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Nein das stimmt nicht. Meine versicherungsmaklerin nahm heute bei mir die 154m2 wohnnutzfläche.. 650,-/m2 als basis für die versicherungssumme..
Dann würde man ja für 50er ziegel eine höhere prämie zahlen als bei 25er, was unlogisch wäre.. |
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Hallo HiStaker, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@HiStaker
Von welcher VS redest Du? Willst Du Dein Haus mit einer VS von EUR 100.100,- versichern? |
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@hausbau2011:
Die 650,- / m2 betreffen natürlich nur die hausratsversicherung. Zusätzlich brauchst du noch die eigenheimversicherung, in der zb feuer inkludiert ist. Da brauchst natürlich eine vs von über 300.000,- beim neubau .. Jedenfalls zählt bei beiden versicherungendie wohnnutzfläche! |
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@HiStaker
Danke, mir ist es eh klar. Aber da hier die abenteuerlichsten Prämien und Versicherungssummen durch die Gegend fliegen, ist mir nicht ganz klar ob jeder weiß, dass es eine Versicherungssumme für den Inhalt und eine fürs Gebäude gibt. Die Versicherungssumme fürs Gebäude sollte übrigens immer nach der verbauten Fläche, und bzw. Etagen berechnet werden; hat speedcat schon vorher mal geschrieben. Wenn nicht, kann es evtl. zu Unterversicherung kommen. Lass es evtl. nochmals nachprüfen, sicher ist sicher. |
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Wortlaut meines Vertrages: "Verbaute Fläche, die für die Bewertung der VS herangezogen wurde: EG 95m², OG 70m² (zur Gänze ausgebaut"... nicht mehr nicht weniger. Die Beschreibung deutet auf Bruttofläche, die Angaben sind aber netto. Ich unterstelle speedcat hier etwas mehr knowhow als meiner 'Agentin' die offenbar nicht nur an dieser Stelle gepfuscht hat! |
?? bis jetzt finde ich alles schlüssig, die Diskrepanzen sind nach Region und Versicherungsfirma zwar da aber auch verständlich, sieh auch (nochmal) die AK Studie.
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@minmax,bei deinem vertrag muss außen mal außen als Berechnungsbasis herangezogen werden!
und eben auch das NBG sollte als solches definiert werden. den rest hab ich dir eh per PN bereits geschrieben. @HiStaker(Pokerspieler?): die branchenübliche Berechnungsbasis ist wie bereits mehrfach erwähnt eine andere. bei uns (und wir sind doch einer der größten in der Branche, nach dessen Produkte sich auch zu einem teil der markt sicherlich orientiert) ergibt sich aufgrund dieser Berechnung mit 40% der Gebäude-Versicherungssumme die haushaltsversicherungssumme. ob du mit deinen 650,--/m² auskommst, wird dir deine Maklerin besser beantworten können. Fakt ist, dass wir mit rund 1.000,--/m² für die Haushaltssumme kalkulieren. |
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@minmax
Angaben wie z.B. VS 450.000,- und Prämie 400,- und das ganze mit allem Drum und Dran und noch dazu ohne SBH, sind für mich nicht schlüssig. Das ist entweder eine überdrüber Kampfprämie oder es fehlt sonst irgendwo. Oder wurde hier auch die VS für Gebäude und Inhalt gemischt. Die VS fürs Gebäude sollte mit ca. EUR 2000,- je m² verbautet Fläche bzw. je zusätzlichem Geschoss nochmals mit ca. EUR 1000,- gerechnet werden um einen halbwegs vernünftigen Wert zu erhalten. Die Werte differieren leicht von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Wenn diese Werte zur Berechnung herangezogen werden, gibt es auch keinen evtl. Abzug bei Unterversicherung (außer der tatsächliche Gebäudewert ist um einiges höher, dann fehlt natürlich was). Beim Inhalt wird, so wie speedcat bereits geschrieben hat, entweder ein Prozentsatz der Gebäudesumme herangezogen, oder halt auch wieder eine Berechnung nach m² der Wohnfläche. Die EUR 1000,- sind hier guter Durchschnitt, aber auch wieder von Versicherung zu Versicherung verschieden. Da es nach dieser Berechnung keine Unterversicherung gibt, solltet Ihr nur aufpassen, dass der Versicherungswert dem entspricht, was Ihr im Totalschadenfall ausgeben müsst, damit Ihr euer Haus wieder genauso neu aufbauen (lassen) könnt bzw. der Inhalt genauso wieder ist wie vorher. |
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Wüstenrot, von 2008 oder 2009. |
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Habe nochmals nachgeschaut, bei mir ist es insgesamt doch mehr...
