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Eigenheimversicherung

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  •  HiStaker
9.2. - 7.11.2015
42 Antworten 42
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Mich würde interessieren wieviel ihr für eure eigenheimversicherung jährlich zahlt und welche Leistungen ihr eingeschlossen habt. Für mich stellt sich nämlich die frage ob ich nicht generell selbstbehalte einfließen lasse, denn wenn irgendwas kaputt wird, das im niedrigen 3stelligen bereich liegt, werde ich das ohnehin nicht über die Versicherung abwickeln. Was habt ihr alles eingeschlossen? Diebstahl, sturm, feuer, glasbruch? Was kommt noch öfters vor? Was meldet ihr der Versicherung um prämien günstiger werden zu lassen (alarmanlage, ...) ??

  •  HiStaker
10.2.2015  (#21)
Nein das stimmt nicht. Meine versicherungsmaklerin nahm heute bei mir die 154m2 wohnnutzfläche.. 650,-/m2 als basis für die versicherungssumme..
Dann würde man ja für 50er ziegel eine höhere prämie zahlen als bei 25er, was unlogisch wäre..

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  •  hausbau2011
10.2.2015  (#22)
@HiStaker
Von welcher VS redest Du? Willst Du Dein Haus mit einer VS von EUR 100.100,- versichern?

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  •  HiStaker
10.2.2015  (#23)
@hausbau2011:
Die 650,- / m2 betreffen natürlich nur die hausratsversicherung. Zusätzlich brauchst du noch die eigenheimversicherung, in der zb feuer inkludiert ist. Da brauchst natürlich eine vs von über 300.000,- beim neubau ..

Jedenfalls zählt bei beiden versicherungendie wohnnutzfläche!

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  •  hausbau2011
10.2.2015  (#24)
@HiStaker
Danke, mir ist es eh klar. Aber da hier die abenteuerlichsten Prämien und Versicherungssummen durch die Gegend fliegen, ist mir nicht ganz klar ob jeder weiß, dass es eine Versicherungssumme für den Inhalt und eine fürs Gebäude gibt.
Die Versicherungssumme fürs Gebäude sollte übrigens immer nach der verbauten Fläche, und bzw. Etagen berechnet werden; hat speedcat schon vorher mal geschrieben. Wenn nicht, kann es evtl. zu Unterversicherung kommen. Lass es evtl. nochmals nachprüfen, sicher ist sicher.


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
11.2.2015  (#25)

zitat..
hausbau2011 schrieb: abenteuerlichsten Prämien und Versicherungssummen

?? bis jetzt finde ich alles schlüssig, die Diskrepanzen sind nach Region und Versicherungsfirma zwar da aber auch verständlich, sieh auch (nochmal) die AK Studie.

zitat..
HiStaker schrieb: Jedenfalls zählt bei beiden versicherungendie wohnnutzfläche!

Wortlaut meines Vertrages: "Verbaute Fläche, die für die Bewertung der VS herangezogen wurde: EG 95m², OG 70m² (zur Gänze ausgebaut"... nicht mehr nicht weniger. Die Beschreibung deutet auf Bruttofläche, die Angaben sind aber netto. Ich unterstelle speedcat hier etwas mehr knowhow als meiner 'Agentin' die offenbar nicht nur an dieser Stelle gepfuscht hat!

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.2.2015  (#26)
@minmax,bei deinem vertrag muss außen mal außen als Berechnungsbasis herangezogen werden!
und eben auch das NBG sollte als solches definiert werden. den rest hab ich dir eh per PN bereits geschrieben.

@HiStaker(Pokerspieler?): die branchenübliche Berechnungsbasis ist wie bereits mehrfach erwähnt eine andere.
bei uns (und wir sind doch einer der größten in der Branche, nach dessen Produkte sich auch zu einem teil der markt sicherlich orientiert) ergibt sich aufgrund dieser Berechnung mit 40% der Gebäude-Versicherungssumme die haushaltsversicherungssumme.

ob du mit deinen 650,--/m² auskommst, wird dir deine Maklerin besser beantworten können. Fakt ist, dass wir mit rund 1.000,--/m² für die Haushaltssumme kalkulieren.

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  •  hausbau2011
11.2.2015  (#27)
@minmax
Angaben wie z.B. VS 450.000,- und Prämie 400,- und das ganze mit allem Drum und Dran und noch dazu ohne SBH, sind für mich nicht schlüssig. Das ist entweder eine überdrüber Kampfprämie oder es fehlt sonst irgendwo. Oder wurde hier auch die VS für Gebäude und Inhalt gemischt.

Die VS fürs Gebäude sollte mit ca. EUR 2000,- je m² verbautet Fläche bzw. je zusätzlichem Geschoss nochmals mit ca. EUR 1000,- gerechnet werden um einen halbwegs vernünftigen Wert zu erhalten. Die Werte differieren leicht von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Wenn diese Werte zur Berechnung herangezogen werden, gibt es auch keinen evtl. Abzug bei Unterversicherung (außer der tatsächliche Gebäudewert ist um einiges höher, dann fehlt natürlich was).
Beim Inhalt wird, so wie speedcat bereits geschrieben hat, entweder ein Prozentsatz der Gebäudesumme herangezogen, oder halt auch wieder eine Berechnung nach m² der Wohnfläche. Die EUR 1000,- sind hier guter Durchschnitt, aber auch wieder von Versicherung zu Versicherung verschieden.

