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Ersatzneubau im Grünland Land- und Forstwirtschaft in NÖ

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  •  landman90
8.5. - 20.5.2020
10 Antworten | 4 Autoren 10
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Hallo liebe Experten

Wir haben die Möglichkeit ein Grundstück im Grünland (Land- und Forstwirtschaft) zu erhalten, auf diesem steht derzeit ein bewohntes Haus mit Nebengebäuden. Wir würden gerne an der selben Stelle ein neues Haus errichten (gesamter Bestand soll zurückgebaut werden), da die bestehenden Bauwerke nicht mehr zeitgemäss sind und es unverhältnismässigen Aufwand bedeuten würde diese umzubauen (was ja dann ähnliche Behördenwege ergeben würde), etc.

Wir würden auch die Land-/Forstwirtschaftliche Betrieb im Nebenerwerb weiterführen.

Wir sind gerade am vorabklären, was wir uns vorstellen können, und was machbar sein kann, ohne bereits die offiziellen Stellen (Gemeinde, etc.) zu kontaktieren, da es eher ein mittelfristiger Plan ist und wir nicht unnötig "schlafende Hunde" wecken wollen.

Gibt es grundsätzliche NO-GO-Regelungen dieses Vorhaben umzusetzen, oder liegt es letztlich an den örtlichen Behörden eine entsprechende Baubewilligung auszustellen?

Dazu noch eine Zusatzfrage: Muss ggf. ein bestimmtes Verhältnis von Wohnhaus (Wohnfläche) zu Nebengebäuden (Nebenräumen) eingehalten werden?

Unsere ersten Ideen sehen überdies vor, weniger Fläche zu bebauen, als es derzeit der Fall ist, sprich effizientere Raumnutzung und damit Reduzierung der bebauten Fläche resp. versiegelten Fläche. Ist das ein positives Argument?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.5.2020  (#1)
Da brauchts noch mehr Infos:
Wer sind die jetzigen Besitzer?
Was machen die beruflich? Einen landwirtschaftlichen Betrieb führen?
Diese Liegenschaft ist ein aktiver landwirtschaftlicher Betriebsstandort?
Was heißt, ihr habt die Möglichkeit, das Grundstück zu "erhalten"??? Kaufen? Geschenkt? Übergabe?
Was verstehst du unter "Nebengebäuden"? Landwirtschaftliche Betriebsgebäude? Wie groß? Wie genutzt?

zitat..
landman90 schrieb: Wir würden auch die Land-/Forstwirtschaftliche Betrieb im Nebenerwerb weiterführen.

In welcher Art und Umfang? Wieviel Fläche? Welche Nutzung der Fläche? Was soll angebaut werden? Welche Mengen geerntet? Was macht ihr mit den geernteten Produkten? Welche Einnhamen und welchen (Rein)Gewinn erwartet ihr?

zitat..
landman90 schrieb: Gibt es grundsätzliche NO-GO-Regelungen dieses Vorhaben umzusetzen, oder liegt es letztlich an den örtlichen Behörden eine entsprechende Baubewilligung auszustellen?

Diese Frage ist falsch bzw. unbeantwortbar gestellt. Die Baubehörde hat die Bauordnung und das Raumordnungsgesetz zu vollziehen. Und wenn dein Projekt diesen gesetzen entspricht, dann wirds zu einer Bewilligung kommen. Ob bei dir ein "NO-GO" zutrifft, kann man jetzt mit diesen Infos noch überhaupt nicht sagen.

zitat..
landman90 schrieb: Muss ggf. ein bestimmtes Verhältnis von Wohnhaus (Wohnfläche) zu Nebengebäuden (Nebenräumen) eingehalten werden?

Nein. Aber wie schon gesagt: was stellst du dir unter "Nebengebäude (Nebenräume) vor?

zitat..
landman90 schrieb: Unsere ersten Ideen sehen überdies vor, weniger Fläche zu bebauen, als es derzeit der Fall ist, sprich effizientere Raumnutzung und damit Reduzierung der bebauten Fläche resp. versiegelten Fläche. Ist das ein positives Argument?

Nein. Die Kriterien, ob das ganze geht oder nicht, sind ganz andere. Die Frage wird sein, ob ihr aktive Landwirte sein werdet? Ob dieser Standort als landwirtschaftliche Hofstelle/landwirtschaftliche Betriebsstätte einzustufen sein wird?



