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@Sebbi Eventuell als weiterer Planungstipp: Das Treppenhaus in den seitlichen Bauwich stellen, oder zumindest einen teil davon. Siehe NÖ Bauordnung § 52 Vorbauten über die Straßenfluchtlinie und in die Bauwiche (3) Im seitlichen oder hinteren Bauwich sind folgende Vorbauten zulässig: 1. die in Abs. 1 Z 1 genannten Bauteile bis zur gesamten Breite, die in Absatz eins, Ziffer eins, genannten Bauteile bis zur gesamten Breite, 2. die in Abs. 1 Z 2 und 3 genannten Bauteile mit denselben Beschränkungen, die in Absatz eins, Ziffer 2 und 3 genannten Bauteile mit denselben Beschränkungen, 3. Balkone, Schutzdächer, Treppenanlagen und Treppenhäuser sowie Aufzugsanlagen - bis zur halben Breite des Bauwichs, jedoch nicht mehr als 2 m, und - bis zu einer Gesamtlänge je Geschoß von nicht mehr als einem Drittel der Gebäudelänge des Hauptgebäudes ohne Vorbauten, jedoch nicht mehr als 5 m, 4. die in Abs. 2 Z 4 und 5 genannten Bauteile mit denselben Beschränkungen. |
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Würde die Türe ins Bad überdenken, langer Weg vom SZ, und WC am Betthaupt ? sinnvoll |
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