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Einfriedung Metallzaun

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  •  Ploetzi
7.7. - 9.7.2018
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo,
ich hatte nur vorne eine Einfriedung genehmigen lassen am einreichplan. gestern gehe ich aufs bauamt (niederösterreich) und sage dass ich seitlich auch machen möchte..... dann meint er .... mit der bauordnung ist das nicht so streng , wenn ich nicht "hochmaure" dann kann ich das ohne baugenehmigung oder anzeige machen und melde das einfach bei der fertigstellungsmeldung.... 

1. Seht ihr das auch so unkritisch ?

2. Wie hoch darf so ein Zaun sein?


lg

 

Andreas

  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.7.2018  (#1)
Es geht hier um Folgendes:

Ist die Einfriedung ein Bauwerk oder nicht?

Wenn ja, dann brauchst eine Bewilligung. Wenn nein, dann brauchst gar nichts (auch nicht irgendwas bei der Fertigstellung melden) und kannst ganz einfach machen.
Irgendein begrenzendes fixes Höhenmaß gibts da nicht. Mit zunehmender Höhe wirds halt dann irgendwann jedenfalls zum Bauwerk werden (wegen statischer Belange).
Es kommt halt auf den Einzelfall an und auf die konkrete Ausführung der Einfriedung......

Und mit der Aussage "mit der bauordnung ist das nicht so streng" kann man nicht wirklich was anfangen; is eigentlich unsinnig, es so zu sagen.

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  •  Ploetzi
8.7.2018  (#2)
Ab wann ist es ein Bauwerk ? Sobald ich etwas betoniere?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.7.2018  (#3)
Hier mal die Defintion für "Bauwerk" aus der Bauordnung (wörtlich):
"ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist"

Und nun mit eigenen Worten:
Die "bautechnischen Kenntnisse" brauchts immer dann, wenn es z.B. um Statik geht. Wenn du bei deiner Einfriedung einen durchgehenden Sockel machst und das Niveau auf den beiden angrenzenden Seiten ist unterschiedlich hoch, dann muss der Sockel das höhere Niveau abstützen - d.h. es gibt auch statische Anforderungen an den Sockel. Dann wirds zum BAuwerk.
Oder wenn die Einfriedung einen hohen Anteil an flächigen Elementen hat - also wenig winddurchlässig ist - dann ist der Winddruck statisch zu beachten. Auch das geht dann in Richtung Bauwerk.
Usw.

Nochmal anders gesagt: Alles was ein Laie (Maßstab dabei ist ein "normaler Durchschnittsmensch") ordentlich hinkriegt (sozusagen mit eigenem, natürlichem Hausverstand ohne spezielle fremde Hilfen und Inputs) wird dann eher kein Bauwerk sein.

Und noch was: Nur auf "Beton" oder "Fundament" kommts dabei nicht an.
Und weiters: "kraftschlüssig mit dem Boden verbunden" bedeutet nicht zwingend Fundament. Kann auch ohne Fundament zutreffen, z.B. durch hohes Gewicht stabil am Boden stehen - auch das gilt als "kraftschlüssig".

Und aus der Praxis: ein Sockel im ebenen Gelände bis zu einer Höhe von etwa 50 cm - also ohne geländebedingte Stützfunktion - mit einem luftdurchlässigen Zaun in "normaler" Höhe drauf (z.B. Maschengitter), bei dem der Winddruck keine Rolle spielt, wird in der Regel nicht als Bauwerk gewertet.
Ich sage bewusst "in der Regel", weil es nirgendwo im Gesetz definitiv so steht und immer im Einzelfall von einzelnen Sachverständigen und einzelnen Behörden im Rahmen der gegebenen unbestimmten Gesetzesbegriffe zu beurteilen und zu entscheiden ist.

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