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einbruchsdiebstahl bei gekipptem fenster

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.4. - 30.4.2013
24 Antworten 24
24
im erdgeschoß... da kann die versicherung zu recht "grobe fahrlässigkeit" einwenden, sagt der ogh: http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2978&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=8ddd4e8c3e51d24b49dbfc6b6751dd2e

da es jetzt wieder wärmer wird, sollte man darauf achten, entweder eine versicherung zu haben, die diesen einwand ned erhebt oder eben sorgfältig vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

  •  hiddenmaxx
24.4.2013  (#1)
wird mir immer wieder abgestritten - dass das durchaus heikel werden kann.

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  •  MinMax
24.4.2013  (#2)
gleiches gilt bei nicht vollends geschlossenen Außentüren, d.h. nicht nur zuschnappen oder den Schlüssel 1x umdrehen, sondern bis es nicht mehr geht.

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  •  max1984
24.4.2013  (#3)
Wie sieht es da mit einbruchshemmenden Fenstern aus?

Dürfen die gekippt sein, wenn das Fenster dann eigentlich trotzdem nicht öffenbar sein sollte?

Wir haben zum Beispiel Bayerwald Fenster mit WK1 Schutz.
Lt. Bayerwald kann man diese Fenster im gekippten Zustand nicht von außen öffnen.

mfg
Max

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  •  P****
24.4.2013  (#4)
Jedes gekippte Fenster ist ein offenes Fenster.
Man braucht nur ein kleines Rohr und eine Schnur und in 10 Sekunden ist das Fenster offen... gewusst wie!
Einbruchshemmende Fenster sind es nur wenn diese geschlossen sind.

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
24.4.2013  (#5)
@MinMax - Das stimmt zwar tatsächlich, ich würde mir das als Versicherungskunde aber nur einwenden lassen wenn der Einbrecher die Tür tatsächlich ohne Einbruchwerkzeug und ohne gröbere Beschädigung öffnen konnte. Wenn
-) der Einbrecher keine Kenntnis haben konnte dass die Tür nur zugeschnappt ist (sieht man ja nicht von außen)
-) und das gleiche Einbruchswerkzeug verwendet wurde wie es auch bei vollständiger Verriegelung nötig gewesen wäre
-) und auch die Tür in ähnlichem Ausmaß beschädigt werden musste
dann kann die Versicherung nicht einwenden dass dem Einbrecher der Einstieg zu leicht gemacht wurde. Obliegenheitsverletzungen können vom Versicherer nur reklamiert werden wenn sie den Schadeneintritt tatsächlich erleichtert oder vergrößert haben.

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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
24.4.2013  (#6)
Hi !

@creator:
Du schreibst:

zitat..
einbruchsdiebstahl bei gekipptem fenster
im erdgeschoß


Wie stehts mit dem Versicherungslatein im OG?
Ich trau mich die nämlich auch nicht offen lassen...oder darf ich das doch?

Danke, lg Martin

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
25.4.2013  (#7)
Hmmm - Etwas schlechtere Karten hast du auf jeden Fall, denn es heißt dass die Sicherungen vollständig anzuwenden sind.
Aber: Der Punkt auf den es ankommt ist ob du dem Einbrecher den Einstieg in grob fahrlässiger Weise wesentlich erleichtert hast. Wenn der Einbrecher das gekippte Fenster im OG ohne weitere Hilfsmittel erklettern konnte dann wird die Versicherung hier Probleme machen. Wenn das Haus mit Bewegungsmeldern alarmgesichert ist oder das Fenster auch im gekippten Zustand alarmanlagengesichert ist oder der Einbrecher eine riesige Leiter mitnehmen musste, diese dann über den Zaun heben musste um das strassenseitige Fenster zu erreichen sieht es schon besser aus.

Du siehst, letztlich kommts auf die Details im Einzelfall an. Grobe Fahrlässigkeit passiert einem nicht so einfach nebenbei.

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  •  MinMax
25.4.2013  (#8)
Übringes: ist eine Alarmanlage installiert, muss die im Betrieb sein, sonst keine $... es geht soweit, dass Wertgegenstände und Bares nicht offen herumliegen dürfen, sondern zumindest in Laden sein müssen.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
25.4.2013  (#9)
Alarmanlage - Muss man der VS melden, wenn man eine Alarmanlage hat?

zum Thema:
Meine Alarmanlage, wenn aktiv, würde angehen, wenn jemand
versucht ein gekipptes Fenster zu öffnen. (2 x reed contact)

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
25.4.2013  (#10)
@MinMax - Woher hast du deine Infos, bei den allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen kann ich sowas bei keiner Versicherung entdecken? Solche besonderen Vorschriften gelten nur wenn sie ausdrücklich in der Polizze stehen.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung muss man weder eine Alarmanlage besitzen noch muss man diese der Versicherung melden, man muss sie nicht nachweislich warten und auch nicht auf dem neuesten Stand der Technik halten. Falls es solche Vorschriften tatsächlich gibt müssen sie ganz explizit in der Polizze angeführt sein, ohne deutlichen Prämiennachlass würde ich keine einzige dieser Vorschriften auch nur im Traum akzeptieren.

