Guten Abend,
Bitte helft mir mal kurz.
Folgender Sachverhalt (Bundesland Kärnten):
Beide Nachbarn, Grund an Grund, haben in Hanglage gebaut. Erster Nachbar zuerst, zweiter erst später. Beide haben nach hingen abgegraben und abgeböscht. Zwischen den beiden Grundstücken ist ein Teil des Urgeländes stehengeblieben. Ebenfalls auf beide Seiten abgeböscht. 3/4 stehen auf Grundstück 2, 1/4 auf Grundstück 1. Nachbar 2 hat nun den den Erdwall komplett abgetragen. Nachbar 1 will aber, dass die verbleibenden 30cm des Erdwalles auf seinem Grundstück stehen bleiben.
Wer ist nun für die Stützung des Walles verantwortlich? Ist Abböschung auf Grundstücksgrenze eine korrekte Lösung? Oder muss der Wall von Grundstück 2 aus gestützt werden?
Danke für euere Hilfe!
LGM
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