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Erdung - Blitzschutz

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  •  franki71
13.6. - 25.6.2016
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Hallo liebes Forum!
Die Arbeiten zu meinem Hausbau haben endlich begonnen. Seit voriger Woche arbeitet der Baumeister an der Bodenplatte.
Zur Zeit wird der Glasschaumschotter (verdichtet 60cm hoch) eingebracht. Darauf kommt dann die Bodenplatte (30cm), welche dann seitlich eine Perimeterdämmung (6+8cm XPS) bekommt.
Unter dem Glasschaumschotter wurde eine Ringerdung (10mm Nirosterdraht) verlegt. In den Haustechnikraum wurde ein Anschluss gemacht. Aber es wurden keine Anschlussfahnen für die Regenfallrohre vorgesehen. ☹️

Ich habe meinen Architekten (mit Bauaufsicht) darauf angesprochen. Er hat diesbezüglich bereits mit dem Baumeister gesprochen.

Nachdem der Glasschaumschotter bereits fast ganz eingebracht wurde und der Baumeister diesen nicht wieder aufgraben will, möchten die beiden den Anschluss der Regenfallrohre nun über die Bodenplatte machen.
So weit ich das verstehe, soll die Ringerdung mit der Bodenplatte (via Anschluss in den Technikraum?!) und dann die Bodenplatte mit den Regenfallrohren verbunden werden.

Meine Frage ist: Ist die Blitzableitung via Regenfallrohre, Bodenplatte und dann ins außen liegende Erdreich/Ringerdung ok? Oder soll ich darauf bestehen, dass die Regenfallrohre direkt mit der Ringerdung verbunden werden?

Gleich vorweg. Elektriker ist noch nicht vergeben und kann ich daher noch nicht fragen. Auch da hat sich mein Architekt zu viel Zeit gelassen.

bin für jede Info dankbar!

  •  Ziegelrot
  •   Bronze-Award
22.6.2016  (#21)
@franki71
Richtig ist es nicht.
Verbindungsleitung in der BP alle 2m mit Bewehrung fehlt.(Ein Stück Niro in der Ecke ist zu wenig)
Nur eine Anbindung an den Erder ist sicher falsch.
Am besten anderen Elektriker, BM und Architekten suchen.
Wie es gehört wurde von Eduard oben genau erklärt.

Abstandhalter von der Bewehrung kann ich auch nicht erkennen.
GSS liegt am Rand frei, sollte mit Vlies ummantelt, eingeschlagen sein.



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  •  Executer
  •   Gold-Award
22.6.2016  (#22)
Mein BM wollte auch nur den Fundamenterder machen, obwohl meine BoPla auf GSS errichtet wurde (=isoliert). Elektriker war damals noch nicht fixiert (bzw. mache ich große Teile selbst da ich aus dem Fachgebiet komme), daher habe ich ergänzend zum Fundamenterder in der BoPla noch zwei Horizontalerder errichtet.

Nach meiner Normenrecherche würden als Fundamenterdung 10m Horizontalerder genügen, für Blitzschutz sind jedoch min. 2x Horizontalerder notwendig (bei meinem Boden mit jeweil min. 5m).

Ich habe außen 4 Anschlussfahnen welche durch den Fundamenterder in der BoPla miteinander verbunden sind. Ich habe 3 davon auf einen Horizontalerder mit 10m gehängt, für die 4. Anschlussfahne habe ich einen eigenen Horizontalerder mit 5m gebildet.

Horizontalerder min. 80cm unter Niveau, Material V4A, 10mm Rundstahl.

Falls weitere Erdungen notwendig sind könnte man später (falls ich mal eine Blitzschutzanlage errichte) noch weitere Tiefenerder schlagen.

Warum bei dir die Bewehrung mitverwendet wurde, und das noch dazu falsch, verstehe ich nicht. Da wäre es besser gewesen sie hätten zusätzlich einen "normalen" Fundamenterder gemacht.

zitat..