In den Verträgen die ich kenne ist es auch keinesfalls so dass Geld in Schränken oder Safes liegen muss sondern auch frei herumliegen darf. Es gibt allerdings je nach Verwahrungsart unterschiedlich hohe Entschädigungsgrenzen für Bargeld und Schmuck (frei herumliegend eher niedrige Höchstbeträge, im Hochsicherheitssafe am meisten).

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  •  MinMax
25.4.2013  (#11)
Aus einem vor kurzem geschehen Einbruch in Bekanntenkreis, der Betroffene erhielt für herum-liegendes Geld nichts zurück, irgendeine "freizugänglich"-Klausel hat das bewirkt.

Richtig, Alarmanlage muss nur dann nachweisbar eingeschaltet sein, wenn sie der Versicherung gemeldet ist und Du deswegen günstigere Prämie zu zahlen hast, sonst nicht.


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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
25.4.2013  (#12)
Hi !

@hitcher/creator:
Danke für Antwort.

Da laß ich die OG-Fenster lieber nicht gekippt (Alarm-Fensterkontakte arbeiten nur bei geschlossenen Flügeln...).

Die hohe Gartenleiter hab ich sogar angekettet...wie schnöselig von mir emoji
Btw: Was der Herr Einbrecher bei uns finden (und mitnehmen!) würd, ist mir eh schleierhaft:
Die Duplo-Eisenbahn???
Meinen alten (heiß geliebten) Röhren-TV?
usw.
Aber vor der Verwüstung beim Durchstöbern hätt ich halt Angst...

Naja, also zusperren und Alarmanlage einschalten...

Neue Frage zum Thema:
Wer schläft bei offenem Fenster (im EG!)?
Und wie sieht es hier mit der Versicherung aus?
(Anmerkung: Wenn ich allein zuhause bin, lass ich alles offen...wenn Frau daheim: alles verriegelt)

Was sagen die Versicherungen zum Einschleichdieb?

lg Martin

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
26.4.2013  (#13)
Hmmm - @MinMax
Versuche bitte den genauen Wortlaut der Ablehnung zu kriegen, da hats was. Frei herumliegendes Bargeld ist (bei echten (!) Einbrüchen) bis zu unterschiedlichen Haftungsgrenzen sehr wohl mitversichert (zB €370,-- bei Wr.Städtische oder €1000,-- bei Zurich). Dass gar nichts mitversichert ist wäre einfach nicht konkurrenzfähig.

@gibsea
Ich wollte dir nicht einreden das Fenster nicht zu kippen. Wenn das OG-Fenster keinen leicht erkletterbaren Balkon hat sondern eine Leiter nötig ist kannst du es eigentlich gekippt lassen. Wenn der Einbrecher eine Leiter mitnehmen muss um auf den Balkon zu kommen oder die Dachrinne erklettern muss dann ist der Einstieg bereits wesentlich erschwert.

Wie gesagt, hier geht es darum ob dem Einbrecher der Einstieg grob fahrlässig erleichtert wurde. Grob fahrlässig bedeutet dass man selbst bemerkt hat dass sehr leicht ein Schaden eintreten könnte aber man trotzdem nichts unternommen hat. Im Urteil von creators Link steht nicht umsonst dass der Golfclub kein unabsichtliches Versäumnis als Ausnahme behauptet hat. Wenn die gesagt hätten dass dieses Fenster nie offen ist und sie sich gar nicht erklären können wie das überhaupt gekippt wurde wäre das Urteil eventuell ganz anders ausgegangen. Bei einem Fenster im OG wäre es wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit anders ausgegangen. Grobe Fahrlässigkeit passiert nicht so nebenbei, da muss schon ganz offensichtliche Sorglosigkeit vorliegen, macht euch nicht so viel Sorgen.

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
26.4.2013  (#14)
@MinMax, @sensai - Auchganzwichtig:
Auch wenn die Alarmanlage ausgeschaltet war muss die Versicherung den Schaden sehr wohl bezahlen, allerdings exakt um den Prozentsatz weniger wie die Prämienreduktion für die Alarmanlage ausgemacht hat.

Was das heißt?: Wenn die Versicherung um €50,-- Einbruchschutz ohne Alarmanlage anbietet, mit Alarmanlage aber nur eine Prämie €45,-- verlangt, dann muss sie dir nach einem Einbruch bei zB gestohlenen €100,-- sehr wohl €90,-- zahlen. Sie können dir also nur den gleichen Prozentsatz verweigern wie sie dir im Gegenzug Rabatt wegen der Alarmanlage gewährt haben.

