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@cre, kannst das mal bitte in verständlichen worten formulieren?
das fachchinesisch ist zumindest für mich sehr mühsam, muss mir die beiträge 3x oder öfters duchlesen, damit ich ansatzweise verstehe, um was es geht. |
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die chuzpe ist leicht erklärt - http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20120131_OGH0002_0010OB00251_11K0000_000
sprich: der geschädigte kläger hat es einfach und braucht nur mal eine ziemlich simple feststellungsklage einbringen. keine genaue ziffernmäßige bewertung, einfach klagen, wenn schadeneintritt befürchtet, um eine schnelle gerichtsentscheidung zu haben und sich ggf. besser vergleichen zu können. an dem kann der ogh ned ganz vorbei und erklärt: das wird dann aber schnell abgewürgt. der ogh erklärt jetzt: na, wennst eh schon einen schaden befürchtest, dann mach' ma des ned auf zwei mal (einmal schnelle, grundsätzliche klage auf feststellung, dass es einen schaden aufgrund verschulden gibt und wenn das ok ist und es keine lösung gibt, erst in der verfeinerung klage auf konkrete leistung), sondern jetzt musst gleich auf leistung klagen und alles dem gericht mundgerecht servieren. abgesehen davon, dass im konkreten fall die unterinstanz die feststellung explizit zuließ, ist das eine enorme verschlechterung für die klagsseite. die muss sozusagen sofort auf's ganze gehen, weil die gerichte nix hackeln wollen - und schon gar nicht schnell. blöd aber auch für beklagte, denn die kostengünstige feststellungsklage zum "testen", wo ja nur mal grundsätzlich gecheckt wird, wie's ausschaut, spielt's auch nimmer. also fehlt beiden seiten die möglichkeit einer schnellen entscheidung, um ggf dann zu vergleichen. jetzt muss jede seite sofort und voll riskieren. die möglichkeit, dass es nach einem feststellungsverfahren gar keine explizite leistungsklage mehr braucht, weil die unterlegene partei z.b. wegen offensichtlichkeit das ergebnis akzeptiert, hat den ogh nicht interessiert... er hat das alles unter "schadenminderungspflicht" und "effizienz" gebucht. eigenartig die begründung: wennst als kunde den gekauften ramsch behältst, weilst ned ausschließen kannst, dass das zeug im wert steigt und du damit den schaden minderst, bist jetzt der depp - das sollten's mal der salzburger lr sagen... anderseits kannst jetzt jeden dreck kaufen und sagen, das war gar nicht gewollt und kriegst ab kaufdatum 4% zinsen fix... (§1000 abgb)... wunderschön. rechtsschutzversicherungen werden daher immer notwendiger, weil die "zweiklassenjustiz" wieder zugeschlagen hat und kläger sofort in die teuren leistungsklagen zwingt. klagen muss man sich jetzt wirklich leisten können. |
erklärte der ogh noch in ||
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Hallo creator, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: falschberatung - ogh-judikaturwende |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |