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einreichung mit energieausweis

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  •  whistleblower
4.12. - 10.12.2014
24 Antworten 24
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guten morgen,

ich bin gerade dabei meine einreichungsunterlagen vorzubereiten u. abzugeben... jetzt ist mir aufgefallen das im energieausweis u. in der baubeschreibung daten (nicht) mehr zusammenstimmen - z.B. wohnraumlüftung u. pelletsheizung sind angeführt - welche in der Form jedoch nicht mehr umgesetzt werden sollen!

kann/soll ich mit diesen unterlagen jetzt einreichen od. müssen diese jetzt aktualisiert werden?!

lg

  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#21)
Also ich versteh den Gebrauch deines Vokabulars nicht

Wenn du um eine Förderung ansuchst reichst du ja ein - also Einreichung und ansuchen sind das gleiche

Oder meinst du damit jeweils was anderes?? Dann definiere mal bitte was du jeweils mit welchem Wort meinst (damit wir uns auskennen - weil ja beides eigentlich das gleiche meint)

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  •  bautech
  •   Gold-Award
10.12.2014  (#22)

zitat..
whistleblower schrieb: du hast schon recht, nur werde ich den EA EA [Energieausweis] dann heuer nicht mehr aktualisiert bekommen...


Dann mal ohne EA EA [Energieausweis] einreichen und bei Einreichung drauf hinweisen, dass der EA EA [Energieausweis] alsbald nachgereicht wird... mit falschen Daten machst nur böses Blut, weil Mehraufwand!
Nett gemeinter Tipp meinerseits emoji

ng

bautech

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
10.12.2014  (#23)
@j.schneeweiss -

zitat..
Wenn du um eine Förderung ansuchst reichst du ja ein - also Einreichung und ansuchen sind das gleiche


Wieso? Bei der Gemeinde muss man das Bauprojekt ja sowieso einreichen (mit Einreichplan), auch wenn du gar keine Landesförderung in Anspruch nehmen willst.


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  •  bautech
  •   Gold-Award
10.12.2014  (#24)

zitat..
Breitfuss schrieb: Wieso? Bei der Gemeinde muss man das Bauprojekt ja sowieso einreichen (mit Einreichplan), auch wenn du gar keine Landesförderung in Anspruch nehmen willst.


Ja, aber wenn sich das Heizsystem ändert ändern sich auch die Rahmenbedingungen.
Hier waren Pellets angedacht, die jetzt nicht kommen. Die brauchen Lagerraum und Heizraum, beides mit EI2-30c-Tür. Das sollt im Plan drinnen sein...
Wenn das jetzt anders is, was macht er mit dem Lagerraum? Braucht er trotzdem einen Heizraum (mit Belüftung und eigenem Brandabschnitt) oder reicht ein Technikraum?
Haben die WC´s alle natürliche Belichtung und Belüftung, oder würden die (wie im ursprünglichen Plan) über die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] belüftet?

So was sollt die Gemeinde zur Beurteilung wissen...

ng

bautech

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