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die erste auskunft ist eh immer gratis, ansonsten würde ich jemandem aus deinem bezirksgerichtssprengel nehmen, alle anderen sind entschieden teurer (und kennen die akteure auch nicht). geht's nur um die bauordnung oder evtl. auch um wasserrecht? |
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es geht - nur um die Bauordnung. Genauer gesagt nur um § 38 Aufschließungsabgabe und § 39 Ergänzungsabgabe. Ich hab schon den Tip bekommen beim Land NÖ telefonisch anzufragen. Ev kann mir die zuständige Abteilung weiterhelfen.
lg Bax |