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FA-Frist für Einkommensteuer-Erklärung?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
19.10. - 23.10.2015
13 Antworten 13
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Prinzipiell bin ich ja bei Steuerthemen durchaus sattelfest, folgendes hatte ich aber auch noch nicht und habe ich auch online nicht auf die Schnelle gefunden:

Wie lange hat das Finanzamt Zeit eine Einkommensteuer-Jahreserklärung zu bearbeiten?

Es geht um die 2014er Erklärung. Abgegeben wurde im Mai '15. Bislang keine Bearbeitung/Reaktion.

Normalerweise mußte ich immer nachzahlen und da wurde innerhalb von Wochen bearbeitet/nachgefordert. Jetzt gibt's aber endlich mal eine schöne Gutschrift, und jetzt lassen die sich bald ein halbes Jahr Zeit ...

PS: Es handelt sich um keine "Kombi"-Erklärung. Daher gibt's auch keine Jahreslohnzettel auf die das Finanzamt warten müsste. Es sind daher ausschließlich selbstständige Einkünfte enthalten.

  •  streicher
  •   Gold-Award
19.10.2015  (#1)
Wie lange weiß ich zwar auch nicht. Aber du bekommst Zinsen für jeden Tag die glaube ich deutlich höher sind als bei Banken.

Würde aber trotzdem mal nachfragen ob sie dich vielleicht vergessen haben.



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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
19.10.2015  (#2)
Man will ja keine schlafenden Hunde wecken ... nicht dass sie eine Steuerprüfung planen, nur weil sie ein (kleines) Packerl Tausender rausrücken müssten emoji

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
20.10.2015  (#3)
6 Monate hat die FA Zeit so etwas zu erledigen.

Es gab auch intern eine Umstellung und somit dauert es generell etwas länger heuer und wahrscheinlich auch die nächsten Jahre :)

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
20.10.2015  (#4)
Na dann sollte ich ja bald einen Bescheid bekommen.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
20.10.2015  (#5)
Ja, wenn nicht kurz anrufen und viel spaß in der Warteschlange *ggg* da kannst dann zusätzlich paar Monate hinzufügen :)

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
21.10.2015  (#6)
Devolutionsantrag nach 6 Monaten - wenn der Akt nicht bearbeitet wird, aber zuteilen zu Sachbearbeiter ist auch ein Bearbeiten, oder linke Schreibtischkante zu rechter emoji
Und Zinsen ab 30.9.2015, wenn grüßer als 50 €...
Nur was ist eine Kombi Steuererklärung?
Meins due E1 mit E1a?
Hast du ein L 1 eingereicht? Online oder in Papierform?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
21.10.2015  (#7)
Mit "Keine Kombierklärung" meinte ich bloß, dass es eben KEINE ESt-Erklärung ist, bei der zusätzlich zum selbstständigen Einkommen auch noch ein unselbstständiges Einkommen dazukäme. Hier hätte ich durchaus noch mehr Verständnis für eine lange Bearbeitungsdauer, da dann ja ggf. noch auf einen (spät) gemeldeten Jahreslohnzettel eines Arbeitgeber gewartet werden müsste.

Wie gesagt, bei mir normale E (mit den üblichen Anhängen) , über FinanzOnline. Auf zusätzliche Arbeitgeberdaten müssen die daher nicht warten.

Ich warte jetzt einfach mal bis 6 Monate herum sind, dann ruf' ich mal an.
Ich brauch' das Geld eh nicht wirklich momentan. Hab' eh genug emoji

Die USt-Erklärung, ebenfalls vor knapp 6 Monate abgegeben, haben's ebenfalls noch nicht bearbeitet.

So ein "Devolutionsantrag" würde sicher eine große Freude beim Finanzamt machen. Da werden sie sich wohl mal "zufällig" mit einer Steuer-Außenprüfung bedanken emoji
Branchenbedingt fallen Schwarzgeschichtln bei mir eh flach, aber so eine Prüfung kostet mich einen Haufen Zeit ... möchte ich daher möglichst vermeiden.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
21.10.2015  (#8)

zitat..
streicher schrieb: du bekommst Zinsen für jeden Tag die glaube ich deutlich höher sind als bei Banken.

So ist es. Deswegen schicke ich gerade die Arbeitnehmerveranlagung für 2011 weg...

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
21.10.2015  (#9)
@sir_rws
Wird das nicht ab Antragsdatum gerechnet?

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
21.10.2015  (#10)
Ich hab das vor vielen Jahren auch schon mal gemacht und da wurden dann die Zinsen für 3 (?) Jahre extra ausgeworfen. Also denke ich doch dass das ab Anspruch zählt.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
21.10.2015  (#11)
habs jetzt nachgelesen: - "Nachforderungen und Gutschriften
aus Einkommensteuerbescheiden, die
nach dem 30. September des Folgejahres
zugestellt werden, werden vom Finanzamt
verzinst. Der Zinssatz liegt
2% über dem Basiszinssatz und beträgt
1,88% (Wert bei Redaktionsschluss).
Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen,
die den Betrag von 50 € nicht erreichen,
werden aber nicht festgesetzt.
Die Verzinsung erfolgt unabhängig
vom Zeitpunkt der Abgabe der
Steuererklärung."

Quelle: Steuerhandbuch 2015, Seite 121
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-Steuerbuch_2015_deutsch.pdf?4ommea

Bei einer Gutschrift über ca. 1.500,- für das Jahr 2010 macht das ab Oktober 2011 gerechnet 4 Jahre á mind. 30,- Zinsen (KESt.-freiemoji ) - also deutlich über der 50,- Bearbeitungsgrenze. Bei 2.500,- sinds dann schon über 200,- nur an Zinsen...

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
21.10.2015  (#12)
E 1 und E 1a eingereicht - Entweder hast Du große Abweichung bei einer Kennziffer zum Vorjahr, oder zum Branchendurchschnitt, oder....
Wenn Du keine Prüfung einladen willst, dann ruf nach 5,5 Monaten mal nett an.
Und für eine herabsetzung gür 2015 ist es jetzt eh zu spät ;-(
Die ausbezahlten Zinsen sind dann steuerfrei, hurra!

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
23.10.2015  (#13)
Habe vorgestern angerufen, die Anträge sind noch "in Bearbeitung".

Und, schauschau, gestern wurde plötzlich bearbeitet emoji

Im Finanzonlinepostfach lag die Nachricht dass die MIAS-Daten nicht übereinstimmen (jedes Jahr das selbe, denn die depperten Lieferanten sind nicht fähig die Umsätze zu melden ...).

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