, wenn die Firmendaten nicht passen, größer.

Wenn jedoch alle Parameter passen, wird es vermutlich die gleiche Kondition geben wie wenn du als Angestellter einreichst.

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  •  benutzername100
23.6.2020  (#14)

zitat..
speeeedcat schrieb: Dann brauchst du aber drei Gehaltszettel .

Da mir noch etwa ein halbes Jahr bleibt, wäre das kein Problem emoji
Ich beende das jetzt, vielen Dank für die Diskussion, ihr habt mir super Tips gegeben und schlussendlich muss ich mich entscheiden wie ich das handhaben will. Ganz schlechte Voraussetzungen sind ja Gott sei Dank nicht da.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.6.2020  (#15)

zitat..
benutzername100 schrieb: Aber laut LiConsult ist bringt das nichts.

Die Grundthematik ist folgende: Die GmbH betreibt ein Gewerbe (unerheblich jetzt ob freies Gewerbe oder regelemtiertes Gewerbe oder sonst etwas). Die Gesellschafter, die operativ in dieser GmbH arbeiten, tragen jeder einzeln mit ihrer Tätigkeit zum wirtschaftlichen Erfolg der GmbH bei (ich gehe davon aus, dass ihr so kurz nach Gründung nicht über einen stattlichen Stamm an Mitarbeitern verfügt, die für euch operativ tätig sind und ihr seid "nur" die "Lenker" des Business).

Das bedeutet, dass eine Anstellung von dir Gesellschafter als Mitarbeiter, die Struktur der Leistungserstellung in eurer GmbH nicht verändert. Es handelt sich nur um eine dienstrechtliche Verschiebung, ohne dass der Geschäftserfolg, der die Grundlage für dein Einkommen darstellt, dadurch beeinflusst wird.

Es macht dich für eine Bank jetzt auch nicht "attraktiver" - im Sinne der "Jobsicherheit" als Angestellter - denn die GmbH bist weiterhin du und deine Mitgesellschafter (du wirst ja nicht deinen Gesellschafteranteil zu Gunsten einer Anstellung "herschenken". Allenfalls übernimmt dann irgendwer anderes treuhändig deine Anteile). Auch wenn du einen Gehaltsnachweis wie lange auch immer zurück lieferst, ändert es nichts an der Tatsache, dass DU gemeinsam mit deinen Mitgesellschaftern "die Firma" bist.

Deswegen habe ich auch oben geschrieben, dass bei 3 Gesellschaftern für die finanzierende Bank der Gesellschaftsvertrag eine Rolle spielen wird. Das sind einfach Themen, die mit dem finanzierenden Institut durchgegangen werden müssen. Erst dann kann man sich über weitere Finanzierungsdetails unterhalten.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.6.2020  (#16)
Wenn wie bereits von marylu geschrieben unter 25% ist alles gut.

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  •  Gemeinderat
23.6.2020  (#17)
Und wenn darüber?
Wie sollte der Gesellschaftervertrag demnach geregelt sein?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.6.2020  (#18)
Ich denke hier werden sozialversicherungsrechtliche Belange mit kreditrelevanten Themen vermischt. Die 25% sind beispielsweise eine relevante Marke, wenn es darum geht, ob man nach dem GSVG oder dem ASVG pflichtversichert ist.

Was passiert dann mit den 10% verbleibenden Gesellschafteranteilen? Von wem werden die aufgegriffen? Ändert sich dadurch die Ausschüttungsstruktur in der GmbH? 

Wie gesagt: Viele Fragen, die sich nicht einfach durch Gehaltszettel beantworten lassen.

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  •  Gemeinderat
23.6.2020  (#19)
Hm ja ich verstehe.
bei uns wie gesagt 35/35/30 ab Mitte Juli.
Bisherige Firma bleibt bis 31.12. dann adios.

Mir ging es nur darum, dass ich jetzt noch Einfluss auf den Gesellschaftervertrag nehmen kann, sodass eine Kreditvergabeverhandlung im Herbst (eine grundsätzliche Zusage gab es vor Corona bereits - Corona hat mir nicht "geschadet" ...) nicht problematisch wird nur weil es zB heißt: 
Firma ist neu (GmbH)...

Dass ich selbst seit 2017 selbstständig bin, wissen die ja schon...  

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  •  Marylu
24.6.2020  (#20)

zitat..
LiConsult schrieb: Ich denke hier werden sozialversicherungsrechtliche Belange mit kreditrelevanten Themen vermischt. Die 25% sind beispielsweise eine relevante Marke, wenn es darum geht, ob man nach dem GSVG oder dem ASVG pflichtversichert ist.

Was passiert dann mit den 10% verbleibenden Gesellschafteranteilen? Von wem werden die aufgegriffen? Ändert sich dadurch die Ausschüttungsstruktur in der GmbH? 

Wie gesagt: Viele Fragen, die sich nicht einfach durch Gehaltszettel beantworten lassen.

 Die Logik der Banken ist eine Andere. Denn wenn eine GmbH. z.B. vor einem Jahr gegrüdet wurde und ich dann dort vor 1/2 Jahr, als nicht Beteiligter, zu arbeiten begonne habe, schaut sich die Bank dann auch die Firma an, in der ich arbeite oder zählt mein Einkommen? Es könnte ja sein, dass diese GmbH. schon seit Anbeginn nicht die besten Voraussetzungen hatte und sich nur so dahinwurschtelt und und und. Verstehen tue ich da so Manches nicht.

Bei Einzelfirmen kann ich das nachvollziehen, da bei einer Firmenpleite auch das ganze Privatvermögen draufgeht, aber die Banken sichern sich doch sowieso grundücherlich ab, oder?


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