Versicherungsschutz Selbstbehalt: 250 EUR Versicherungssumme Gebäude: 226.400 EUR Versicherungssumme Wohnung: 132.500 EUR Also die gesamte Versicherungssumme um die 350.000 EUR |
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@webdesign ... Die Summen bei dir wirken für mich etwas gering? Hat euer Neubau nicht deutlich mehr gekostet? LG Zigi |
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Nein hat nicht, von dem her passen eh die Summen denke ich mal :)
LG |
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hier meine prämie: - Einfamilienhaus: massiv gebaut, hart gedeckt
EG: 160m² verbaute Fläche OG: 160m² verbaute Fläche DG: 70% der verbauten Fläche Sämtliche Nebengebäude EG: 40m² verbaute Fläche Versicherungshöhe: 655.400,- Feuer, Sturm, Leitungswasserschaden Gebäudehaftpflicht: 1.5 Mio Haushaltversicherung: "Super......" 147.000,- Prämie jährlich 700,- hinzu hab ich noch eine Rechtschutz-Privat-Versicherung "Super....": 120.000,- für zusätzliche 205,- jährlich lg ocp |
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und ocp, das sagt jetz was aus?
interessant sind die zusatzleistungen, wie ich sie im Beispiel beschrieben hab. die kosten prämie und sind *nicht* im standar-produkt inkludiert. da kann supper,- premium-, volschutz wie auch immer davor stehen ... |
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@Histaker - Zu deinen 3 Fragen:
1) Bei der Beurteilung ob dein Fahrrad gegen Diebstahl/Einbruchdiebstahl prinzipiell versichert ist spielt der Kaufpreis keine Rolle. Hier ist nur wichtig ob Fremde zu dem Raum Zutritt haben (dann muss das Fahrrad mit Fahrradschloß gesichert sein und es gilt nur als einfacher Diebstahl mit niedriger Haftungsgrenze, die in jeder Polizze unterschiedlich sein kann), oder nur du (dann wäre es auch ohne Fahrradschloß gegen Einbruchdiebstahl versichert, wenn der Raum auch tatsächlich abgesperrt ist). Wichtig wäre es aber den hohen Wert tatsächlich nachweisen zu können (Foto, Rechnung). 2) Grobe Fahrlässigkeit bedeutet dass du das Eintreten des Schadenfalles bewusst in Kauf genommen hast, obwohl der Eintritt sehr wahrscheinlich war. Anders formuliert: Du musst dich so verhalten als ob du nicht versichert wärst und jeden Schaden selbst bezahlen müsstest. zB: Wenn deine Bratpfanne am Herd wegen Überhitzung Feuer schlägt weil du sie vergessen hast als dein Kind im Garten von einer Biene gestochen wurde ist es leichte oder gar keine Fahrlässigkeit. Wenn du die Bratpfanne bewusst stehen lässt weil dir ein allfälliger Brand völlig egal ist da du ja ohnehin versichert bist, so ist es grobe Fahrlässigkeit. Du siehst, Menschen mit halbwegs intaktem Verstand handeln nicht grob fahrlässig und schildern den Schadenhergang auch nicht so, somit erscheint mir ein Einschluss überflüssig. 3) "Sachbeschädigung nach beraubung ist beimeinem angebot nur bis 500,- versichert! Von meinem gefühl her ist das viel zu wenig, oder?" Bei Beraubung gibt es außer der Versicherungssumme keine Grenzen bei der Entschädigung, wie lautet diese Klausel genau? |
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bis auf diesen Passus kann ich hitcher bestätigen:
das möchte ich aber als kunde nicht ausjudiziert haben, wenn das schnitzelfett am herd steht und ich in den nebenraum oder raus gehe, um mit einem freund zu telefonieren oder die wäsche im garten aufzuhängen.... anbsonsten d´accord. |
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Hmmm - Leider habe ich mich bei der Beraubung/Vandalismus geirrt, das muss ich noch ausführlicher erklären, aber das muss ich auf später verschieben.