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Hallo landman90,
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  •  landman90
15.5.2020  (#2)
Vielen dank Herr Karl10 für Ihre Beantwortung und Hinweise. Ich konnte nicht früher reagieren, aber möchte nachstehend die Fragen beantworten:

zitat..
Karl10 schrieb: Wer sind die jetzigen Besitzer?

Mutter, wobei bewohnt durch die Grossmutter, die auch die ehemalige Bäuerin ist.

zitat..
Karl10 schrieb: Was machen die beruflich?

Mutter - Angestellte, Grossmutter in Pension.


zitat..
Karl10 schrieb: Einen landwirtschaftlichen Betrieb führen?

 Den derzeitigen Status erhalten, ist damit gemeint. Es sind Wiesen und Wald vorhanden, die genutzt werden.


zitat..
Karl10 schrieb: Diese Liegenschaft ist ein aktiver landwirtschaftlicher Betriebsstandort?

Was bedeutet aktiv? Die Flächen sind verpachtet, ...


zitat..
Karl10 schrieb: Was heißt, ihr habt die Möglichkeit, das Grundstück zu "erhalten"??? Kaufen? Geschenkt? Übergabe?

Es ist Familienbesitz und wird daher in irgendeiner Form von Eltern auf Kind übergehen.


zitat..
Karl10 schrieb: Was verstehst du unter "Nebengebäuden"? Landwirtschaftliche Betriebsgebäude? Wie groß? Wie genutzt?

Ja, damit meinte ich Betriebsgebäude. Also Flächen die dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden und nicht zu Wohnzwecken dienen, spirch Stall, Einstellhalle, Werkstatt, soetwas.


zitat..
Karl10 schrieb: In welcher Art und Umfang? Wieviel Fläche? Welche Nutzung der Fläche? Was soll angebaut werden? Welche Mengen geerntet? Was macht ihr mit den geernteten Produkten? Welche Einnhamen und welchen (Rein)Gewinn erwartet ihr?

Ich kann die Fragen noch nicht im Detail beantworten. Darf ich mir eine Gegenfrage erlauben, was sind die Mindestanforderungen? vorhanden: 2ha Wiese (verpachtet) und 0,7ha Wald (ungenutzt, wir derzeit erhalten bzw. gepflegt).


zitat..
Karl10 schrieb: Die Frage wird sein, ob ihr aktive Landwirte sein werdet? Ob dieser Standort als landwirtschaftliche Hofstelle/landwirtschaftliche Betriebsstätte einzustufen sein wird?

Können Sie mir einen Tipp geben, wo ich mch darüber informieren kann?

Vielen Dank nochmal an dieser Stelle.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.5.2020  (#3)
Um den Hintergrund all meiner Fragen zu verstehen, muss man folgendes beachten:

Es geht um Bauen in der Widmungsart Grünalnd Land- und Forstwirtschaft. Eine Grundvoraussetzung, um in dieser Widungsart bauen zu dürfen, ist eine landwirtschaftliche Betriebsführung. Ohne eine solche geht mal gar nichts. Und wenn ein solcher Betrieb zutrifft, dann muss als weitere Voraussetzung das konkrete Bauvorhaben für diese Betriebsführung in Ausgestaltung und Größe erforderlich sein.

Weiters: Nur landwirtschaftlichen Grund zu besitzen macht einen noch nicht zum Landwirten. Derzeit gibt es in deinem Fall (Grund ist verpachtet) keinen Landwirtschaftsbetrieb. Also auch keinerlei Baubewilligung.

Stellt sich also die Frage, ob man mit einer künftigen Selbstbewirtschaftung zum Landwirt werden könnte bzw. was sind die Kriterien, um von einer landwirtschaftlichen Betriebsführung sprechen zu können:
Es muss sich um einen "Betrieb" handeln - also um unternehmerisches Handeln. Somit scheidet alles aus, was unter Hobby oder Liebhaberei einzuordnen ist und auch eine Nutzung zur Selbst-/Eigenversorgung ist kein Betrieb. "Betrieb" bedeutet, planvoll und nachhaltig landwirtschaftliche Produkte zu erzeugen, diese zu vermarkten, daraus Einnahmen zu erzielen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Regeln und Kriterien letztlich auch Gewinne zu erzielen. Diese Gewinne sollen zumindest zum Teil die Bestreitung des Lebensunterhaltes abdecken. So wie bei jeder anderen Berufsausübung auch. 

