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Eintragungen ins Grundbuch

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  •  Sunshine1702
31.3. - 1.4.2022
6 Antworten | 3 Autoren 6
6
Hallo! :)

Ich habe eine Frage bezüglich der Eintragungen ins Grundbuch!
Ich habe vor ein Haus, welches ich überschrieben bekommen, zu sanieren!
Da die Zinsen derzeit ja stark im Steigen sind, werde ich den Kredit jetzt aufnehmen müssen, das Haus ist aber noch nicht auf mich überschrieben.

Jetzte stellt sich mir die Frage, wie dies bezüglich der Grundbuchseintragung ist...wenn die Bank sich jetzt einträgt bezahle ich ja die Eintragungsgebühr beim Gericht...wenn ich dann eingetragen werde, muss ich die Eintragungsgebühr nochmals bezahlen...lässt sich das irgendwie in einem erledigen, dass die Eintragungsgebühr nur einmal zu zahlen ist, oder geht das nicht?
Bzw. weiß ich auch noch nicht, ob ich eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen (kann)? Dann würde sich ja das Land auch wieder ins Grundbuch eintragen- wäre dann die Eintragungsgebühr nochmal zu zahlen??

Danke!

Lg

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
31.3.2022  (#1)
Bin mir nicht sicher, ob du mit Eintragungsgebühr jene zur Intabulierung des Eigentumsrechts (1,1% des Kaufpreises bzw. im Falle der Schenkung im erweiterten Familienkreis der 3-fache Einheitswert, höchstens jedoch 30% des Verkehrswerts) oder jene des Pfandrechtes (1,2% des Pfandwertes) meinst.

Die Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts fällt nur einmal an, nämlich wenn die Schenkung des Hauses erfolgt. Die Gebühr für das Pfandrecht fällt auch nur einmal an, wenn das Pfandrecht eingetragen wird.

Wenn die "Überschreibung" länger dauert und du trotzdem mit der Sanierung bereits jetzt beginnen möchtest, kannst du den Kredit auch schon jetzt aufnehmen. Die Bank wird dann vom jetzigen Pfandgeber (= Eigentümer) die Unterfertigung auf der Pfandbestellungsurkunde verlangen, damit sie die hypothekarische Sicherstellung vornehmen kann. Das Pfandrecht muss später dann auch nicht umgeschrieben werden, da du im Schenkungsvertrag die Übernahme des Pfandrechtes akzeptieren werden musst.
Mit der Förderung wird es etwas diffiziler, da es davon abhängen kann, ob es sich um eine objektbezogene- oder eine subjektbezogene Förderung handelt.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
31.3.2022  (#2)
Du musst 2x Eintragung ins Grundbuch zahlen:

 • 1,1% für den Eigentumserwerb
 • 1,2% vom Kreditbetrag (entweder 100% oder 120% vom Kreditnominale) für die Eintragung der Pfandurkunde der Bank ins Grundbuch.

Wenn du keinen Kredit benötigtest, fallen nur die 1,1% an. Sonst musst du nichts "doppelt" zahlen.

Eine allfällige Wohnbauförderung muss beim Kreditansuchen bekanntgegeben werden, da diese 1-rangig im Grundbuch steht. Erst im 2 Rang steht der Bankkredit.

Alles klar?

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  •  Sunshine1702
1.4.2022  (#3)
D

zitat..
LiConsult schrieb:

Bin mir nicht sicher, ob du mit Eintragungsgebühr jene zur Intabulierung des Eigentumsrechts (1,1% des Kaufpreises bzw. im Falle der Schenkung im erweiterten Familienkreis der 3-fache Einheitswert, höchstens jedoch 30% des Verkehrswerts) oder jene des Pfandrechtes (1,2% des Pfandwertes) meinst.

Die Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts fällt nur einmal an, nämlich wenn die Schenkung des Hauses erfolgt. Die Gebühr für das Pfandrecht fällt auch nur einmal an, wenn das Pfandrecht eingetragen wird.

Wenn die "Überschreibung" länger dauert und du trotzdem mit der Sanierung bereits jetzt beginnen möchtest, kannst du den Kredit auch schon jetzt aufnehmen. Die Bank wird dann vom jetzigen Pfandgeber (= Eigentümer) die Unterfertigung auf der Pfandbestellungsurkunde verlangen, damit sie die hypothekarische Sicherstellung vornehmen kann. Das Pfandrecht muss später dann auch nicht umgeschrieben werden, da du im Schenkungsvertrag die Übernahme des Pfandrechtes akzeptieren werden musst.
Mit der Förderung wird es etwas diffiziler, da es davon abhängen kann, ob es sich um eine objektbezogene- oder eine subjektbezogene Förderung handelt.

Danke für deine Antwort! Das verstehe ich...dachte nur, es gibt vielleicht eine Kostenersparnis, wenn man es zeitlich gut koordiniert! ;)

Bezüglich Eintragungsgebür beim Eigentumsrecht: sind dies dann 1,1% vom 3-fachen Einheitswert oder direkt der 3-fache Einheitswert?

Bezüglich der Förderung würde es sich um eine Wohnbauförderung handeln, ich kenne jetzt leider den Unterschied zwischen objektbezogener- und subjektbezogener Förderung nicht!?

