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Bin mir nicht sicher, ob du mit Eintragungsgebühr jene zur Intabulierung des Eigentumsrechts (1,1% des Kaufpreises bzw. im Falle der Schenkung im erweiterten Familienkreis der 3-fache Einheitswert, höchstens jedoch 30% des Verkehrswerts) oder jene des Pfandrechtes (1,2% des Pfandwertes) meinst. Die Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts fällt nur einmal an, nämlich wenn die Schenkung des Hauses erfolgt. Die Gebühr für das Pfandrecht fällt auch nur einmal an, wenn das Pfandrecht eingetragen wird. Wenn die "Überschreibung" länger dauert und du trotzdem mit der Sanierung bereits jetzt beginnen möchtest, kannst du den Kredit auch schon jetzt aufnehmen. Die Bank wird dann vom jetzigen Pfandgeber (= Eigentümer) die Unterfertigung auf der Pfandbestellungsurkunde verlangen, damit sie die hypothekarische Sicherstellung vornehmen kann. Das Pfandrecht muss später dann auch nicht umgeschrieben werden, da du im Schenkungsvertrag die Übernahme des Pfandrechtes akzeptieren werden musst. Mit der Förderung wird es etwas diffiziler, da es davon abhängen kann, ob es sich um eine objektbezogene- oder eine subjektbezogene Förderung handelt. |
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Du musst 2x Eintragung ins Grundbuch zahlen: • 1,1% für den Eigentumserwerb • 1,2% vom Kreditbetrag (entweder 100% oder 120% vom Kreditnominale) für die Eintragung der Pfandurkunde der Bank ins Grundbuch. Wenn du keinen Kredit benötigtest, fallen nur die 1,1% an. Sonst musst du nichts "doppelt" zahlen. Eine allfällige Wohnbauförderung muss beim Kreditansuchen bekanntgegeben werden, da diese 1-rangig im Grundbuch steht. Erst im 2 Rang steht der Bankkredit. Alles klar? |
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D Danke für deine Antwort! Das verstehe ich...dachte nur, es gibt vielleicht eine Kostenersparnis, wenn man es zeitlich gut koordiniert! ;) Bezüglich Eintragungsgebür beim Eigentumsrecht: sind dies dann 1,1% vom 3-fachen Einheitswert oder direkt der 3-fache Einheitswert? Bezüglich der Förderung würde es sich um eine Wohnbauförderung handeln, ich kenne jetzt leider den Unterschied zwischen objektbezogener- und subjektbezogener Förderung nicht!? Lg |
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Danke für deine Antwort! :) Ja, das verstehe ich! Bezüglich der Wohnbauförderung- kann das ein Problem für die Bank sein? Ich weiß noch nicht, ob ich eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen kann/werde- habe den diesbezüglichen Termin mit dem Energieberater auch erst- aber ich möchte mir natürlich die Möglichkeit offen lassen! Danke! Lg |
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1,1% vom 3-fachen Einheitswert. Wie so vieles ist auch das Förderwesen in Österreich föderal geregelt. Subjektbezogene Förderung bestimmt sich nach Erfordernissen den Förderungswerber betreffend (Alter, Maximaleinkommen, Kinderanzahl, etc.) voraus während sich die objektbezogene Förderung auf die Immobilie konzentriert (Erreichung eines bestimmten Energiestandards, Lage, Bauweise, etc.). Ebenso, ob es sich um ein rückzahlbares Darlehen handelt, oder beispielsweise Annuitätenzuschüsse für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden. Wenn das Objekt nun noch nicht dir "gehört", dann wird es mit der subjektbezogenen Förderung schwer. Der Förderspezialist des jeweiligen Landes kann dir da jedenfalls weiterhelfen. Bei der Finanzierungsaufnahme ist es jedenfalls wichtig, dass Nein, Banken haben damit kein Problem. Sie müssen es nur im Rahmen der Beantragung wissen, damit die bankinterne Kalkulation angepasst werden kann. lg |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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O Ok, danke! Dann werde ich es der Bank nochmal bekanntgeben!👍 Danke! Lg |
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