Die vorhandenen 0,75 Wald und eine Wiese mit ca. 2 ha werden kaum Grundlage für eine derartige unternehmerische, betriebswirtschaftlich nachhaltig auf Einnahmen und Gewinn ausgerichtete Betriebsführung sein können. Ist ganz einfach zu wenig. Was soll da nach Abzug diverser Aufwendungen (variable Kosten) für die Bewirtschaftung als Gewinn pro Jahr rauskommen?? Und davon müssen davor auch noch die Fixkosten ( jährliche Abschreibungen, Steuern, Versicherungen usw.) für die Wirtschaftsgebäude und maschinelle Ausstattung abgedeckt werden. Da bleibt ganz einfach nichts über.

Somit also keine landwirtschaftliche Betriebsführung - weder derzeit vorliegend, noch künftig realisierbar - und somit kein Bauen im Grünland!!

zitat..
landman90 schrieb: Ich kann die Fragen noch nicht im Detail beantworten. Darf ich mir eine Gegenfrage erlauben, was sind die Mindestanforderungen?

Diese Fragestellung ist der falsche Ansatz. Nur zu sagen, ich will Landwirt werden, trifft ja nicht das eigentliche Bedürfnis. Das eigentliche Bedürfnis und der eigentlich Wunsch ist ja, bestimmte Dinge zu tun. Die korrekt gestellte Frage wäre dann, dass jemand sagt, ob das, was man tun will, Landwirtschaft ist.
Will ich aber nur wissen, was ich tun muss, um als Landwirt zu gelten, dann kommen da meistens Dinge raus, die man eigentlich gar nicht tun will (sondern "muss", um eben als Landwirt zu gelten). Das führt in der Regel meist von Beginn an zu einem Scheitern.......

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
16.5.2020  (#4)
Dass man mit 2 ha nicht lebensfähig ist, dürfte klar sein! Aber was ist, wenn landw. Grund dazu gepachtet wird? Schottische Hochlandrinder brauchen nicht mal einen Stall. Nur ein Unterstand ist nötig. Maschinen braucht man auch nicht, Futterernte kann über Maschinenring erledigt werden, bzw. Zukauf. Müssen nicht Hochlandrinder sein, auch Schafe und Ziegen können es sein. Natürlich muss auch beim pachten von landw. Flächen mit mehr als 2 ha die Grundverkehrsbehörde zustimmen. (bei Kauf ist die Grenze niedriger)

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  •  NikiK
18.5.2020  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Um den Hintergrund all meiner Fragen zu verstehen, muss man folgendes beachten:

Es geht um Bauen in der Widmungsart Grünalnd Land- und Forstwirtschaft. Eine Grundvoraussetzung, um in dieser Widungsart bauen zu dürfen, ist eine landwirtschaftliche Betriebsführung. Ohne eine solche geht mal gar nichts. Und wenn ein solcher Betrieb zutrifft, dann muss als weitere Voraussetzung das konkrete Bauvorhaben für diese Betriebsführung in Ausgestaltung und Größe erforderlich sein.

Weiters: Nur landwirtschaftlichen Grund zu besitzen macht einen noch nicht zum Landwirten. Derzeit gibt es in deinem Fall (Grund ist verpachtet) keinen Landwirtschaftsbetrieb. Also auch keinerlei Baubewilligung.

Stellt sich also die Frage, ob man mit einer künftigen Selbstbewirtschaftung zum Landwirt werden könnte bzw. was sind die Kriterien, um von einer landwirtschaftlichen Betriebsführung sprechen zu können:
Es muss sich um einen "Betrieb" handeln - also um unternehmerisches Handeln. Somit scheidet alles aus, was unter Hobby oder Liebhaberei einzuordnen ist und auch eine Nutzung zur Selbst-/Eigenversorgung ist kein Betrieb. "Betrieb" bedeutet, planvoll und nachhaltig landwirtschaftliche Produkte zu erzeugen, diese zu vermarkten, daraus Einnahmen zu erzielen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Regeln und Kriterien letztlich auch Gewinne zu erzielen. Diese Gewinne sollen zumindest zum Teil die Bestreitung des Lebensunterhaltes abdecken. So wie bei jeder anderen Berufsausübung auch. 