Lg


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  •  Sunshine1702
1.4.2022  (#4)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Du musst 2x Eintragung ins Grundbuch zahlen:

 • 1,1% für den Eigentumserwerb
 • 1,2% vom Kreditbetrag (entweder 100% oder 120% vom Kreditnominale) für die Eintragung der Pfandurkunde der Bank ins Grundbuch.

Wenn du keinen Kredit benötigtest, fallen nur die 1,1% an. Sonst musst du nichts "doppelt" zahlen.

Eine allfällige Wohnbauförderung muss beim Kreditansuchen bekanntgegeben werden, da diese 1-rangig im Grundbuch steht. Erst im 2 Rang steht der Bankkredit.

Alles klar?

Danke für deine Antwort! :)

Ja, das verstehe ich!
Bezüglich der Wohnbauförderung- kann das ein Problem für die Bank sein? Ich weiß noch nicht, ob ich eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen kann/werde- habe den diesbezüglichen Termin mit dem Energieberater auch erst- aber ich möchte mir natürlich die Möglichkeit offen lassen!

Danke!

Lg


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
1.4.2022  (#5)

zitat..
Sunshine1702 schrieb: Bezüglich Eintragungsgebür beim Eigentumsrecht: sind dies dann 1,1% vom 3-fachen Einheitswert oder direkt der 3-fache Einheitswert?

1,1% vom 3-fachen Einheitswert.

zitat..
Sunshine1702 schrieb: Bezüglich der Förderung würde es sich um eine Wohnbauförderung handeln, ich kenne jetzt leider den Unterschied zwischen objektbezogener- und subjektbezogener Förderung nicht!?

Wie so vieles ist auch das Förderwesen in Österreich föderal geregelt.

Subjektbezogene Förderung bestimmt sich nach Erfordernissen den Förderungswerber betreffend (Alter, Maximaleinkommen, Kinderanzahl, etc.) voraus während sich die objektbezogene Förderung auf die Immobilie konzentriert (Erreichung eines bestimmten Energiestandards, Lage, Bauweise, etc.).
Ebenso, ob es sich um ein rückzahlbares Darlehen handelt, oder beispielsweise Annuitätenzuschüsse für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden.

Wenn das Objekt nun noch nicht dir "gehört", dann wird es mit der subjektbezogenen Förderung schwer.
Der Förderspezialist des jeweiligen Landes kann dir da jedenfalls weiterhelfen.

Bei der Finanzierungsaufnahme ist es jedenfalls wichtig, dass

zitat..
speeeedcat schrieb: Eine allfällige Wohnbauförderung muss beim Kreditansuchen bekanntgegeben werden, da diese 1-rangig im Grundbuch steht. Erst im 2 Rang steht der Bankkredit.

zitat..
Sunshine1702 schrieb: Bezüglich der Wohnbauförderung- kann das ein Problem für die Bank sein?

Nein, Banken haben damit kein Problem. Sie müssen es nur im Rahmen der Beantragung wissen, damit die bankinterne Kalkulation angepasst werden kann.
lg


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  •  Sunshine1702
1.4.2022  (#6)
O

zitat..
LiConsult schrieb:

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Sunshine1702 schrieb: Bezüglich Eintragungsgebür beim Eigentumsrecht: sind dies dann 1,1% vom 3-fachen Einheitswert oder direkt der 3-fache Einheitswert?
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1,1% vom 3-fachen Einheitswert.

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Sunshine1702 schrieb: Bezüglich der Förderung würde es sich um eine Wohnbauförderung handeln, ich kenne jetzt leider den Unterschied zwischen objektbezogener- und subjektbezogener Förderung nicht!?
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Wie so vieles ist auch das Förderwesen in Österreich föderal geregelt.

Subjektbezogene Förderung bestimmt sich nach Erfordernissen den Förderungswerber betreffend (Alter, Maximaleinkommen, Kinderanzahl, etc.) voraus während sich die objektbezogene Förderung auf die Immobilie konzentriert (Erreichung eines bestimmten Energiestandards, Lage, Bauweise, etc.).
Ebenso, ob es sich um ein rückzahlbares Darlehen handelt, oder beispielsweise Annuitätenzuschüsse für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden.

Wenn das Objekt nun noch nicht dir "gehört", dann wird es mit der subjektbezogenen Förderung schwer.
Der Förderspezialist des jeweiligen Landes kann dir da jedenfalls weiterhelfen.

Bei der Finanzierungsaufnahme ist es jedenfalls wichtig, dass

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speeeedcat schrieb: Eine allfällige Wohnbauförderung muss beim Kreditansuchen bekanntgegeben werden, da diese 1-rangig im Grundbuch steht. Erst im 2 Rang steht der Bankkredit.
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Sunshine1702 schrieb: Bezüglich der Wohnbauförderung- kann das ein Problem für die Bank sein?
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Nein, Banken haben damit kein Problem. Sie müssen es nur im Rahmen der Beantragung wissen, damit die bankinterne Kalkulation angepasst werden kann.
lg

Ok, danke! Dann werde ich es der Bank nochmal bekanntgeben!👍

Danke!

Lg


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