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Eine befestigte oder gar keine? Kommt mitn Hubschrauber? |
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hat gar keine,... parkt einfach draußen...
das problem ist dieses das die baufirma von damals die fertigstellung unterzeichnet hat (ausgeführt lt. plan) und am plan war eben eine einfahrt eingezeichnet. er hat es aus kostengründen dann doch nicht gemacht. was kann er nun erwarten? ich hab ihm eh schon gesagt das die mal eines morgens mit der abrissbirne vor seiner türe stehen werden *gg*. |
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Bei uns brauchst du 2 Pkw Stellplätze am Grundstück. Ich weiß aber nicht, ob das unsere Gemeinde wollte oder ob das in ganz NÖ so ist. Hab das nicht in Frage gestellt weil es sowieso so war bei uns.... |
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bei uns ist es 1 abstellplatz pro haus, den man auf eigenem grund machen muss. |
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Glaube auch mal gelesen zu haben das in Nö 2 PKW Stellplätze am Grund vorgeschrieben sind, kann mich aber auch irren. |
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Text aus einer Bebauungsvorschrift im Bezirk Mödling / NÖ:
"Bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden oder bei der Errichtung von Zubauten zu Wohngebäuden, sind pro neu errichteter Wohneinheit 1,5 Stellplätze für Personenkraftwagen zu errichten. Die so ermittelte Mindestanzahl der Stellplätze für das Bauvorhaben ist auf ganze Zahlen aufzurunden. In der geschlossenen Bebauungsweise ist für die ersten beiden Wohneinheiten pro Bauplatz nur je ein Stellplatz zu errichten." Wir haben keine Grundstückseinfahrt. War seinerzeit scheinbar nicht verpflichtend. Lg Martin PS: Wobei ich mich jetzt gerade frage, was eine Einfahrt mit einem Stellplatz zu tun hat. Gibt es Gesetze die beides verlangen? Man könnte ja einen Stellplatz ohne Einfahrt, bzw. eine Einfahrt ohne Stellplatz errichten. Wie man manchmal vermutet denken Beamte anders als die Bevölkerung... |
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In der Regel wird hier der Spruch gelten: wo kein Kläger, da kein Richter. Nicht die Einfahrt ist geregelt, sondern der Stellplatz. Der muss (auf spezielle Ausnahmen geh ich jetzt nicht ein) auf dem Grundstück sein und dann ergibt es sich automatisch, dass du eine Zu- und Abfahrt brauchst. Nein, in NÖ jedenfalls nicht. Wie schon gesagt, der Stellplatz is es, der gesetzlich verbindlich verlangt wird. Na, und wie willst dann ohne Einfahrt zum Stellplatz kommen? Wie gesagt, die Einfahrt ist im Gesetz nicht extra vorgeschrieben, aber sie ist eine logische Konsequenz vom vorgeschriebenen Stellplatz. |
Ja, da irrst du. Im Landesgesetz (Bautechnikverordnung) ist 1 Stellplatz pro Wohnung als Minimum vorgeschrieben. Die Gemeinden können aber per Verordnung eine höhere Anzahl festlegen (aber keine geringere).
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sein problem ist das die gemeinde nun draufgekommen ist und jetzt ihn schon deshalb angesprochen haben und er sich binnen paar tage äußern soll warum das so ist und nicht wie im plan... |
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Hallo Karl!
Danke für Antworten. Gibts da in den Paragraphen nähere Angaben? Es wird auf die Pflicht der Existenz eines Stellplatzes (oder mehrerer) hingewiesen, aber wo steht denn nun die Pflicht deren Benützung? Bzw. der Zugang (die Zufahrt) zu diesen Plätzen? Und das "WIE" ein KFZ zu einem zugewiesenen Stellplatz kommt (Kran, Hubschrauber,...) entscheidet der Bauamtsdirektor oder der User ? Entweder verstehe ich da etwas falsch, oder die Gesetze sind schwach ausgearbeitet. Wieso gibts keine Stellplatz-Benützungs-Pflicht ? Lg Martin |
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Bauordnung § 63 und 64
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079 Bautechnikverordnung § 11 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001081 ... oder Stellplatzverordnung der Gemeinde |
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da wird wieder zu viel im gesetz herumgegrübbelt.