@speedcat Die ablenkende Telefonierei oder eine ablenkende Haushalts/Gartenarbeit ist ja bezüglich Fettbrand geradezu der Klassiker bei Schulungen der Leistungsabteilungen durch das Rechtsbüro. Frage dort mal nach, wenn in der Schadenmeldung steht dass die Bratpfanne "vergessen" wurde wird es zu keiner Ausjudizierung kommen, dein Rechtsbüro wird in diesen Fällen raten einen Einwand der groben Fahrlässigkeit gar nicht erst zu versuchen. |
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@Hitcher: ich habe genug folgen "Die Versicherungsdetektive" auf rtl gesehen, um sagen zu können dass jede versicherung jeden namhaften versicherungsfall so hinstellen will, wie wenn der VN nach grober Fahrlässigkeit gehandelt hat! Liess es mir daher für 15,- aufpreis/jahr einschliessen.
@speeedcat: Nur NÖ landesmeister 2012 und ehemaliger nationalteamspieler, also richtig erkannt Dein beispiel ist eigentlich ein oft vorkommender versicherungsfall der bei nichteinschliessung eben dann nie bezahlt wird... Man stelle sich vor, die ganze hütte brennt bei sowas ab. Da pfeif ich auf die 15,- aufpreis.... |
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Hmmm - Geht es hier um einen österreichischen oder deutschen Versicherungsvertrag?
Dass speedcats Beispiel nie bezahlt wird ist ein Irrtum. Generell kann ich nur raten sich bei solchen Themen nicht allein auf TV-Unterhaltungssendungen zu verlassen. Meine Erfahrungen ziehe ich aus einer realen Tätigkeit in einem öst. Versicherungs-Schadendienst, auch wenn es nun schon ein paar Jahre her ist. Natürlich ist es grob fahrlässig wenn man grundlos vom Herd weggeht. Wenn man aber in der Schadenmeldung ganz simpelst erklärt abgelenkt (!) worden zu sein wird nie grobe Fahrlässigkeit eingewendet. Vielleicht hat speedcat ja mal Gelegenheit mit seinem Rechtsbüro zu besprechen ob sich hier in der Vers-Branche etwas geändert hat. Ich kanns mir nur schwer vorstellen, denn die Versicherungen wissen sehr genau dass Konsumenten sowohl vom Versicherungs-Vertragsgesetz als auch vom Konsumentenschutzgesetz bestens geschützt sind. |
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Hitcher, deine einschlägigen Kenntnisse in ehren, ich bin aber tagtäglich mit Kunde und fachdienst bzw. Schadensdienst in Kontakt.
In den letzten Jahren wurden solche Versicherungsfälle immer häufiger ausjudiziert, meist zu Ungunsten des Kunden. Aus diesen Anlässen gibt's es ja den eindeutigen versicherungs-Punkt "grobe Fahrlässigkeit" mitzuversichern....... |
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Hmmm - Kein Problem, wenn ich mich irre gebe ich es gerne zu.
Verständlich ist so eine Vorgangsweise für mich nicht: Warum wird das Versicherungs-Image mit solchen Gerichtsstreitereien noch mehr verschlechtert wenn dann der Streitgrund um einen Kleinbetrag einfach mitversichert wird? Wozu zuerst streng sein wenns in der Kalkulation dann kein nennenswertes Gewicht hat, bringen die €15,-- mehr Gewinn ein als die RTL-Auftritte an Schaden verursachen? Letztlich ist es auch für die Gerichte sehr schwer zu beurteilen ob etwas grob oder nur leicht fahrlässig ist. Sehr schön und auch kurz ist es zB hier erklärt, wie schon bei kleinen Details die Rechtsprechung gänzlich anders ausfallen kann: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20040517_OGH0002_0010OB00087_04G0000_000 Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte nicht wie creator es früher gern getan hat mit Link-Orgien das Thema solange verzerren bis ich irgendwo endlich recht habe, vielmehr scheint mir der Text im Link angenehm kurz zu sein um sich selbst ein Bild machen zu können, und wer mehr wissen will kann zu unzähligen Urteilsbegründungen weiterklicken. |
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Inwieweit ist bei euch die Wärmepumpe und PV mitversichert bei indirekten Blitzschäden bei der Eigenheimversicherung? Bin bei der U...a versichert, und muss jetzt alles neu aufnehmen lassen. Im jetzigen Paket wäre der indirekte Blitzschaden bei PV und WP WP [Wärmepumpe] nicht dabei. |