E8001-1:2010 Errichtung elektr. Anlagen

10.2.2.2
Erdungsbedingung in Verbraucheranlagen, die von Verteilungsnetzen, gespeist werden Verbraucheranlagen in denen die Nullung angewandt wird, ausgenommen mobile Anlagen und fliegende Bauten, müssen eine geeignete dauerhafte Anlagenerdung aufweisen. Für bauliche Neuanlagen ist dafür vorzugsweise ein Fundamenterder gemäß 20.5.4 zu errichten. Ist ein Fundamenterder nicht vorhanden oder kann dieser wegen einer geforderten Isolierung des Fundaments nicht wirksam werden, so muss eine Erdungsanlage in ausreichend korrosionsbeständiger Ausführung mit folgendem Mindestausmaß errichtet werden:
– Horizontalerder von mindestens 10 m Länge oder
– Vertikalerder von mindestens 4,5 m Länge oder
– gleichwertige Erderkombination.

§20.5 Anordnung und Ausführung von Erdern
20.5.2
Horizontalerder müssen frostfrei, d. i. im Allgemeinen in einer Mindesttiefe von 0,8 m, verlegt werden, sofern die Bodenverhältnisse dies erlauben.

EN 62305-3:2008 Blitzschutz von baulichen Anlagen und Personen

§5.4.2 Erderanordung unter allgemeinen Bedingungen

Für Erdungsanlagen gibt es grundsätzlich zwei Arten der Erderanordnung

§5.4.2.1 Anordnung Typ A

Diese Anordnung besteht aus horizontalen oder vertikalen Erdern, die außerhalb der zu schützenden Anlage errichtet werden und mit jeder Ableitung verbunden sind.

Für die Anordnung Typ A ist die Mindestanzahl zwei Erder.

Die Mindestlänge jedes Erders beträgt am Fußpunkt der Ableitung:
- l1 für Horizontalerder oder
- 0,5 l1 für Vertikalerder (oder Schrägerder)

Bestimmung l1 aus Bild 2:
Spezifischer Bodenwiderstand bei Lehm: typ. <500 Ohm/m
->l1 = 5m



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  •  seltsammithut
  •   Bronze-Award
22.6.2016  (#23)

zitat..
Entgegen meiner Annahme hat mir der Elektriker auch gesagt, dass in NÖ seit 2012 Blitzschutzanlagen Pflicht sind.

Wo das steht soll er dir bitte zeigen. Weil das ist absoluter Blödsinn. Allein dadurch wäre er für mich schon unten durch...

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  •  johnnypiloto
22.6.2016  (#24)

zitat..
seltsammithut schrieb: Entgegen meiner Annahme hat mir der Elektriker auch gesagt, dass in NÖ seit 2012 Blitzschutzanlagen Pflicht sind.
Wo das steht soll er dir bitte zeigen. Weil das ist absoluter Blödsinn. Allein dadurch wäre er für mich schon unten durch...


Hallo!
Unter welchen Umständen würdest du eine Blitzschutzanlage machen oder eben nicht?
LG

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  •  thohem
22.6.2016  (#25)
Wir haben letztes Jahr in NÖ OHNE Blitzschutzanlage gebaut und war nie ein Thema ;) Ist völliger Humbug.
Hab extra keine gemacht da hier noch nie Blitze eingeschlagen sind (Ja ist kein Schutz we know) und weil man diese Anlage auch warten muss - extra Kosten und extra Aufwand für etwas, dass ich (hoffentlich) nie brauchen werde: ein klares Nein von mir. Ich schlaf auch so gut, wenn wer ohne nicht gut pennt: macht es.

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  •  maider187
23.6.2016  (#26)
wie schaut das eigentlich bei einem Prefa oder Blech Dach aus? Gibt's da Erfahrungswerte oder Vorschreibungen?

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
23.6.2016  (#27)
Blitzschutz war mal vorgeschrieben bei Neubauten. Ist aber nicht mehr. Wenn ein Blitzschutz wirklich so Wunder wirken würde, würde er sicher noch Pflicht sein. Also so unumstritten wird er nicht sein!

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  •  seltsammithut
  •   Bronze-Award
23.6.2016  (#28)

zitat..
Hallo!
Unter welchen Umständen würdest du eine Blitzschutzanlage machen oder eben nicht?
LG

Es kommt meiner Meinung nach drauf an in welchen Gebiet du lebst. Ich würde dir empfehlen schau dich mal bei http://www.aldis.at/ um falls du die Seite nicht kennst.

