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Welches Bundesland? Mal kurz gegoogelt und im Kanalgesetz für Niederösterreich gefunden, dass unter "§ 12 Entstehung der Abgabenschuld, Fälligkeit" steht, dass diese mit Einlangen der Fertigstellungsanzeige bzw. mit der Fertigstellung des Vorhabens fällig wird. Demzufolge für NÖ als Bsp. das Datum der Fertigstellung(sanzeige). Müsstest halt das entsprechende Kanalgesetz deines Bundeslandes prüfen, ob das da auch so ist. Wobei Einreichung unlogisch klingt, weil da können ja einige Jahre vergehen und wieso sollte man hier mit "historischen" Sätzen rechnen. 1 |
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und nur weil ich eine Baubewilligung habe, heißt das ja noch nicht, dass ich tatsächlich was bauen muss. Ich könnte ja auch die Bewilligung verfallen lassen |
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Verzeihung, es handelt sich um NÖ. |
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Gehts da nicht auch um die Bauplatzerklärung (Baustartmeldung?!) |
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Als voraussetzung für eine Baubewilligung benötigtst du eine Bauplatzerklärung. Zu diesem Zeitpunkt weiß man ja auch noch nicht, wie groß die Berechnungsfläche sein wird |
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Jetzt muss ich eingreifen, denn das driftet schon wieder außer Kontrolle. Die ursprüngliche Frage war, welcher Einheitssatz (zu welchem Zeitpunkt) bei der Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe gilt. Und ihr diskutiert jetzt plötzlich über die Bauplatzerklärung (was mit Kanaleinmündung ja überhaupt nichts zu tun hat). Und noch dazu nur schwer verständlich/nachvollziehbar: Der erste Satz bezieht sich hier auf die Bauplatzerklärung und der zweite Satz auf die Kanaleinmündungsabgabe? Richtig? Da muss mal einer mitkommen....... |
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Dadurch dass andibeee aus NÖ kommt hierfür die Passage aus dem NÖ Kanalgesetz idgF... § 12Entstehung der Abgabenschuld, Fälligkeit (1) Die Abgabenschuld für die Kanaleinmündungsabgabe (Sonderabgabe, Ergänzungsabgabe) entsteht a) im Falle der Neuerrichtung eines Kanals in dem Zeitpunkt, in dem der Anschluß der anschlußpflichtigen Liegenschaft an den Kanal möglich ist; b) im Falle einer Bauführung mit dem Einlangen der Fertigstellungsanzeige im Sinne der Bauordnung bei der Behörde bzw. c) wenn eine solche nicht erforderlich ist, mit der Fertigstellung des Vorhabens oder mit dem Eintritt der Änderung. Noch Fragen? |
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Doppelt hält besser |
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