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Hast du eine Rechtsschutzverssicherung? Dann würde ich da gleich mal einen Termin ausmachen. Gerade wenn es um Anforderungen an Förderungen, Bauordnung (Anforderung an HWB) etc. geht, dann kann ich mir schon vorstellen das die das auf deren Kosten runterreißen und neu machen müssen. |
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Rechtschutz schließt so gut wie immer baubezogene Themen aus, wirft auch ein gutes Licht auf die Branche.. |
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Ich bin normal der letzte der gleich neu machen schreit, aber hier scheint es schon durchaus eine (die einzige?) sinnvolle Option zu sein. Ausser es geht sich vom Platz her rundherum aufdoppeln aus, das sie nochmal 4-6cm draufpicken (müsste man rechnen) |
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Also bitte, lass die Kirche im Dorf 😀. Dein Fassader hat dir den Dalamtiner "Standard" raufgepickt und die "Premium" Version verkauft. Ich würde dem Fassader auch nur die Standard Version bezahlen. Der Unterschied zwischen 0.031 und 0.037 sind gerade mal 6mW. Bei einer 300m2 Fassade sind das 1.8W je Grad. Bei 23 Grad Innentemperatur und minus 12 Grad Aussentemperatur in 24 Stunden ergibt einen Mehrverbrauch 1.51kWh. Bei einer Leistung der WP WP [Wärmepumpe] von 6kW beteutet das eine Laufzeitverlängerung von 15 Minuten. Der Strommehrverbrauch bei einem durchschnittlichen SCOP von 4 sind 0.38kWh. Beim jetzigen Strompreis von 0.5€/kWh ist das eine finazielle Mehrbelastung von 0.19€/Tag. In Relation zu einem Krügerl im Wirtshaus mit ca. 5€ sind das ca. 26 Tage. Mit einem Krügerl weniger, hast das Geld für 26 Tage Mehrkosten kompensiert😀. Und die Betrachtung gilt auch nur, wenn es 26 Tage durchgehend -12 Grad Drausen hat. Gerade auf meine Wetterstation gesehen. Haben heute -1.9 Grad Ceslius Aussentemperatur. --> Auf die Leistugsbemessung der WP WP [Wärmepumpe] hat der Unterschied der Dämmleistung überhaupt keinen Einfluss. Genauso wenig ist es bei der Förderung. |
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Bei deiner lustigen Rechnung hast du aber jetzt eine 1m dicke Dämmung hergenommen. Für 14cm wären es ja dann 43mW Differenzen und zack, sind deine 5€ im Monat schon 35€. Mal 5 Monate Heizlast mal 50 Jahre. zack, 7000€ Schaden zu Lasten vom Kunden. |
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Das mag alles stimmen, bezgl. Förderung kennen wir die Details aber nicht. Normalerweise müsste der Threadersteller den Energieausweis anpassen und das mit der Förderstelle klären. "Einfach weniger zahlen" ist für den Verursacher aber meiner Meinung nach nur falscher Anreiz, sowas bei jedem zu versuchen, wenn die einzige Konsequenz schlimmstenfalls eine korrekte Abrechnung wäre und im besten Fall ein Körberlgeld. Vorausgesetzt, das war kein ehrlicher Irrtum sondern Absicht. |
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Für mich einfach eine Frechheit, aber in der Bauwirtschaft wohl wie es scheint ganz normaler Vorgang, sämtliche Gewerke, "probierens halt" ..... Wie man so etwas dann auch noch wie mein Vorposter verteidigen will für mich unerklärlich. Man zahlt ein heiden Geld und erwartet eine professionelle Geschäftsbeziehung, das heisst auch dass die Materialien verbaut werden die vereinbart wurden. Dem TE war dieses Thema anscheinend äußerst wichtig, das ist mehr als berechtigt, das dann abzutun mit nach dem Motto stell dich nicht so an ist schon die Höhe.... Aber ist halt mal wieder was blödes passiert, so ein Pech aber auch, komisch nur das es immer nur mit den billigeren, und qualitativ minderwertigen Materialien passiert.... Was hochwertigeres ist wohl noch nie versehentlich verbaut worden, wenn aber ja dann zahlst as eh. Würde den Fassadenbauer mal mündlich kontaktieren und ihn darauf hinweisen, wenn er dich abschasselt gleich mal per Mail schriftlich bei ihm deponieren ubd weitere Schritte überlegen. |