Aber wie man sieht kann man leider selbst bei diesem Thema sehr viel falsch machen...

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  •  mclingua
23.6.2016  (#29)
Hab das Ganze hier mal überflogen, weil ich von Blitzschutz usw keine Ahnung habe... ;)
Ich bekomme zwar einen Keller, aber die Bodenplatte davon wird ja auch isoliert und da möchte ich halt schon wissen, wie das Ganze mit Blitzschutz und Erdung funktioniert, damit ich dem Elektriker und der Baufirma auf die Finger schauen kann... ;)

Nun finde ich es merkwürdig, dass manche von vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen in NÖ schreiben, andere dies wieder dementieren...
Hier ein Auszug von der Niederschrift meiner Bauverhandlung (10.06.2016):


2016/20160623237255.JPG

Punkt 15!

Kann mir jemand erklären, warum mir die Blitzschutzanlage vorgeschrieben wird? Hätt ich das während der Bauverhandlung anfechten können? Würd nämlich keine machen, wenn ich nicht müsste...

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  •  Norbach
  •   Bronze-Award
24.6.2016  (#30)

zitat..
Eduard schrieb: Welches Haus wird gebaut? Fertigteil oder Massiv, da du lt. Norm bei Betondecken in jedem Stockwerk nochmals einen Ringerder legen musst welcher dann mit den Fahnen die auf das Dachgezogen werden verbunden sind.


@Eduard: das hör ich zum ersten mal. Das wär ja enorm aufwändig jetzt auch noch jede Decke extra anschließen zu müssen. Weißt du da genaueres? Oder ist das wieder nur die ultrastrenge Auslegung einer Norm die in der Praxis eh nicht gelebt wird.

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  •  Executer
  •   Gold-Award
24.6.2016  (#31)
Hätte noch nie gehört das im normalen Efh die Decken geerdet werden müssen. Solche ein Forderung könnte bei speziellen EDV Anlagen der Fall sein, dazu gibt es auch eigene Erdungsbestimmungen.

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  •  maider187
24.6.2016  (#32)
Was ist mit einem Edelstahlkamin?

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  •  Executer
  •   Gold-Award
24.6.2016  (#33)
Explizit angeführt werden Kamine in der EN 8001-1 nicht, kann man aber durchaus unter metallene Rohrsysteme (zB Heizung Klima) sehen die geerdet gehören.

Antennenanlagen und Metallteile der Gebäudekonstruktion werden auch geerdet, würde es daher bei einem Edelstahlkamin auch so machen.

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  •  Ziegelrot
  •   Bronze-Award
25.6.2016  (#34)
@Eduard

zitat..
Welches Haus wird gebaut? Fertigteil oder Massiv, da du lt. Norm bei Betondecken in jedem Stockwerk nochmals einen Ringerder legen musst welcher dann mit den Fahnen die auf das Dachgezogen werden verbunden sind


Mich würde interessieren ob der Ringleiter pro Geschoßdecke für Blitzschutz auch im EFH vorgeschrieben ist, oder ob diese Vorschrift nur für Gebäude mit erhöhten Anforderungen bzgl. EMV gilt?

Kennt hier jemand die genauen Vorschriften?

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  •  seltsammithut
  •   Bronze-Award
25.6.2016  (#35)

zitat..
Mich würde interessieren ob der Ringleiter pro Geschoßdecke für Blitzschutz auch im EFH vorgeschrieben ist, oder ob diese Vorschrift nur für Gebäude mit erhöhten Anforderungen bzgl. EMV gilt?

Im EFH ist das überhaupt nicht notwendig! Das ist nur für Schulen, Firmen etc. relevant außer man hat daheim eine Google-Server-Farm stehen. :) Siehe Önorm 8014-3 -> https://kfe.at/verbindliche-bestimmungen-2/269-%C3%B6ve-%C3%B6norm-e8014-3/file.html

zitat..
Was ist mit einem Edelstahlkamin?


EFH ohne Blitzschutz, egal (und nicht mit den inneren Potentialausgleich verbinden nicht das man das falsch versteht!). Mit Blitzschutz gehört er Kamin natürlich im Blitzschutz eingebunden!

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