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Einspeisevertrag: Haushalt (2 Personen) als Einspeise-Vertragspartner

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  •  kubist
13.9. - 18.9.2024
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Liebes Forum, bei mir brummt leider gerade der Schädel aufgrund folgender Situation:

Einfamilienhaus, Smart Meter installiert, Netzbetreiber Wiener Netze.

Aktuell läuft der Stromliefervertrag bei Wien Energie der Einfachheit halber nur auf mich als einzelne Privatperson.

Mit der Errichtung unserer PV im Haushalt (8 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung]) wird es jetzt aber mächtig kompliziert, da ich Einzelunternehmer bin, und das Einspeisen auf keinen Fall dem Unternehmen zurechnen lassen darf. Die Realität ist ja diese, dass es das gemeinsame Haus ist, meine Freundin und ich die Anlage gemeinsam zahlen, und Erträge daraus beide anteilig versteuern. Der Steuerberater hat mir entsprechend empfohlen, alle Rechnungen für die PV auf meine Freundin und mich ausstellen zu lassen und die Einspeisung so abrechnen zu lassen.

Nur leider habe ich heute gemerkt: weder Wien Energie noch Wiener Netze akzeptieren mehrere Personen im Vertrag, d.h. es wäre nur möglich, meine Freundin da einzutragen. Das ist jetzt ein riesen Papierkrieg, weil wir somit den Energieliefervertrag bei Wien Energie neu auf sie anmelden müssen, obendrein bin ich einer Energiegemeinschaft beigetreten, was man auch ummelden müsste, und die Rechnung vom Solateur müsste man auf meine Freundin umschreiben lassen.

Zusätzlich finde ich das unsauber, da die Anlage gemeinsam angeschafft und betrieben wird.

Als Alternative fiele mir noch ein: den Energiebezugsvertrag weiter auf mich laufen lassen, und meine Freundin macht halt den Einspeiser, aber da konnte mir die Hotline nicht so 100prozentig sagen, ob das bei den Wiener Netzen/Wien Energie mit einem Smart Meter funktioniert. Eigentlich würde ich meinen, dass mit den zwei Zählpunkten sowieso zwei unabhängige Verträge existieren, aber man weiss ja nie. Blöd ist an der Lösung, dass wir dann bei Wien Energie nicht einspeisen können, weil da der Vertragspartner des Energiebezugs exakt der gleiche wie der Einspeiser sein muss.

Hat jemand Erfahrung damit? Dachte eigentlich, dass es ein üblicher Fall ist, dass Einspeiseverträge privat auf 2 Personen laufen. Vor allem bei Anlagen größer 15 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung], wo man über die steuerlichen Freigrenzen für die Einspeisung kommt, und das dann steuerlich auf beide Ehepartner aufteilt...

Wie immer bin ich extrem dankbar für jegliche Tipps!

  •  melly210
  •   Gold-Award
13.9.2024  (#1)
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht ganz: wenns bei dir wegen der Firma nicht geht, dann lass doch alles auf sie laufen. Bezug sowie Einspeiser. Bei uns läuft auch beides auf mich, auch wenn mein Mann und ich die Anlage natürlich gemeinsam bezahlt haben (auch Wien Energie, und ja, muß das gleiche Vertragskonto sein). Einfach weil ich mich um diese Dinge kümmere, nicht mein Mann, den interessiert Haustechnik 0. 

Warum ihr die Rechnung vom Solateur umschreiben  müsstet erschließt sich mir aber nicht.

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
13.9.2024  (#2)
Nachdem das "nur" 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind, kannst du das Thema schon abhaken. Du kommt da nie über die 12500 kWh freie Einspeisung pro natürlicher Person.
Einfach entspannt zurücklehnen, die Aufregung war umsonst. 😎

Ansonsten (wenn die Anlage deutlich größer wäre), ist der Aufwand bis hierher auch schon ausreichend. Ob der Anschluss auf beide läuft oder nicht, ist hier nicht so relevant. Im Endeffekt genügt es schon wenn die Rechnungen der Anlage auf beide lauten. Ich behaupte, dass der Einspeisevertrag da auch nicht wirklich auf beide lauten muss.
Für die Finanz muss es plausibel sein, dass ihr die Anlage gemeinsam betreibt.

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  •  kubist
13.9.2024  (#3)
Alles klar, Danke!

Ich werde es wohl so machen: Rechnung von der PV-Firma auf beide ausstellen lassen, Einspeise- und Energiebezugsvertrag läuft auf meine Freundin, die Bankverbindung für den Einspeisevertrag wird das Gemeinschaftskonto. Dann sollte es seitens Finanz nix zu meckern geben.

Ich bin da nur etwas auf der Hut, weil es heikel ist: die Finanz hätte sicher durchaus Interesse, mir die PV "umzuhängen", da ich als Einzelunternehmer in der Regelbesteuerung bin und dann den Strom nur mit Umsatzsteuer verkaufen darf (womit ich dann wohl nichtmal in die Energiegemeinschaft in unserem Ort kann als Einspeiser, weil dort nur Kleinunternehmer ohne USt. dabeisind), dann muss ich private und gewerbliche Nutzung aufsplitten, mein Steuerberater hat auch mehr Aufwand, weil mehr Belege, usw... Horror...

