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Ist sicher eine Frage für den Notar Mein Bauchgefühl sagt mir, du machst dir in der Konstellation zu viele Gedanken. Ich denke sehr wohl sie kann mit dem Haus dann machen was sie will. |
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Das war bei uns auch Thema beim Hauskauf grade. Wenn ich mich nun richtig erinnere: Angenommen ich sterbe, dann erbt meine Tochter einen Teil. Angenommen meine Frau kann das nicht auf ein Treuhandkonto einzahlen. Viele lassen dann halt einen Teil des Hauses auf das Kind überschreiben, weil eh egal und damit muss kein Geld fließen. Nur kann man dann eben GARNIX im und am Haus machen ohne der Zustimmung des Kindes. Und dann kannst auch nicht verkaufen. Aber so glaub ich auch, dass sie mit dem Haus machen kann, was sie will. Solange der Teil deiner Kinder abgedeckt ist. Aber jo, gefährliches Halbwissen, definitiv Notar fragen |
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Hallo Anton111, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Erbe: Haus verkaufen bei nicht volljährigen Kindern |
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Ein Testament schreiben und festlegen, dass das Haus an die Ehefrau geht. Alles andere wird dann nach Gesetz geerbt. (Ehefrau 1/3, die Kinder teilen sich die 2/3 auf). Wenn die restliche 2/3 der Kinder weniger als Pflichtteil sind (=weniger als 1/3 der Gesamterbe), und die Kinder den Pflichtteil verlangen, ist die Differenz auszubezahlen. Wenn du die Ehefrau im Testament als Alleinerbin bestimmst, haben die Kinder einem Pflichtteilsanspruch (ist eine Hälfte des gesetzlichen Teils = 1/3 für alle Kinder zusammen). Der Pflichtteil ist aber immer als Geld auszubezahlen, also die Frau kann dann das Haus alleine verkaufen (ohne Zustimmung der Kinder), und danach den Pflichtteil den Kindern auszahlen. Diese Auszahlung kann auf Antrag auch für 5 Jahre (und danach für weitere 5 Jahre) verschoben werden, allerdings werden dann Zinsen fällig. 2 |
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Soweit ich weiß müssen Liegenschafts-Kaufverträge von Minderjährigen durch ein Pflegschaftsgericht genehmigt werden. Also ausgeschlossen ist ein Verkauf nicht, aber wahrscheinlich etwas komplizierter als ein Verkauf unter Erwachsenen. Würde aber zur genauen Abklärung auch einen Termin bei einem Notar machen! |
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Würde es was bringen, wenn man die Frau ins Grundbuch einträgt? |
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Dann bleibt ihr der Teil, den sie schon hat und der Rest wird aufgeteilt. Den jeweils anderen Partner als Alleinerben einsetzen (wie von @pdv3lj geschrieben) macht sicher Sinn. Dann hat man die größtmögliche Flexibilität in einer ohnehin schon schwierigen Situation und vielleicht eine Sorge weniger. Idealerweise hätte man dann noch den Pflichtteil für die Kinder auf der Seite liegen, dann ist auch das kein Problem. Wobei das natürlich mit einem laufenden Kredit nicht so einfach ist. |
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Ich persönlich habe das genauso gemacht wir von pdv3lj gepostet und würde das auch so dem TE empfehlen. |
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Meines Wissens (Stand 2010): Kein Testament, Kinder kommens ins Grundbuch, Testament, Pflichtteil Kinder kann ausbezahlt werden. Wie du schreibst, das ist einen Notartermin wert... |
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Ergänzung: Trägt man die Frau zu 50% ins Grundbuch ein, erbt sie natürlich automatisch mehr und den Kindern muss man weniger auszahlen. Wir sind auch beide Eigentümer... |
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