es ist ja egal (für den bekannten von mir) ob dies nun als einfahrt oder als stellplatz beschrieben wird. in der praxis ist es eins und das selbe. so wie ich das aber gelesen habe MUSS er einen stellplatz am eigenen grundstück haben (er hat ja auch die einfriedung usw. schon fertig und müsste es eben wieder abreissen, zumindest dort wo das auto hinkommen soll). |
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mir ist schleierhaft wie es für ein Bauvorhaben ohne den anscheinend vorgeschriebenen Stellplatz eine Bewilligung gegeben hat.
oder war der im Plan und wurde dann einfach "vergessen"??? |
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so war es, hab es oben eh geschrieben,... das ist eben nun sein problem (und auch der baufirma) weil die eben die fertigstellung lt. plan unterschrieben haben (vor 2 jahren) obwohl eben nicht nach plan ausgeführt wurde... |
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Im Grunde hätte er ja nur ein Tor machen müssen damit er rein kann. Da genügt ein ganz einfaches.
Ob er sich dann rein stellt oder nicht interessiert die dann eh nicht wirklich. Bei mir genügte es auch einen Abstellplatz (ein Rechteck) mitten im Garten mit der Hand einzuzeichnen. Ich hatte das auch nicht und müsste es vor der Genehmigung des Plans so nachreichen. |
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und das hat er einfach so hingenommen bis ihm jetzt die Gemeinde auf die Zehen tritt??? ||
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naja eigentlich schon aber er hat sich schon alles verbaut, dh. er müsste wieder den ganzen fundament vom zaun abreißen und dort eben seinen garten auch und das dort ist so eine kleine durchfahrtsstraße. es gibt keinen gehsteig oder parkplätze (halten und parken verboten). er ist auch deswegen aufgefallen weil er immer vor seinem zaun parkt aber keine einfahrt hat und somit auch nur eine spur bleibt.
ja hab es ja eh oben geschrieben, aus kostengründen hat er drauf verzichtet das ihm die firma das zu ende baut und er selber braucht für seine schrottkarre keine einfahrt (seine worte!). |
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Ich bin mir ziemlich sicher, daß das auf Wunsch der Bauherrschaft so gemacht wurde. Bauführer (trägt die gesamte Verantwortung) unterschreiben sowieso viel zu viel, und sind hier grenzwertig unterwegs ... sie werden da auch zum Teil erpresst, in dem die letzte Teilzahlung zurückgehalten wird. Einigen Bauführern ist es aber auch völlig egal, ob plan- und bescheidgemäß gebaut wurde, und ob sicherheitsrelevante Teile (Absturzsicherungen etc) den Vorschriften entsprechend ausgeführt wurden - da kann ich nur den Kopf schütteln. |
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Tja, das ist wohl ein klarer Fall von hoch gepokert und verloren. Da wird er wohl nicht umhin kommen, den Zaun an der Stelle nochmals rückzubauen und den Stellplatz zu errichten. In Summe wohl sicher um einiges teurer als wenn er es gleich gemacht hätte. |
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ja das ist auch meine meinung die ich ihm gesagt habe... |
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D.h. er parkt dort seit Jahren im Parkverbot? Da hat er eh Glück, dass er bisher davongekommen ist. Bisher habe ich mich immer gefragt wozu es die Abstellplatzpflicht für EFH gibt (bei Mehrparteienhäusern ist's klar), aber anscheinend braucht es wirklich für alles ein Gesetz... |
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Das Problem der Baufirma ist das nicht, sondern einzig un allein sein Problem! Ich denke, dass mehr als die Hälfte aller Bauführerbescheinigungen falsch und ungesetzlich sind. Wieviele Baufirmen haben damit schon tatsächlich ein Problem bekommen? Nein, er hats nicht "hingenommen" (d.h. es wurde ihm nichts aufgezwungen), sondern ER hats so gewollt!! Ja, scheint nicht ohne Grund so zu sein. Und der Hausverstand bleibt immer mehr auf der Strecke und wird durch puren Egoismus ersetzt. Zum Beispiel Absturzsicherung bin ich da bei dir (kann auch strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschaden haben). Im konkreten Fall des fehlenden Stellplatzes/Einfahrt wird sich die Verantwortlichkeit des Bauführers aber sher in grenzen halten.