Auf beide Aufteilen vs. nur meine Freundin die PV-Anlage managen zu lassen hat neben dem Fakt, dass es eben der Realität entspricht, den Vorteil, dass es ja zukünftig sein kann, dass die 12.500 kWh-Freigrenze fällt (man denke an eine zukünftige Regierung, die Verbrenner fördern möchte und dafür Steuergeld braucht). Dann hat das Aufteilen auf zwei Personen ggf. steuerliche Vorteile (z.B. könnte die nicht selbständige Person dann die 700 Euro-Freigrenze für Zuverdienst ausnutzen).

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Hallo kubist,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Einspeisevertrag: Haushalt (2 Personen) als Einspeise-Vertragspartner



  •  melly210
  •   Gold-Award
13.9.2024  (#4)

zitat..
kubist schrieb:

Alles klar, Danke!

Ich werde es wohl so machen: Rechnung von der PV-Firma auf beide ausstellen lassen, Einspeise- und Energiebezugsvertrag läuft auf meine Freundin, die Bankverbindung für den Einspeisevertrag wird das Gemeinschaftskonto. Dann sollte es seitens Finanz nix zu meckern geben.

Ich bin da nur etwas auf der Hut, weil es heikel ist: die Finanz hätte sicher durchaus Interesse, mir die PV "umzuhängen", da ich als Einzelunternehmer in der Regelbesteuerung bin und dann den Strom nur mit Umsatzsteuer verkaufen darf (womit ich dann wohl nichtmal in die Energiegemeinschaft in unserem Ort kann als Einspeiser, weil dort nur Kleinunternehmer ohne USt. dabeisind), dann muss ich private und gewerbliche Nutzung aufsplitten, mein Steuerberater hat auch mehr Aufwand, weil mehr Belege, usw... Horror...

Auf beide Aufteilen vs. nur meine Freundin die PV-Anlage managen zu lassen hat neben dem Fakt, dass es eben der Realität entspricht, den Vorteil, dass es ja zukünftig sein kann, dass die 12.500 kWh-Freigrenze fällt (man denke an eine zukünftige Regierung, die Verbrenner fördern möchte und dafür Steuergeld braucht). Dann hat das Aufteilen auf zwei Personen ggf. steuerliche Vorteile (z.B. könnte die nicht selbständige Person dann die 700 Euro-Freigrenze für Zuverdienst ausnutzen).

Verbrenner fördern wird nicht wirklich gehen. Die müssen den CO2 Ausstoß sogar noch reduzieren, weil sonst geschmalzene Strafzahlungen fällig werden. Sie haben in diesem Fahrplan dazu den sie jetzt als Vorschlag an die EU schicken mussten drin stehen, daß sie klimaschädliche Subventionen reduzieren (gemunkelt wird, daß das Diselprivileg fallen oder eingeschränkt werden soll). Da wird gehofft, daß dieser Plan akzeptiert wird. Eher wahrscheinlicher ist aber, daß das als zu vage gesehen wird und sie mit konkreteren Angaben nachbessern müssen um zu sehen ob das den Ausstoß ausreichend reduziert.

Wollten sie Verbrenner fördern (mit was anderem als leeren Worten) müssten sie woanders noch mehr einsparen.

Aber davon abgesehen: ich denk mal wenn beide auf der Rechnung stehen und das Geld an ein Gemeinschaftskonto geht, sollte das im Fall des Falles ausreichend Beweis sein um etwaige Erträge aufzuteilen.


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
13.9.2024  (#5)
Auch in der Regelbesteurung sollte das kein Problem sein mit der Steuer, weil du ja den Strom an die Gemeinschaft oder den Energie Anbieter verkaufst, und die Reverse Charge zu tragen kommt.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
18.9.2024  (#6)

zitat..
npalko schrieb: Auch in der Regelbesteurung sollte das kein Problem sein mit der Steuer, weil du ja den Strom an die Gemeinschaft oder den Energie Anbieter verkaufst, und die Reverse Charge zu tragen kommt.

Wenn die Energiegemeinschaft Kleinunternehmer ist, müsste diese die Ust zahlen und das wollen sie sicher nicht.

Bei der NetzNÖ geht das leider auxh nicht mehr mit 2 Personen (früher ging das mal).
Eine Möglichkeit wäre eine GesbR zu machen. Das ist ohne Kosten möglich. Allerdings muss dann trotzdem alles auf die GesbR umgemeldet werden, was halt aufwendig ist.

Warum Einspeise und Bezugszählpunkt nicht getrennt werden können finde ich auch blöd. Aber vielleicht kommt das mit dem neuen ElWOG (falls das irgendwann mal kommt).




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  •  streicher
  •   Gold-Award
18.9.2024  (#7)
Ich habe leider das gleiche Thema.
Anlage läuft betrieblich derzeit nur auf mich und ich habe als Kleinuntermehmer zur Regelbesteuerung optiert um mir die Ust zu holen. Mittlerweile sind 5 Jahre um und ich könnte meine ca. 18kWp Anlage wieder auf normale Kleinunternehmerregelung umstellen.
Allerdings wäre es besser wenn sie einfach auf meine Frau und mich laufen würde dann würde ich mir wegen 2x12500kWh das Steuerthema ersparen.
Ich weiß allerdings auch nicht wir ich das am besten angehen (GesbR ist ja wieder ein unnötiger jährlicher Aufwand).

Edit: Der jährliche 730 Euro (Zuverdienst)Freibetrag hilt mir leider hier auch nicht weil ich da mit anderen Themen drüber komme.

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