Da es nach dieser Berechnung keine Unterversicherung gibt, solltet Ihr nur aufpassen, dass der Versicherungswert dem entspricht, was Ihr im Totalschadenfall ausgeben müsst, damit Ihr euer Haus wieder genauso neu aufbauen (lassen) könnt bzw. der Inhalt genauso wieder ist wie vorher.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.2.2015  (#28)

zitat..
MinMax schrieb: von wann ist die Versicherung und von wem?


Wüstenrot, von 2008 oder 2009.

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  •  webdesigne
12.2.2015  (#29)
Habe nochmals nachgeschaut, bei mir ist es insgesamt doch mehr...

Versicherungsschutz
Selbstbehalt: 250 EUR
Versicherungssumme Gebäude: 226.400 EUR
Versicherungssumme Wohnung: 132.500 EUR

Also die gesamte Versicherungssumme um die 350.000 EUR

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  •  Zigi
12.2.2015  (#30)
@webdesign ...
Die Summen bei dir wirken für mich etwas gering? Hat euer Neubau nicht deutlich mehr gekostet?
LG Zigi

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  •  webdesigne
12.2.2015  (#31)
Nein hat nicht, von dem her passen eh die Summen denke ich mal :)

LG

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  •  ocp
  •   Silber-Award
13.2.2015  (#32)
hier meine prämie: - Einfamilienhaus: massiv gebaut, hart gedeckt
EG: 160m² verbaute Fläche
OG: 160m² verbaute Fläche
DG: 70% der verbauten Fläche
Sämtliche Nebengebäude
EG: 40m² verbaute Fläche

Versicherungshöhe: 655.400,-
Feuer, Sturm, Leitungswasserschaden

Gebäudehaftpflicht: 1.5 Mio

Haushaltversicherung: "Super......" 147.000,-

Prämie jährlich 700,-

hinzu hab ich noch eine Rechtschutz-Privat-Versicherung "Super....": 120.000,- für zusätzliche 205,- jährlich

lg
ocp



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.2.2015  (#33)
und ocp, das sagt jetz was aus?
interessant sind die zusatzleistungen, wie ich sie im Beispiel beschrieben hab.
die kosten prämie und sind *nicht* im standar-produkt inkludiert. da kann supper,- premium-, volschutz wie auch immer davor stehen ...

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
13.2.2015  (#34)
@Histaker - Zu deinen 3 Fragen:
1) Bei der Beurteilung ob dein Fahrrad gegen Diebstahl/Einbruchdiebstahl prinzipiell versichert ist spielt der Kaufpreis keine Rolle. Hier ist nur wichtig ob Fremde zu dem Raum Zutritt haben (dann muss das Fahrrad mit Fahrradschloß gesichert sein und es gilt nur als einfacher Diebstahl mit niedriger Haftungsgrenze, die in jeder Polizze unterschiedlich sein kann), oder nur du (dann wäre es auch ohne Fahrradschloß gegen Einbruchdiebstahl versichert, wenn der Raum auch tatsächlich abgesperrt ist). Wichtig wäre es aber den hohen Wert tatsächlich nachweisen zu können (Foto, Rechnung).

2) Grobe Fahrlässigkeit bedeutet dass du das Eintreten des Schadenfalles bewusst in Kauf genommen hast, obwohl der Eintritt sehr wahrscheinlich war. Anders formuliert: Du musst dich so verhalten als ob du nicht versichert wärst und jeden Schaden selbst bezahlen müsstest.
zB: Wenn deine Bratpfanne am Herd wegen Überhitzung Feuer schlägt weil du sie vergessen hast als dein Kind im Garten von einer Biene gestochen wurde ist es leichte oder gar keine Fahrlässigkeit. Wenn du die Bratpfanne bewusst stehen lässt weil dir ein allfälliger Brand völlig egal ist da du ja ohnehin versichert bist, so ist es grobe Fahrlässigkeit. Du siehst, Menschen mit halbwegs intaktem Verstand handeln nicht grob fahrlässig und schildern den Schadenhergang auch nicht so, somit erscheint mir ein Einschluss überflüssig.

3) "Sachbeschädigung nach beraubung ist beimeinem angebot nur bis 500,- versichert! Von meinem gefühl her ist das viel zu wenig, oder?"
Bei Beraubung gibt es außer der Versicherungssumme keine Grenzen bei der Entschädigung, wie lautet diese Klausel genau?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.2.2015  (#35)
bis auf diesen Passus kann ich hitcher bestätigen:

zitat..
Hitcher schrieb: Du siehst, Menschen mit halbwegs intaktem Verstand handeln nicht grob fahrlässig und schildern den Schadenhergang auch nicht so, somit erscheint mir ein Einschluss überflüssig.


das möchte ich aber als kunde nicht ausjudiziert haben, wenn das schnitzelfett am herd steht und ich in den nebenraum oder raus gehe, um mit einem freund zu telefonieren oder die wäsche im garten aufzuhängen....

anbsonsten d´accord.

