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Erbe: Haus verkaufen bei nicht volljährigen Kindern

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  •  Anton111
19.10.2024
9 Antworten | 8 Autoren 9
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Hallo Forumsteilnehmer!

Das Thema ist zwar einen Termin beim Notar wert, aber trotzdem möchte ich mich vorab erstmal grob informieren.

Ich habe vor kurzem gehört dass bei Versterben des Imobilienbesitzers bei nicht volljährigen Kinder das Haus nicht verkauft werden kann solange die Erben minderjährig sind, ist da was drann?

I meinem Fall ist es so:

  • Ich und die Bank stehen alleine im Grundbuch.
  • Das Darlehen ist mit einer Ablebensversicherung abgesichert.
  • Ich habe kein Testament, also würden bei meinem Ableben meine Frau und die Kinder welche noch lange nicht volljährig sind das Haus erben.

Meiner Frau möchte ich das Haus (Erstens wegen der ganzen normalen Arbeit, zweitens: Teilsanierter Altbau, da wirst nie wirklich fertig und es gibt immer wieder Überraschungen) aber nicht zumuten, da sie mit den Kindern und Job alleine mehr als genug zu tun hätte.
Da wäre also eine Wohnung zur Miete die bessere Variante.

Also möchte ich meiner Frau den Hausverkauf trotz minderjähriger Kinder ermöglichen. Geht das?

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.10.2024  (#1)
Ist sicher eine Frage für den Notar 

Mein Bauchgefühl sagt mir, du machst dir in der Konstellation zu viele Gedanken. Ich denke sehr wohl sie kann mit dem Haus dann machen was sie will.

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  •  thohem
19.10.2024  (#2)
Das war bei uns auch Thema beim Hauskauf grade. Wenn ich mich nun richtig erinnere: 
Angenommen ich sterbe, dann erbt meine Tochter einen Teil. Angenommen meine Frau kann das nicht auf ein Treuhandkonto einzahlen. Viele lassen dann halt einen Teil des Hauses auf das Kind überschreiben, weil eh egal und damit muss kein Geld fließen. Nur kann man dann eben GARNIX im und am Haus machen ohne der Zustimmung des Kindes. Und dann kannst auch nicht verkaufen. 
Aber so glaub ich auch, dass sie mit dem Haus machen kann, was sie will. Solange der Teil deiner Kinder abgedeckt ist.

Aber jo, gefährliches Halbwissen, definitiv Notar fragen 

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Hallo Anton111,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Erbe: Haus verkaufen bei nicht volljährigen Kindern

  •  pdv3lj
19.10.2024  (#3)
Ein Testament schreiben und festlegen, dass das Haus an die Ehefrau geht. Alles andere wird dann nach Gesetz geerbt. (Ehefrau 1/3, die Kinder teilen sich die 2/3 auf). Wenn die restliche 2/3 der Kinder weniger als Pflichtteil sind (=weniger als 1/3 der Gesamterbe), und die Kinder den Pflichtteil verlangen, ist die Differenz auszubezahlen. 
Wenn du die Ehefrau im Testament als Alleinerbin bestimmst, haben die Kinder einem Pflichtteilsanspruch (ist eine Hälfte des gesetzlichen Teils = 1/3 für alle Kinder zusammen). Der Pflichtteil ist aber immer als Geld auszubezahlen, also die Frau kann dann das Haus alleine verkaufen (ohne Zustimmung der Kinder), und danach den Pflichtteil den Kindern auszahlen. Diese Auszahlung kann auf Antrag auch für 5 Jahre (und danach für weitere 5 Jahre) verschoben werden, allerdings werden dann Zinsen fällig. 

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  •  mkurzmann
19.10.2024  (#4)
Soweit ich weiß müssen Liegenschafts-Kaufverträge von Minderjährigen durch ein Pflegschaftsgericht genehmigt werden. Also ausgeschlossen ist ein Verkauf nicht, aber wahrscheinlich etwas komplizierter als ein Verkauf unter Erwachsenen.

Würde aber zur genauen Abklärung auch einen Termin bei einem Notar machen!

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.10.2024  (#5)
Würde es was bringen, wenn man die Frau ins Grundbuch einträgt?

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  •  christoph1703
19.10.2024  (#6)

zitat..
sir0x schrieb:

Würde es was bringen, wenn man die Frau ins Grundbuch einträgt?

Dann bleibt ihr der Teil, den sie schon hat und der Rest wird aufgeteilt.

Den jeweils anderen Partner als Alleinerben einsetzen (wie von @pdv3lj geschrieben) macht sicher Sinn. Dann hat man die größtmögliche Flexibilität in einer ohnehin schon schwierigen Situation und vielleicht eine Sorge weniger.
Idealerweise hätte man dann noch den Pflichtteil für die Kinder auf der Seite liegen, dann ist auch das kein Problem. Wobei das natürlich mit einem laufenden Kredit nicht so einfach ist.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.10.2024  (#7)
Ich persönlich habe das genauso gemacht wir von pdv3lj gepostet und würde das auch so dem TE empfehlen.

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
19.10.2024  (#8)
Meines Wissens (Stand 2010): Kein Testament, Kinder kommens ins Grundbuch, Testament, Pflichtteil Kinder kann ausbezahlt werden. 

Wie du schreibst, das ist einen Notartermin wert...

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
19.10.2024  (#9)
Ergänzung: Trägt man die Frau zu 50% ins Grundbuch ein, erbt sie natürlich automatisch mehr und den Kindern muss man weniger auszahlen. Wir sind auch beide Eigentümer...

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