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ganz klar... NEIN weil der Insolvenzverwalter hat sozusagen den Makler ausgebremst.. Ober sticht Unter. Entweder der Makler hat seine Hausaufgaben nicht gemacht, als er den Verkaufsauftrag von dem Kunden angenommen hat, oder der Kunde war schneller mim Auftrag, als das Gericht mit der Exekution der Liegenschaft (sprich, Anmerkung im Grundbuch) Ihr werdet keine Rechnung sehen vom Makler, könnt aber aus der Insolvenzmasse das Haus kaufen. Eine "Vermittlerprovision" für den Insolvenzverwalter wird meines erachtens nciht anfallen. sowas gibts ja da nicht. Die normalen Steuern sind schon zu entrichten. |
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Hallo sharknz, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Haus auf edikte.at vorher mit Makler besichtigt |
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Vielen Dank für deine Einschätzung. Im Prinzip deckt sich das mit meiner eigenen, aber ich habe vor kurzem etwas in der Art gelesen, dass zwar keine Provison, möglicherweise aber eine Art Aufwandsentschädigung für die Besichtigung fällig wird. Und diese setzen Gerichte dann mit der Höhe der Provision gleich. Ich denke ich werde die möglichen Mehrkosten einfach mit einplanen und falls ich sie nicht brauche ein paar goldene Wasserhähne verbauen |
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aber zur Sicherheit würde ich die WKO fragen, denn wenn die Besichtigung vor der Insolvenzeröffnung war?... |
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Die Insolvenz lief bereits, als ich das Haus besichtigt habe. Ich habe die Info aus dem Grundbuchauszug, man hätte es als Makler also durchaus wissen können. Der Makler hat das also nicht gwusst oder verschwiegen. Danke für den Tipp mit der WKO, an die hätte ich nicht gedacht. |
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ganz einfach: klagen muss der, der geld haben will und nicht du. wer klagt hat das risiko. bei dieser rechtlich wackeligen angelegenheit würde ein vernünftig denkender makler kaum klagen. eventuell nach dem motto "probiert wird" kann er gerne mal provisionsrechnungen schicken, diese kannst du aber einfach bestimmt kurz und bündig abwehren mit forumlierungen wie "nach eingehender beratungen deckt sich ihre forderung nicht mit meiner rechtsansicht" ohne sich mit begründungen zu verzetteln, die einem später im mund umgedreht werden. |
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Ich bin mir nicht ganz so sicher. Unsere Gerichte urteilen oft im Sinne der Makler. Das hat viel damit zu tun, dass Makler nicht viel leisten müssen, um ihren Provisionsanspruch zu begründen. Ich will einfach nicht von Zusatzkosten in 5stelliger Höhe überrascht werden und gehe mal vom schlimmsten aus. |
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Makler versuchen oft schon vor der Versteigerung Käufer für die Immobilie zu finden damit sie wissen wie weit sie bei der Versteigerung mitbieten können um noch einen Gewinn zu machen... Grundsätzlich besteht aber kein Rechtsanspruch auf Provision wenn du direkt aus der Konkursmasse kaufst. Da der Makler mit dem Gericht ws keinen Exklusivvertrag hat... |
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was sagt die WKO? |
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Es ist keine Versteigerung und der besagte Makler ist gar nicht mehr involviert. Wie erwähnt, der hätte mir die Immobilie wegen dem laufenden Konkursverfahren auch gar nicht verkaufen können. Die WKO hab ich noch nicht kontaktiert. Ich dachte, bevor ich direkt beim "Feind" nachfrage, probiere ich es erst mit der AK . Mal schauen, ob sie mir dazu was sagen können. |
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Dann hätte ich eher den Amtstag beim Bezirksgericht genutzt, die Wiener AK ist das sicher nicht fit, aber nur mit der habe ich Erfahrung |
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Ich möchte euch an meinen "Erkenntnissen" teilhaben lassen, soviel vorweg: Eindeutig und klar ist die Situation nicht. 1) Die WKO betont, sie ist eine Interessensvertretung und meint, ich soll versuchen mich mit dem Makler gütlich zu einigen. Die Provisionssache ist aus Sicht der WKO eindeutig nicht zu beantworten. Es könnte schon sein, dass berechtiger Provisionsanspruch besteht. 2) Die AK meint, es besteht natürlich keinerlei Provsionsanspruch, geht aber gleichzeitig davon aus, dass der Makler die Provision einklagen wird. Richter urteilen in Ö sehr maklerfreundlich (Zitat). Sie würden es auf eine Klage ankommen lassen. 3) Ein bekannter Anwalt (kein Experte auf dem Gebiet) meint, keine Provision aber Recht haben und Recht kriegen ..... Zusammenfassend kann man sagen, dass keiner sich festlegen wollte. Alle sagen unisono, dass Makler und Prosion wohl ein sehr häufiges Streitthema sei, einen Fall wie meinen aber noch keiner hatte. Aus meiner eigenen Recherche nehme ich mit, dass vor Gericht in der Regel der Makler gewinnt |
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dachte ich mir 50/50 Jocker für jede Seite gibt es Argumente |