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Oder fast 20% mehr, na hoppla. ||
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Habe mich jetzt erstmal beim Konsumentenschutz informiert. Wie erwartet wirds sehr mühsam. Seeehr, sehr mühsam. Zuerst schriftlich die im Vertrag festgelegte Durchführung einfordern, mit angemessener Frist. Danach warten ob die Firma reagiert. Falls nicht Vertrag deswegen kündigen und Geld Rückfordern plus die dadurch enstehenden Kosten (Entfernung der bereits aufgetragenen Dämmplatten und Montage von Neuen mit richtigem Dämmwert durch alternative Firma). Das wird natürlich in einem Gerichtsverfahren enden das Jahre dauern kann bis ich das Geld wirklich sehe. Sofern die Firma nicht in Konkurs geht. Allerdings ist die Firma eigentlich sehr renommiert und hat viel zu viele Aufträge. Er meinte allerdings das wenn der Mangel klar und einfach feststellbar ist könnte es schneller gehen. Das die Firma koopieriert würde mich extrem überraschen. Ich bin allerdings im Moment so gesättigt und lasse mich nicht mit 2000€ Rabatt oder so abschassen. |
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👍 Gut so. Den Bautypen gehört nicht nachgegeben. Uns will auch gerade ein Gewerk wegen "das sind nur optische Mängel und innerhalb der Norm" abschassln. Gut das ich noch keinen Cent bezahlt habe. |
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Gebe ich dir völlig recht. Der Überschlagsrechnung nach hast du wie gesagt je nach m² ca einen MEHRVERLUST von 0.043W. Wenn wir von 2000 Heizstunden und durchschnittlich 20K Differenz Innen zu aussen ausgehen, wären das pro m² und Jahr 2kWh Wärme. Und über 50 Jahre pro m² dann 100 kWh Wärme... Bei einem COP von 4 dann also 25kWh bzw. 10€. Was sicher schon ein Viertel der Kosten für die Fassade sind. Bei 300m² also 3000€, insofern hab ich die 7000€ (vorher mit den -15° Tiefsttemperatur gerechnet) sicherlich übertrieben. Aber diese vielleicht 3000€ muss es natürlich ZUSÄTZLICH zum Preis für die schlechtere Dämmung als weiteren Rabatt geben, sonst uninteressant. Insofern muss man sich überlegen was einem der Kampf wert ist und ob Aufdoppeln nicht doch eine Lösung ist. |
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Mal eine ganz ungewöhnliche Frage... was sagt denn der Verursacher dazu? Zahlen Daten Fakten hast du jetzt ja genug gesammelt um auf "ach des is doch eh das Gleiche" zu reagieren und argumentieren. |
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Du hast noch nicht beantwortet, ob ihr schon alles bezahlt habt? Wenn ihr kein finanzielles Druckmittel mehr habt wirds so werden, wie du beraten wurdest. Ihr müsst zu eurem Recht kommen, notfalls über Klage. Da weiß man aber auch nicht bei welchem Richter man landet. Im blödesten Fall ca. so "Was streitets da jetzt rum wegen den paar Euro Heizkosten? Machts an Vergleich und stehlts mir nicht die Zeit" ||
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Erste Reaktion: "Kann ich mir nicht vorstellen das wir falsche Platten verwendet haben. Wir vertrauen voll und ganz dem Lieferanten und manchmal kommen leichte Farbunterschiede je nach Hersteller vor." (Zwischendurch waren aber auch kurz die dunklen Platten auf der Baustelle, davon habe ich ein Foto. "Leicht" ist der Unterschied nicht.) Ich habe jetzt gebeten den Lieferschein zu übermitteln. Ich selbst habe auch den Plattenlieferant direkt wegen des Lieferscheins kontaktiert - der gibt ihn aber nur an die Fassadenfirma heraus und nicht an mich. Ich bin ja gespannt was ich tun soll wenn der Lieferant auch behauptet er hätte die 031 Platten geliefert .... Die Fotos sind zwar eindeutig aber da könnten sie sich schon echt super abputzen. Dazu habe ich Fotos übermittelt zusammen mit Links zu den offiziellen Dokumenten auf der Homepage des Platteproduzenten. Seither habe ich telefonisch niemanden mehr erreicht. Aber per SMS kurze Nachricht das sie zu Mittag kurz Zeit hätten. Wir haben noch nicht alles bezahlt. Allerdings das Meiste weil ich dachte die Leistung wurde erbracht. |
