Inwiefern ist ein Einreichplan verpflichtend? Kann ich Fenster nach der Genehmigung noch größer/kleiner machen? Innenwände etwas verschieben? .... und das alles ohne neu einreichen zu müssen?
NICHTS! - man darf nichts verändern gegenüber dem einreichplan!
die firmen sind verpflichtet sich an den einreichplan zu halten, die baufirma muss dies nach fertigstellung der behörde sogar bestätigen.
praxis ist, dass kleine änderungen immer noch gemacht werden können, nur bei der außenhülle muss man sehr vorsichtig sein!
wenn änderungen durchgeführt werden, muss theoretisch vorher ein auswechslungsplan eingereicht werden.
in der praxis wird der auswechslungsplan bei der fertigstellung mit abgegeben.
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