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  •  deejay
27.4.2013  (#15)
grundsätzlich wenn man keine unerwünschten gäste zuhause haben möchte, die fenster nie gekippt lassen.
wie P**** schon richtig sagte, benötige ich als ungeübter keine 30 sec und das fenster ist geöffnet.

es wird den einbrechern oftmals etwas leicht gemacht.
eine mülltonne z.b. steht überall herum, diese wird schnell mal zu einer aufstiegshilfe umfunktioniert um damit vielleicht auf einen balkon, carport oder sonstiges zukommen.
das dort gekippte fenster ist dann kein hindernis mehr.

auch wenn nichts zu holen ist, was ich nicht glaube, den zumindest das geliebte sparschwein der kinder ist eigentlich überall zu finden, dass nach weihnachten auch noch gut gefüttert. (zählt das eigentlich auch als offen herumliegen?)

im vorhaus zeigt sich fast überall das selbe bild, da sind die autoschlüssel, die geldbörse in der lade oder in einem schüsserl, etwas haushaltsgeld in einer lade,.....

auch wenn es nicht viel ist was gestohlen wird, leiden die meisten einbruchsopfer an den psychischen folgen das eine fremde und unbekannte person ihre persönlichen räume durchsucht hat.
die leute fühlen sich oftmals in ihren eigenen 4 wänden nicht mehr sicher und viele haben ihre häuser danach auch schon verkauft.

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  •  MinMax
28.4.2013  (#16)

zitat..
leiden die meisten einbruchsopfer an den psychischen folgen

- da bin ich ganz bei Dir... eine Alarmanlage ist aber für mich nur sich in trügerischen Sicherheit wiegen, für einen Profi ist das ein Fliegensch***. Wenn ich in Amsterdam oder Rom bin, schließe ich mein Auto eh nicht ab, damit ersparre ich mir den Austausch des Fensters.

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
29.4.2013  (#17)
Hmm - @MinMax
Kann sein dass ich lästig bin, aber gibts irgendwas objektivierbares das deine Statements auch mal untermauert? Ich hatte in meiner früheren Versicherungszeit weit mehr als hundert Einbrüche im Raum Wien/NÖ samt Polizeiprotokollen auf meinem Tisch. Anzahl Einbrüche bei Einfamilienhäusern mit Alarmanlagen = 1 (!), so ein Fliegendreck ist die Hürde evtl. doch nicht?

Bei dem Haus mit Alarmanlage gab es keine Meldesensoren für die Kellerfenster, solche Anlagen kann man natürlich tatsächlich trügerisch nennen...

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.4.2013  (#18)
wirkliche studien und statistiken aus österreich scheint - es nicht zu geben - das bmi schreibt auch nur die kölner studie ab: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/alphabet/E.aspx
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2012/09_10/files/Eimbruchprvention.pdf

dort scheitern 43% der einbrecher an "mechanischen oder elektronischen" sicherheitseinrichtungen... wieviel schaden das scheitern mit sich bringt, steht so nirgends bzw. hab' ich auf die schnelle nix gefunden...

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
29.4.2013  (#19)
Hmmm - Ich habe mir diese "Kölner Studie 2011" gesucht, dort steht zumindest die halbe Antwort auf meine Frage: http://www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/koelner-studie-2011.pdf

"Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass in 0,7% der Fälle (42 Taten) die Wohnungseinbrüche/Versuche trotz vorhandener Einbruchmeldeanlagen geschahen; dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Anlagen auch bestimmungsgemäß ausgelöst haben."

Es steht nicht dass irgendeinem Einbrecher jemals eine Deaktivierung einer Alarmanlage gelang. Ich denke dass maximal wie in meinem Beispiel manchen der Einstieg über ein ungesichertes Einzelfenster gelingt oder von manchen der Sirenenlärm einfach in Kauf genommen wird. Zweitere würde ich nicht Profis nennen, ersteres ist eigentlich verschwendetes Geld.

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  •  MinMax
29.4.2013  (#20)
...sagen wir mal so: es ist ein Bauchgefühl, das mir sagt, dass eine Alarmanlage - die auf simplen Metallkontakten basiert - doch leichter zu knacken ist als ein Neuwagen von MB, BMW oder Audi, für den die Profis heutzutage von mir aus einpaar Minuten brauchen... Statistik hin und her (by the way: ich bin eher an der Stelle ein Verfechter von Stochastik, d.h. wie wahrscheinlich ist es, dass die gerade bei mir unter diesen und jenen Umständen usw. einbrechen).

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.4.2013  (#21)
na ja - die zahlen sind aus 2006 und in 31,36% kann man - die ursache des scheiterns ned feststellen. angeblich ist es "bedauerlich" dass es bei üea (seite 14) einen rückgang gibt. der umstand, dass allein das vorhandensein der üea abschreckend wirkt, ist wiederum wurscht... und wie sehr sich nachbarn und polizei an fehlalarme "gewöhnen", steht auch nirgends. ist die faktenlage also schon bei den deutschen ned toll dokumentiert, fehlt sie in ö. fast ganz...

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