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Wie lange weiß ich zwar auch nicht. Aber du bekommst Zinsen für jeden Tag die glaube ich deutlich höher sind als bei Banken.
Würde aber trotzdem mal nachfragen ob sie dich vielleicht vergessen haben. |
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Man will ja keine schlafenden Hunde wecken ... nicht dass sie eine Steuerprüfung planen, nur weil sie ein (kleines) Packerl Tausender rausrücken müssten |
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6 Monate hat die FA Zeit so etwas zu erledigen.
Es gab auch intern eine Umstellung und somit dauert es generell etwas länger heuer und wahrscheinlich auch die nächsten Jahre :) |
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Na dann sollte ich ja bald einen Bescheid bekommen. |
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Ja, wenn nicht kurz anrufen und viel spaß in der Warteschlange *ggg* da kannst dann zusätzlich paar Monate hinzufügen :) |
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Devolutionsantrag nach 6 Monaten - wenn der Akt nicht bearbeitet wird, aber zuteilen zu Sachbearbeiter ist auch ein Bearbeiten, oder linke Schreibtischkante zu rechter
Und Zinsen ab 30.9.2015, wenn grüßer als 50 €... Nur was ist eine Kombi Steuererklärung? Meins due E1 mit E1a? Hast du ein L 1 eingereicht? Online oder in Papierform? |
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Mit "Keine Kombierklärung" meinte ich bloß, dass es eben KEINE ESt-Erklärung ist, bei der zusätzlich zum selbstständigen Einkommen auch noch ein unselbstständiges Einkommen dazukäme. Hier hätte ich durchaus noch mehr Verständnis für eine lange Bearbeitungsdauer, da dann ja ggf. noch auf einen (spät) gemeldeten Jahreslohnzettel eines Arbeitgeber gewartet werden müsste.
Wie gesagt, bei mir normale E (mit den üblichen Anhängen) , über FinanzOnline. Auf zusätzliche Arbeitgeberdaten müssen die daher nicht warten. Ich warte jetzt einfach mal bis 6 Monate herum sind, dann ruf' ich mal an. Ich brauch' das Geld eh nicht wirklich momentan. Hab' eh genug Die USt-Erklärung, ebenfalls vor knapp 6 Monate abgegeben, haben's ebenfalls noch nicht bearbeitet. So ein "Devolutionsantrag" würde sicher eine große Freude beim Finanzamt machen. Da werden sie sich wohl mal "zufällig" mit einer Steuer-Außenprüfung bedanken Branchenbedingt fallen Schwarzgeschichtln bei mir eh flach, aber so eine Prüfung kostet mich einen Haufen Zeit ... möchte ich daher möglichst vermeiden. |
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So ist es. Deswegen schicke ich gerade die Arbeitnehmerveranlagung für 2011 weg... ||
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@sir_rws
Wird das nicht ab Antragsdatum gerechnet? |
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Ich hab das vor vielen Jahren auch schon mal gemacht und da wurden dann die Zinsen für 3 (?) Jahre extra ausgeworfen. Also denke ich doch dass das ab Anspruch zählt. |
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habs jetzt nachgelesen: - "Nachforderungen und Gutschriften
aus Einkommensteuerbescheiden, die nach dem 30. September des Folgejahres zugestellt werden, werden vom Finanzamt verzinst. Der Zinssatz liegt 2% über dem Basiszinssatz und beträgt 1,88% (Wert bei Redaktionsschluss). Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen, die den Betrag von 50 € nicht erreichen, werden aber nicht festgesetzt. Die Verzinsung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung." Quelle: Steuerhandbuch 2015, Seite 121 https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-Steuerbuch_2015_deutsch.pdf?4ommea Bei einer Gutschrift über ca. 1.500,- für das Jahr 2010 macht das ab Oktober 2011 gerechnet 4 Jahre á mind. 30,- Zinsen (KESt.-frei ) - also deutlich über der 50,- Bearbeitungsgrenze. Bei 2.500,- sinds dann schon über 200,- nur an Zinsen... |
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E 1 und E 1a eingereicht - Entweder hast Du große Abweichung bei einer Kennziffer zum Vorjahr, oder zum Branchendurchschnitt, oder....
Wenn Du keine Prüfung einladen willst, dann ruf nach 5,5 Monaten mal nett an. Und für eine herabsetzung gür 2015 ist es jetzt eh zu spät ;-( Die ausbezahlten Zinsen sind dann steuerfrei, hurra! |
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Habe vorgestern angerufen, die Anträge sind noch "in Bearbeitung".
Und, schauschau, gestern wurde plötzlich bearbeitet Im Finanzonlinepostfach lag die Nachricht dass die MIAS-Daten nicht übereinstimmen (jedes Jahr das selbe, denn die depperten Lieferanten sind nicht fähig die Umsätze zu melden ...). |