Liebes Forum, ich lese es hier schon ein paar wochen lang, und jetzt habe auch eine konkrete Frage. Ich habe im mitte Januar ein Haus-Kaufanbot unterschrieben, in dem steht dass "Die Provision ist mit Annahme dieses Kaufanbotes durch den Verkäufer fällig und nicht erst mit Abschluss eines diesbezüglichen Kaufvertrages.". Gesetzlich ist die Provision "mit der RECHTSWIRKSAMKEIT des geschäfts fällig", wie es in dem thread von Creator erwähnt wird (http://www.energiesparhaus.at/forum/19987). Makler verlängt seit ein paar Tagen, dass ich die Provision überweise. Bin ich jetzt verpflichtet die Provision jetzt zu bezahlen? Ja ich weiss ich habe es selber unterschrieben , aber richtig gelesen habe es erst wenn mich Makler darauf angewiesen hat. Ist es üblich/erlaubt über den Gesetz hinaus solche Kaufanbote zu erstellen? Kaufvertrag wird erst ende nächste Woche unterschrieben.
schwachsinniger makler... die klausel ist schlicht intransparent, gröblich benachteiligend isd §6 kschg und damit nichtig, weil ein provisionsanspruch erst entstehen kann, wenn das geschäft rechtswirksam durchgeführt wurde. sollte man beim verband & vki melden...
Wir haben den erlagschein für die provision bei hausübergabe erhalten, die war 2 wochen nach dem notarstermin. Vorher wollte er die auch gar ned haben...
Unserer war ganz und gar nicht korrekt, sondern ein ausgefuchstes Schlitzohr. Diese Vorgehensweise war notwendig damit er nicht auf weitere blöde Ideen kommt und das Geld hat er am allerletzten Tag der Frist erst gesehen.
also unser makler war wirklich korrekt, hat sich z.B.: 1 stunde zeit genommen uns bei legung des kaufangebots zu beraten bezüglich nebenkosten, auf welche arten es jetzt weitergehen kann (notar-treuhand oder nicht, übergabe des hauses gleich nach vertragsunterzeichnung oder später oder erst wenn im grundbuch etc...)
Mein Makler hat angeblich 30 Jahren Erfahrung in der Branche, so für mich übersetzt es bedeutet, dass er sehr gut weißt wie er Interssenten über Tisch ziehen kann.
Danke nochmal für Kommentare..
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