|
|
||
Grundsätzlich darf ein Servitutsweg auch verlegt werden. Aber es darf dem herrschenden Grundstück dabei kein gravierender Nachteil entstehen (z.B. weil der Weg jetzt schmäler, oder sonst schlechter nutzbar ist). Also solange der (neue) Weg keine Einschränkungen der Servitut bedeutet muss das geduldet werden. Gibt viele Urteile dazu: https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19971217_OGH0002_0070OB00337_97B0000_000&IncludeSelf=True |
||
|
||
Vielen Dank! Mus der Nutzer des Weges diesen auch wieder Instandsetzen, wenn er ihn beschädigt (Spurrillen?)? |
||
|
||
Ob Spurrillen jetzt eine Beschädigung darstellen sei dahingestellt, aber grundsätzlich hat der Nutzer seine Servitut möglichst schonend auszuüben. Das heißt natürlich auch, dass Beschädigungen zu reparieren sind. Wenn er der alleinige Nutzer ist dann hat er auch alle Kosten dafür zu tragen, ansonsten sind sie je nach Nutzung aufzuteilen. Sinnvollerweise hat man dazu schon was im Servitutsvertrag definiert. |
||
|
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]