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Hi, Falls es in deiner Gemeinde einen Bebauungsplan gibt, kann der Vorgaben für die Einfriedungen enthalten. Ansonsten sollte es kein Problem sein, dies anders auszuführen, solange es im gesetzlichen Rahmen ist. |
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Danke für die Antwort. Vorgaben gibt es keine. Auch in der Baubeschreibung wird die Einfriedung nicht näher beschrieben. Alle Nachbarn haben einen gemauerten Zaun (entweder Schalsteine verputzt oder Mauersteine) mit Alu-Zaunfeldern. Meine Vermutung war eben, dass das nur ein Platzhalter/Beispiel ist, denn sonst hätte er mir den Zaun ja exakt so einzeichnen müssen, wie er ausgeführt werden soll (Quer- oder Längslatten, exakte Torbreite, etc.). Da hat er mich aber gar nicht gefragt, sondern einfach den oben angehängte Zaun eingezeichnet. |
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Für dich ist entscheidend, der Baubescheid. |
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E Eher etwas für das Baurecht Forum? Einfriedung ist Bewilligungsfrei wenn keine bauliche Anlage... Nur gegenüber öffentlichen Gut brauchst du eine Bewilligung im vereinfachten Verfahren(Plan selbst zeichnen und kein Bauführer), aber eben Einreichung. |
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Kann man so nicht stehen lassen, weil viel zu ungenau und unvollständig formuliert. Einfriedungen, die keine bauliche Anlagen sind, sind grundsätzlich bewilligungsfrei. Ausgenommen, wenn solche Einfriedungen gegenüber Öffentlichen Verkehrsflächen stehen. Dann sind sie gem. § 15 anzeigepflichtig. Alle Einfriedungen, die bauliche Anlagen sind, sind unabhängig von ihrem Standort generell gem. § 14 bewilligungspflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Einfriedungen ist ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren möglich (nicht zu verwechseln mit einer Bauanzeige). Daher wird im ggst. Fall zunächst zu beantworten sein, um welche Art von Einfriedung (bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig, frei) es sich bei der damaligen Einreichung gehandelt hat und was es jetzt werden soll? Dann kann man beantworten, ob die neue Variante durch das ursprüngliche Verfahren (noch) abdeckt wird, oder ob man ein neues Verfahren braucht. 1 |
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Naja im Einreichplan sieht es wie ein Doppelstabmattenzaun aus welchen man theoretisch mit Punktfundamenten machen kann und werden soll es ein gemauerter (mit Streifenfundament). Da unser Ausgangsniveau die fertige Straße ist (auf die jetztige kommen noch 20cm Asphalt), würde ich für einen Doppelstabmattenzaun aber auch einen Sockel brauchen... also auch ein Streifenfundament. |
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