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Für mich stellt sich da gleich mal die Frage, was erwarten die Eltern sich vom Haus-Übernehmer? Sind damit irgendwelche Erwartungen und Verpflichtungen verbunden? Eventuell auch Veräußerungs- und Belastungsverbot? All diese Dinge würden nämlich den Wert der Immobilie vermindern. Häuser werden halt meistens nicht verschenkt.... |
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Ja sicher, Wohnrecht lebenslang, das vermindert den Wert erheblich. Die Eltern wollen die Sache fair geregelt wissen, das ist der Hintergrund. Daher die Frage, was kann da (prozenztuell?) ein guter Anhaltspunkt sein? |
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Auf der BMF-Homepage gibts ein Tool um die Wertminderung durch das lebenslange Wohnrecht zu berechnen (Lebenserwartung, wieviel Miete man lukrieren könnte wenn die Eltern die Wohnung nicht besetzen könnten etc.). Ist das bekannt? |
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https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/Par16/Par16.aspx |
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Total schwierige Sache! Kann dir da auch nicht wirklich einen Richtwert sagen, aber bei der Gelegeheit empfehle ich ein Buch, das mit Sicherheit für alle, die sich mit dem Thema Erben auseinandersetzen (und ich bin da ziemlich tief drinnen) interessant sein könnte: "Vermögen richtig weitergeben" von Dr. Heinrich Weninger Ich hatte schon einiges zu tun mit Dr. Weninger und er ist eine Korrifee in diesem Bereich. Arbeiten tut er bei der Kathrein Privatbank und ist dort für das Stiftungswesen und Welthmanagement zuständig. Würde jeden interessierten, dieses Buch weiterempfehlen. Meine Diplomarbeit habe ich darauf aufgebaut (Titel: Generationsübergreifende Vermögensbindung - das Richtige rechtzeitig tun) Die war natürlich sehr Banklastig. *G* Aber grundsätzlich wird in diesem Buch das Erbrecht auch sehr gut erklärt. |
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Hmmmm, dein Link ist glaub ich nicht das richtige. Danke Simon, das Buch kann sicher interessant sein. Aber vielleicht hat wer einen Praxisfall, der ähnlich gelagert ist? |
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bei uns ist es so, Haus mit 3 WE. Im EG lebt der Vater mit seiner Frau. Er möchte übergeben, dass ich neu bauen kann. Meine Schwester lebt 70km weiter weck und möchte lieber ausbezahlt werden, als anteile am Haus zu erhalten. WE 1 wird durch den Vater & Frau bewohnt (bleibt Wohnrecht auf Lebenszeit) WE 2 müsste renoviert werden, darf nicht vermietet werden solange Vater & Frau das EG bewohnen, sie wollen ruhe WE 3 kann vermietet werden, allerdings vom Vater der hier ein Fruchtgenussrecht bekommt Grundstück ist relativ groß und in Tirol in guter Lage, also entsprechend "wertvoll" Wir haben ein Gutachten erstellen lassen und anhand dessen die Pflicht- bzw. Erbteile errechnet. Frau vom Vater verzichtet für Wohnrecht auf ihren Pflichtteil. Meine Schwester bekommt ihren Pflichtteil abgelöst. Die Summe bewegt sich zwischen Pflicht- und Erbteil (Ihr gesetzlicher Erbteil ist 1/3 des Gesamtwertes, der pflichtteil ist die hälfte davon) dadurch bleiben meine Kosten überschaubar und meine Schwester bekommt einen fairen Anteil vom Gesamtwert. |
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Doch speeeedcat, das ist denke ich schon der richtige Link. Auskunft von meinem Notar. |
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Warum Rente? Ich denke, dass es um einen möglichen, also erzielbaren Mietzins geht. Also angenommen, das Haus wäre um 500,-- /m vermietbar. Die Eltern sind 60, hochgerechnet auf das stat. Lebensalter (also rund 87 w, 80 m). ergäbe das rund 140K. Angenommen, das Haus ist 200K wert, kommen diese 140K abschlägig zur Anwendung, das Haus wäre also bei Übergabe heute "nur" 60K wert. Durch zwei, also rund 30K für Person B. Falsch oder halbwegs richtig, ganz laienhaft? Grundsätzlich geht' s sicher darum, dass sich die Geschwister amikal einigen. Es sollte aber keine bevor- oder benachteilt werden. |
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wie sieht es mit einer ev.pflege der eltern aus? zeitlicher und finanzieller aufwand? wird sowas auch berücksichtigt? |
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also aus dem Bauch heraus, passt das für mich irgendwie nicht, bin aber auch nicht bewandert. Im Fall der Fälle so gerechnet wie du das vorschlägst, hätte dann Partei A Immobilien im Wert von 200.000 und ab dann auch Mieteinnahmen, also noch mehr. Und Partei B 30k. Und eigentlich sind beides Werte, die aufgezinst gehören, die 200.000 werden durch Inflation und potentiell Wertsteigerung eher nicht bei 200.000 bleiben. Und auch die 30.000 müsste entsprechend in die Zukunft rechnen. Der Faktor, dass A sich die Miete für das Geschäftslokal spart, sobald erdie Liegenschaft besitzt und dass es ein Vorteil ist, wenn einem die ganze Liegenschaft gehört (Geschäftsausbau, Lagermöglichkeiten,...), ist noch gänzlich unberücksichtigt. Felis Einwurf mit Pflegeleistungen finde ich auch wichtig. |