Hallo liebe Forumsmenschen und Baurechtsexperten,
ich plane auf einem bereits aufgeschlossenen & mit einem alten Haus (Bungalow) bebauten Grundstück ein getrenntes 2. Wohnhaus (2-geschoßig) zu errichten (Widmung Bauland, Ortskern, Klasse I/II, 70% bebaubar). Grundstückgröße 1004m2. Einheitssatz unserer Gemeinde 550. Wie viel Ergänzungsabgabe muss ich bezahlen. Die Gemeinde gab mir folgende Auskunft: "Aufgrund der im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesenen Bauklasse II und den damals angewendetem Bauklassenkoeffizient von 1,0 für die Bauklasse I wird eine Ergänzungsabgabe gemäß § 39 NÖ Bauordnung 2014 für die Bauklasse II mit dem Bauklassenkoeffizient von 1,25 vorgeschrieben und fällig gemacht werden." Jetzt bin ich verwirrt wie das gemeint ist, muss ich die gesamte Abgabe die sich mit dem Koeffizienten 1,25 berechnet zahlen oder wird die, die sich mit Koeffizient 1 berechnet davon abgezogen?
Gesamten Text anzeigen