Die vorhandenen 0,75 Wald und eine Wiese mit ca. 2 ha werden kaum Grundlage für eine derartige unternehmerische, betriebswirtschaftlich nachhaltig auf Einnahmen und Gewinn ausgerichtete Betriebsführung sein können. Ist ganz einfach zu wenig. Was soll da nach Abzug diverser Aufwendungen (variable Kosten) für die Bewirtschaftung als Gewinn pro Jahr rauskommen?? Und davon müssen davor auch noch die Fixkosten ( jährliche Abschreibungen, Steuern, Versicherungen usw.) für die Wirtschaftsgebäude und maschinelle Ausstattung abgedeckt werden. Da bleibt ganz einfach nichts über.

Somit also keine landwirtschaftliche Betriebsführung - weder derzeit vorliegend, noch künftig realisierbar - und somit kein Bauen im Grünland!!

@Karl10 kann man dich kontaktieren? Hätte da ein paar Fragen an dich? Lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.5.2020  (#6)

zitat..
NikiK schrieb: @Karl10 kann man dich kontaktieren?

Persönlich nicht. Aber hier gibts 3 Möglichkeiten:
- direkt hier im Forum. Is ja da, um Fragen zu stellen.
- oder per PN
- oder per email (meine Adresse steht in meinem Profil)

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  •  NikiK
19.5.2020  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von NikiK: @Karl10 kann man dich kontaktieren?

Persönlich nicht. Aber hier gibts 3 Möglichkeiten:
- direkt hier im Forum. Is ja da, um Fragen zu stellen.
- oder per PN
- oder per email (meine Adresse steht in meinem Profil)

Hätte ich in diesem Forum schon mal versucht, leider hat niemand darauf geantwortet!

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  •  landman90
19.5.2020  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: Es geht um Bauen in der Widmungsart Grünalnd Land- und Forstwirtschaft. Eine Grundvoraussetzung, um in dieser Widungsart bauen zu dürfen, ist eine landwirtschaftliche Betriebsführung. Ohne eine solche geht mal gar nichts. Und wenn ein solcher Betrieb zutrifft, dann muss als weitere Voraussetzung das konkrete Bauvorhaben für diese Betriebsführung in Ausgestaltung und Größe erforderlich sein.

Weiters: Nur landwirtschaftlichen Grund zu besitzen macht einen noch nicht zum Landwirten. Derzeit gibt es in deinem Fall (Grund ist verpachtet) keinen Landwirtschaftsbetrieb. Also auch keinerlei Baubewilligung.

 Vielen Dank für diese klare Formulierung, damit ist klar was sein muss, um sein zu können.

Rein Informativ: Wenn man jetzt am Bestand umbauen würde, was ist da den erlaubt?

Also nur sanieren, um die Bewohnbarkeit aufrecht zu erhalten, oder könnte man auch strukturelle Änderungen zur Anpassung des Hauses an neue Wohnbedürfnisse vornehmen?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.5.2020  (#9)
@NikiK 

zitat..
NikiK schrieb: Hätte ich in diesem Forum schon mal versucht, leider hat niemand darauf geantwortet!

 Hab deine damaligen Fragen schon gelesen. Bin aber kein Experte für OÖ und insbesondere zu deiner speziellen Frage nach der geplanten Raumordnungsgesetznovelle im Herbst 2020 kann ich nichts sagen, da ich die konkreten Hintergründe dafür in der oö Poltik und Gesetzgebung nicht kenne.

Am Standort eines vor 15 Jahren eingestürzten Bauernhofes, der seither auch nicht mehr bewirtschaftet wird, wird man aber nach meiner groben Einschätzung aus der Ferne wohl kaum ein neues Wohngebäude errichten dürfen.
Wenn überhaupt, dann is sowas nur denkbar mit "aktiver, echter" landwirtschaftlicher Betriebsführung und in Verbindung mit einer kompletten Hofstelle.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.5.2020  (#10)

zitat..
landman90 schrieb: Also nur sanieren, um die Bewohnbarkeit aufrecht zu erhalten, oder könnte man auch strukturelle Änderungen zur Anpassung des Hauses an neue Wohnbedürfnisse vornehmen?

Ja! aber wirklich nur "sanieren", d.h. ausbessern und instandhalten. Größere Eingriffe in die (tragende) Bausubstanz gehen da nicht.

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