was genau darf man als Nachbar nach Erhalt der Verständigung, dass ein Verfahren zur Baugenehmigung läuft, am Bauamt mit den Unterlagen machen? Nur einsehen oder auch zb mit Handy abfotografieren?
Im Zuge der Verständigung per Post wurden auch Außenansichten mitgesendet, bekomme ich dann am Bauamt mehr zu sehen? den gesamten Einreichplan?
Ich nehme an diese umfangreiche Einsicht hat man nur während der 14 Tagefrist, danach hat man keinerlei Einsicht mehr, oder?
Wenn du nicht innerhalb der 14 Tagen einsicht nimmst, dann hast du stillschweigend deine zustimmung gegeben. Du kannst dir dort den gesamten Einreichplan ansehehn
Ja, darfst du. Du hast sogar das Recht darauf, dass dir die Gemeinde Kopien anfertigt (gegen Kostenersatz)
.. hausplanung schrieb: ch nehme an diese umfangreiche Einsicht hat man nur während der 14 Tagefrist, danach hat man keinerlei Einsicht mehr, oder?
So ist es. Das Recht auf Akteneinsicht haben die "Parteien" des Verfahrens. Nach 14 Tagen ist die Parteistellung weg und dann hast du auch kein Recht mehr auf Akteneinsicht.
Im Zuge der Verständigung per Post wurden auch Außenansichten mitgesendet, bekomme ich dann am Bauamt mehr zu sehen? den gesamten Einreichplan?
Du darfst in die Antragsbeilagen und in allfällige Gutachten Einsicht nehmen. Die Antragsbeilagen sind alle zur Beurteilung des Vorhabens notwendigen Unterlagen (Pläne, Darstellungen, Beschreibungen, Energieausweis,...)
Wie viel Zeit habe ich am Amt fuer die Einsicht? Sollte jemand vom Bauamt anwesend sein? Und was ist, wenn der Mitarbeiter mir keine Kopien anfertigen moechte, ich diese erst sehr spät erhalten kann?
Die Dame, die uns ins Kammerl zur Einsichtnahme gebracht hat, meinte, dass wir Fotos machen koennen. Kopieren waere (Corona bedingt!) nicht moeglich. Ausser ihr war niemand fuer uns zugegen. Viel später konnte ich das eine oder andere erhalten.
Eine zeitliche Beschränkung am Amt selbst, bei der Einsichtnahme, ist mir nicht bekannt.
Zu den Kopien: Einfach selbst Fotos von den Dokumenten anfertigen? Wenn sich die Behörde nicht recht kooperativ zeigt (wegen Unwissenheit oder so), einfache, praktikable Lösungen wählen.
Die 14 Tage Frist für Einsprüche, gegen Jahresende, samt Corona bedingter Verschärfungen. Für jemanden der noch nie mit soetwas zu tun hatte und keinen Baurechtsexperten kennt, ein riesen Problem. (Das Forum habe ich erst später entdeckt. Hätte mir aber in dem Moment auch nichts geholfen).