Berechnung der EKZ, Technische Angaben
Welcher Zusammenhang zwischen der "Luftwechselrate infolge von Ex- und Infiltration" (Standardwert(?) 0.15) nx und dem Ergebnis des BDT? Kann nx bei bekanntem Ergebnis des BDT modifiziert werden?
Energiepaß - Lüftungsverluste - Vielleicht habe ich die Frage nicht richtig verstanden, aber (zumindest in Oberösterreich) ist der Energieausweis
dem Bauansuchen beizulegen, folglich muss der Energieausweis erstellt werden, bevor ein Blower Door Test überhaupt möglich ist.
In NÖ - In Niederösterreich werden Pauschalwerte für den Luftwechsel angenommen und aber nur bei Einreichungen mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] mittels BDT überprüft.
Bei Häusern mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] muss dann ein gewisser Wert beim BDT erreicht werden (PH <=0,6, NEH <=1)
Ex- und Infiltration ) - In der Zwischenzeit habe ich ein paar Informationen bekommen.
Das nx ist ergebnis des BDT * 0,1; der Standardwert für mechanische Lüftung von 0,15 1/h ist also der "erlaubte" Maximalwert (z.B. in Deutschland). Habe mich nicht weiter damit bschäftigt, welche Regelungen hier in Österreich in den einzelnen Bundesländern gelten, da ich keine Förderung bekomme.
Meine Frage entstand aus reinem Interesse, da dieser Parameter die EKZ sehr stark beinfluß. Bei einem BTD von 1 /h statt 1.5 1/h erniedrigt sich die EKZ um ca 5 kWh/m2a.
nx beschreibt die Restundichtigkeit des Gebäudes bei geringeren Druckunterschieden als die, die beim BDT herrschen (50 pa).
TIP energieausweis - In Salzburg gibt es die Möglichkeit sich den Energieausweis von der Salzburg AG ausstellen zu lassen. Wenn man bereits Salzburg AG Kunde ist kostet das zwischen 70 und 0 Euro (bei Vollkunde = Strom, Wasser, TV)
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