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Bitte den Hersteller dir per Email zu bestätigen welche Platten auf den Foto zu sehen sind. Das sollte kein Problem sein. Mit dieser Email gehst du dann zum Fassader und konfrontierst ihn damit. Dann kann er e schon nicht mehr aus, gegen den Hersteller argumentieren schafft er nicht. |
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Ja, ich muss mich korrigieren, bei meinen Betrachtungen habe ich die Dämmstärke vergessen. Aber ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass die realistischen Mehrkosten im Jahr nicht viel mehr als 15-20€ betragen werden. Den Mehrpreis für die Premium Variante kenne ich nicht, die muss auch berücksichtigt werden. Und die Angaben sind doch alles Laborwerte und haben oft wenig mit der Realität zu tun. Und da können sehr schnell aus 0.031 gleich 0.045 und mehr werden, da der Lambda-Wert auch von dem Wassergehalt (Feuchte) abhängig ist. Und manche U-Wert Rechner simulieren diesen Zusammenhang auch. Und wie weit man kommt, wenn man den Rechtsweg beschreitet, wird man sehen. In den meisten Fällen ausser hohe Kosten null Erfolg. |
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Das ist so nicht richtig, aus rechtlicher Sicht ist die Sache klar, es handelt sich hierbei um eine Falschlieferung (aliud bzw. Nichterfüllung des Vertrages - §918ff ABGB). Daher greift auch in diesem Fall das Gewährleistzungsrecht nicht. |
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Wenn das eh eine klare Sache ist, wie du behauptest, dann schlage ich vor, dass der TE eine Klage einreicht - was der Klagsgegenstand ist, weiß ich nicht- und du übernimmst das Klagsrisiko. Kann ja nichts passieren. |
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Ich glaube wenn die Sachlage klar ist und es eine Bestellung mit dem angebotenen Lambdawert gibt, wird der Unternehmer da tatsächlich nicht einfach so rauskommen. Vielleicht kann man auch den Fachverband WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] bei der Wirtschaftskammer auf das Thema ansetzen und die machen einen freundlichen Anruf beim Unternehmer. |
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Laut AK Konsumentenschutz Jurist wäre die Sache eigentlich auch relativ klar. Im Vertrag und Rechnung steht Explizit das 0,031 vereinbart wurde und das sind sie verpflichtet zu liefern. Wenn Sie sich weigern Schadensersatz durch Neubeauftragung. Nachdem das beides "einfach" festzustellen ist meint er der Aufwand hält sich vermutlich in Grenzen. |
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Warum den gleich so eingeschnappt? Als Jurist traue ich mich den Sachverhalt aus rechlicher Sicht einzuschätzen. Warum die Leute immer solche Angst vor juristischen Auseinandersetzungen haben, ist mir schleierhaft. Da buckeln wir lieber vor der Baubranche die uns nach Strich und Faden bescheisst und akzeptieren alles nur um in keinen Konflikt zu kommen. Als Jurist sehe ich die Sache vielleicht etwas anders als ein Branchenfremder, aber man muss sich wirklich nicht alles gefallen lassen. Die Angstmacherei vor einem möglichen Prozessrisiko ist einfach nicht angebracht, jeder Kollege klärt über die Chancen und Risiken ausreichend auf. 2 |
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