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·gelöst· "Falschparker" in gem. Tiefgaragenzufahrt [OÖ]

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
31.3. - 18.6.2019
26 Antworten | 12 Autoren 26
26
Zwar keine Baurechtsache, aber vielleicht hat dennoch wer eine Idee.

In der Eigentums-Wohnanlage meiner Mutter gibt es eine Zufahrt zur Tiefgarage (2-spurig) wo hin und wieder wer parkt, was schon blöd genug ist. Nun gibt es aber einen Spezialisten, der parkt dort sein Zweitauto ohne Taferl. Alle anderen zahlen für ihre zusätzlichen Plätze und der stellt sich einfach wild in die Einfahrt. Das Auto ist sogar schon verstaubt.

Abschleppen ist nicht so einfach wegen Privatgrund. Gibt es trotzdem eine Besitzstörung auf gemeinsamem Grund?

Die Hausverwaltung mischt sich nicht ein, sie sagt das müssen sich die Eigentümer ausmachen. Eine Hausordnung wird von Eigentümern auch nur belächelt.

Was kann man legal gegen diese Dreistigkeit unternehmen? Der Halter ist zudem sehr uneinsichtig.

  •  hausplanung
17.6.2019  (#21)
Noch zur Info:

http://ereader.autotouring.at/publisher/html5/issue/autotouring/314/77#page/58

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
17.6.2019  (#22)

zitat..
hausplanung schrieb: Noch zur Info: http://ereader.autotouring.at/publisher/html5/issue/autotouring/314/77#page/58

 das grenzt aber wieder an Blödheit ALLER Beteiligten
.
offenbar unfähig einen Zettel zu schreiben mit ner Telefonnummer, offenbar unfähig zu sagen man möge sich an die Hausverwaltung wenden da offenbar beide glauben das ist "ihr" Parkplatz, dafür abschleppen lassen


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  •  hausplanung
17.6.2019  (#23)
das kann man wohl so sagen. Aber das Beispiel zeigt schön die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abschleppen in der Tiefgarage.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
17.6.2019  (#24)

zitat..
hausplanung schrieb: Noch zur Info:

http://ereader.autotouring.at/publisher/html5/issue/autotouring/314/77#page/58

 Hat das annähernd was mit der Ausgangsfrage zu tun?


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
18.6.2019  (#25)
So abweichend ist es gar nicht bautech, weil die Selbsthilfe in Form von Abschleppen ist meist nicht vom Gesetz gedeckt. Wäre in diesem Fall auch so gewesen. 

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  •  hausplanung
18.6.2019  (#26)
genau, die Drumherumgeschichte ist weniger relevant, aber der Teil wo es darum geht wer wann abschleppen darf passt zur Ausgangsfrage.

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