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
13.2.2015  (#36)
Hmmm - Leider habe ich mich bei der Beraubung/Vandalismus geirrt, das muss ich noch ausführlicher erklären, aber das muss ich auf später verschieben.

@speedcat
Die ablenkende Telefonierei oder eine ablenkende Haushalts/Gartenarbeit ist ja bezüglich Fettbrand geradezu der Klassiker bei Schulungen der Leistungsabteilungen durch das Rechtsbüro. Frage dort mal nach, wenn in der Schadenmeldung steht dass die Bratpfanne "vergessen" wurde wird es zu keiner Ausjudizierung kommen, dein Rechtsbüro wird in diesen Fällen raten einen Einwand der groben Fahrlässigkeit gar nicht erst zu versuchen.

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  •  HiStaker
13.2.2015  (#37)
@Hitcher: ich habe genug folgen "Die Versicherungsdetektive" auf rtl gesehen, um sagen zu können dass jede versicherung jeden namhaften versicherungsfall so hinstellen will, wie wenn der VN nach grober Fahrlässigkeit gehandelt hat! Liess es mir daher für 15,- aufpreis/jahr einschliessen.

@speeedcat:
Nur NÖ landesmeister 2012 und ehemaliger nationalteamspieler, also richtig erkannt emoji
Dein beispiel ist eigentlich ein oft vorkommender versicherungsfall der bei nichteinschliessung eben dann nie bezahlt wird... Man stelle sich vor, die ganze hütte brennt bei sowas ab. Da pfeif ich auf die 15,- aufpreis....

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
15.2.2015  (#38)
Hmmm - Geht es hier um einen österreichischen oder deutschen Versicherungsvertrag?

Dass speedcats Beispiel nie bezahlt wird ist ein Irrtum. Generell kann ich nur raten sich bei solchen Themen nicht allein auf TV-Unterhaltungssendungen zu verlassen. Meine Erfahrungen ziehe ich aus einer realen Tätigkeit in einem öst. Versicherungs-Schadendienst, auch wenn es nun schon ein paar Jahre her ist.

Natürlich ist es grob fahrlässig wenn man grundlos vom Herd weggeht. Wenn man aber in der Schadenmeldung ganz simpelst erklärt abgelenkt (!) worden zu sein wird nie grobe Fahrlässigkeit eingewendet. Vielleicht hat speedcat ja mal Gelegenheit mit seinem Rechtsbüro zu besprechen ob sich hier in der Vers-Branche etwas geändert hat. Ich kanns mir nur schwer vorstellen, denn die Versicherungen wissen sehr genau dass Konsumenten sowohl vom Versicherungs-Vertragsgesetz als auch vom Konsumentenschutzgesetz bestens geschützt sind.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.2.2015  (#39)
Hitcher, deine einschlägigen Kenntnisse in ehren, ich bin aber tagtäglich mit Kunde und fachdienst bzw. Schadensdienst in Kontakt.
In den letzten Jahren wurden solche Versicherungsfälle immer häufiger ausjudiziert, meist zu Ungunsten des Kunden.
Aus diesen Anlässen gibt's es ja den eindeutigen versicherungs-Punkt "grobe Fahrlässigkeit" mitzuversichern.......

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
16.2.2015  (#40)
Hmmm - Kein Problem, wenn ich mich irre gebe ich es gerne zu.

Verständlich ist so eine Vorgangsweise für mich nicht: Warum wird das Versicherungs-Image mit solchen Gerichtsstreitereien noch mehr verschlechtert wenn dann der Streitgrund um einen Kleinbetrag einfach mitversichert wird? Wozu zuerst streng sein wenns in der Kalkulation dann kein nennenswertes Gewicht hat, bringen die €15,-- mehr Gewinn ein als die RTL-Auftritte an Schaden verursachen?

Letztlich ist es auch für die Gerichte sehr schwer zu beurteilen ob etwas grob oder nur leicht fahrlässig ist. Sehr schön und auch kurz ist es zB hier erklärt, wie schon bei kleinen Details die Rechtsprechung gänzlich anders ausfallen kann:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20040517_OGH0002_0010OB00087_04G0000_000

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte nicht wie creator es früher gern getan hat mit Link-Orgien das Thema solange verzerren bis ich irgendwo endlich recht habe, vielmehr scheint mir der Text im Link angenehm kurz zu sein um sich selbst ein Bild machen zu können, und wer mehr wissen will kann zu unzähligen Urteilsbegründungen weiterklicken.

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  •  altehuette
7.11.2015  (#41)
Inwieweit ist bei euch die Wärmepumpe und PV mitversichert bei indirekten Blitzschäden bei der Eigenheimversicherung? Bin bei der U...a versichert, und muss jetzt alles neu aufnehmen lassen. Im jetzigen Paket wäre der indirekte Blitzschaden bei PV und WP WP [Wärmepumpe] nicht dabei.

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