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Servus,
ganz richtig ist das nicht. Für Gartenhütten o.Ä. max. 4 m Gebäude/Dachlänge, für Garagen oder überdachte Abstellplätze max. 7 m Gebäude/Dachlänge (es kommt auf die "Bezeichnung" des Anbaues an), bei 2,0 m Mindestabstand ... ansonsten Abstandsunterschreitung vom Nachbarn. Pass auf bei der Traufenhöhe, besonders wenn das Urgelände nicht "eben" ist (leider ist das Gesetz hier ein wenig praxisfremd wie ich finde) Von 2172/1 und 2173/1 brauchst du wohl eine Abstandsunterschreitung, wie das derzeit dargestellt ist. Nachzulesen: Bebauungsgrundlagengesetz § 25 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000162 ![]() |
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Dh ich kann ein Carport oder Garage problemlos bauen?
Da ein Traktor abgestellt wird, sollte es kein Problem sein. Welche Vorgaben habe ich dann bei einer Garage, welche noch auf uns zukommen könnten? |
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Nein, das heißt es nicht, Folgendes ist zu berücksichtigen: - Bezeichnung: überdachter Abstellplatz oder Garage (den Begriff "Carport" gibt es im Salzburger Baurecht übrigens nicht). - Gebäudelänge/Dachlänge max. 7,0 m. - Traufenhöhe max. 2,5 m ... Traktorhöhe? - Firsthöhe max. 4,0 m. - Nachbarn 2172/1 und 2173/1 müssen zustimmen --> Formular Abstansunterschreitung (und Unterschrift auf dem Plan) notwendig. - bei Unterschreitung von 2,0 m sind "eigentlich" (entgegen dem Zitat oben) Brandschutzmassnahmen notwendig (siehe OIB 2.2). Es kann sogar sein, daß du mit einer bestehenden Garage über die 50 m2 kommst. |
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Was haben die 50qm auf sich? Bestehende ist 36qm. |
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Höhere Brandschutzanforderungen über 50 m2. Siehe OIB 2.2. |
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Da muss ich mich nochmals genau mit der Gemeinde zusammenreden.
Da die neue Garage baulich getrennt ist, sollte die Regel meines Erachtens doch nicht gelten... |
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Antwort von der Gemeinde:
Carport in den Abmessungen wäre kein Problem. Wenn der Anbau als Garage deklariert wird muss die Anfrage noch mit einem Bausachverständigen abgeklärt werden. --> Info folgt nächste Woche. |
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Heute habe ich eine Antwort auf meine Anfrage von der Gemeinde erhalten:
Carport mit 6,5m Länge möglich und Unterschreitung des Nachbarabstandes in Abstimmung mit den Nachbarn Garage aus Holz möglich unter der Vorraussetzung, das die Verbindungstüre aus einer Brandschutztüre besteht, höherer Brandschutz und Nachbarabstand von mind. 2m ohne Unterschreitung... Kann das sein, denn ohne Unterschreitung auf 1m Abstand zur Grundgrenze kann ich das Vorhaben streichen? |
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Schreib die Antwort mal wortwörtlich hier rein. |
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War am Telefon... |