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keine angst Tom, die lehnen das nicht ab ![]() sonst noch wer da mit sturmschäden? |
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Na klaro hab´ ich eine Bündelversicherung...
Hab´ das heut mal gemeldet und der Sachverständige wird sich das ansehen. Fassadinger war auch schon da und wird 2 Kostenvoranschläge machen. Einmal für punktuelle Ausbesserung und einmal für Neugestaltung der ganzen Fassadenseite. Da das Haus ja neu ist, meint er sollte die ganze Seite neu gefärbelt werden, weilst sonst immer den Unterschied siehst. Wie sehen denn die Versicherungen das? In der Polizze habe ich eine Neuwertklausel drinnen. |
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sollte so sein, dass kein farbunterschied zu sehen ist! machst am besten direkt mit SV aus |
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Neuwert bedeutet nicht immer, dass du die gesamte Fassade NEU machen darfst, sondern meistens lediglich, dass du das kaputte "Teil" zum NEUWERT (und nicht zum ZEITWERT) repariert/ersetzt bekommst. und wenn sich die fassade so reparieren lässt, dass sie, nachdem das (hypothese jetzt) beschädigte teil raugenommen und ersetzt wurde, voll funktionstüchtig ist, bekommst zwar diese eine fassadenplatte zum neuwert und die arbeitsstunden ersetzt, jedoch nicht die gesamte hausseite. fassde ist wieder voll funktionstychtig, der sichtbare fleck ist nur optisch.
in diesem fall hängt somit viel vom SV ab, wie alex schon sagte. UND von dem was genau in deiner polizze drinnen steht. |
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@rk515 - Und was wäre dann der Unterschied, wenn man nur Zeitwert hat? Muss doch auch wieder voll funktionstüchtig sein?
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Zeitwert ist der wert, den das Gut hat, als es beschädigt wurde.
beispiel jetzt auto. was mir so schnell einfällt neuwert = anschaffungswert 10k nach 3 jahren kaputt = zeitwert 4k vielleicht jetzt nicht unbedingt das optimalste beispiel ja es muss natürlich weder voll funktionsfähig sein. aber dann wär die differnz zwischen neu und zeitwert vom versicherten selber zu begleichen. und das ist es ja nicht was i will bei ner versicherung. will ja gleich alles ersetzt habe soweits geht. und sowenig wie möglich (ausser ggf. selbstbehalt) dazuzahlen |