Hallo,
ich wohne in NÖ und bekam vor ein paar Monaten Besuch von einem von der Gemeinde beauftragten Ziviltechniker, der das ganze Haus inkl. Keller und Nebengebäude besichtigt hat. Es ging der Gemeinde darum, sämtliche Kanal- und Wasseranschlüsse zu dokumentieren und die Abgaben entsprechend einzuheben.
Ich habe den Keller ursprünglich nicht angegeben, da ich dort nur die Waschmaschine stehen habe, die jedoch die Abwässer rauf pumpt, da der Kanal höher liegt. Mir wurde damals gesagt, dass es dafür eine Ausnahmeregelung gibt.
Nun wurde mir aber trotzdem für den gesamten Keller die Wasseranschlussabgabe per Bescheid verrechnet, obwohl ich wie gesagt, nur einen Wasseranschluss für die Waschmaschine habe. (kein WC, Dusche, Waschbecken...) Basis dafür ist das NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978.
Wer hat hier Erfahrungswerte?
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