Hallo,
mein Freund hat ein Grundstück in NÖ mit einseitig offener Bauweise. Der Plan wäre nun, ein Haus mit gedrehtem L Grubdriss zu errichten. Dabei wäre der schmale teil des L die Front des Gebäudes, der lange, breite Teil wär somit die Hinterseite des Gebäudes.
Sprich, wir wollen hauptsächlich im hinteren Bereich des Grundstücks bauen. Wäre das überhaupt bei einer einseitig offener Bauweise möglich? Die Front würde dabei am Nachbarhaus anschließen, würde jedoch nicht überwiegend das Grundstück einnehmen, ich bilde mir ein, das das aber normal notwendig wäre?
Hoff, meine Frage ist halbwegs klar.
Vielen lieben Dank vorab.
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