leider hat sich bei meinem Haus, im Zuge des Kelleraushubs, heausgestellt das der Boden nicht versickerungsfähig ist. Der Boden besteht aus einem Konglomerat und ist extrem hart. Im Einreichprojekt hätten wir einen Sickerschacht vorgesehen gehabt der jetzt ja nichts bringt.
Könnt Ihr mir helfen und mir Tipps geben welche alternativen es zu einem Sickerschacht gibt bzw. inwiefern die Gemeinde da mit im Boot sitzt wenn eine Versickerung auf Eigengrund nicht möglich ist.
Also bei mir ist es so, dass ich auch auf eigenen Grund versickern muss. Wenn jedoch ausreichend Versickerungsfläche eingeplant ist und es nicht versickern kann, darf ich einen Notüberlauf in den SW-Kanal machen.
Ich glaube nicht, dass die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist, eine Zuleitung in den Kanal zu erlauben. Kann ja auch sein, dass keine Kapazitäten mehr vorhanden sind.
Es gibt auch noch Möglichkeiten wie Muldenversickerung. Oder Zisterne mit Überlauf in eine unterirdische Rigole (so ähnlich haben wir das).
Gibts dazu nicht irgendwo ein Berechnungstool von SW Umwelttechnik?
Die kostenspieligere Variante wäre ein Versickerungstest vorzehmen. An Hand dessen sollte dann die Dimensionierung erfolgen
Ja, es gibt ein Excel Sheet, das kann aber nur Sickerschächte, soweit ich mich erinnere. Es gibt auch noch ein anderes, das ich für die Berechnung des Rigols verwendet habe: https://www.oewav.at/Downloads/Bemessungsprogramme
So oder so braucht man aber den kF Wert, den man entweder durch Sickertest (kann man auch selbst machen), Bodenschurf und Schätzung, oder raten bekommt.
Wenn es ein Trennsystem gibt dann darf man einleiten, in den SW Kanal nicht weil die Kläranlage damit nicht klar kommt. Es geht sich auch mit geringen kf Wert aus, wird halt etwas größer. Verkehrsflächen zur Retention hernehmen und Überlauf in Straßengraben
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