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Familienbonus Plus

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  •  rk515
  •   Gold-Award
6.11. - 8.11.2018
22 Antworten | 13 Autoren 22
22
Halli Hallo zusammen.

ab 2019 gilt ja der Familienbonus Plus.
Hat sich schon jemand Gedanken darüber gemacht zwecks beantragung?
Macht ihr es über den Steuerausgleich 2020 für 2019, oder lässt ihr euch das bereits monatlich am Jänner 2019 mit dem Gehalt auszahlen?

Vor/Nachteile?

Vielleicht finden sich hier ein paar Meinungen.

  •  neubau2018
6.11.2018  (#1)
puh ich hab mich dazu noch gar nicht schlau gemacht, gibt es da irgendwelche Einkommensgrenzen?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
6.11.2018  (#2)
nein, je mehr man verdient, desto mehr schöpft man den aus.

https://www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html

hier gibts infos bzw. kann man sich das berechnen lassen.

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  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
6.11.2018  (#3)
ich werd ihn für meine 3 Kids mönatlich in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Kids fallen ja auch auch immer direkt an und nicht einmal im Jahr :)

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  •  Fernmelder
  •   Silber-Award
6.11.2018  (#4)

zitat..
rk515 schrieb: oder lässt ihr euch das bereits monatlich am Jänner 2019 mit dem Gehalt auszahlen?


Wie funktioniert das? Einfach beim Arbeitgeber beantragen wie die Pendlerpauschale?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
6.11.2018  (#5)
Ja genau Fernmelder. Da gibt es ein Formular auf der Finanzamtsseite. E30 glaub ich heisst das. Das ist dem Arbeitgeber zu geben und dann wirds laut Beschreibung direkt übers Gehalt verrechnet.

Ich tendiere auch eher wie mhmamb zur monatlichen Auszahlung.
So einmal im Jahr könnte man es zwar dann als zusätzliches Gehalt sehen, aber ich denke, das ist die optimalere Herangehensweise.
Mal schauen. Ein paar andere Meinungen werd ich mir noch zu Gemüte führen und dann entscheiden.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
6.11.2018  (#6)
Ich lass mir alles per Steuerausgleich auszahlen. So freue ich mich jedes Frühjar über eine hohe dreistellige bis niedrige vierstellige Summe, die mir das Finanzamt überweist. Bei monatlicher Auszahlung würde das Geld wohl einfach so versickern.

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  •  bloom
  •   Bronze-Award
6.11.2018  (#7)
The time value of money, or TVM, assumes a dollar in the present is worth more than a dollar in the future because of variables such as inflation and interest rates. ... The later money is received, the less value it holds, and $1 today is worth more than $1 received at a date in the future.

Man darf's halt nicht versickern lassen...

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
7.11.2018  (#8)
Ich hab mir das gerade durchgelesen und kenn mich hinsichtlich des Kinderfreibetrags nicht so recht aus.... Im Folder vom Familienbonus steht folgendes:
"Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den derzeitigen Kinderfreibetrag."
Den Kinderfreibetrag haben mein Partner und ich uns bisher - bei der Arbeitnehmerveranlagung 2016 und 2017 - geteilt (wo man das beim Lohnsteuerausgleich anhakt).
Im Familienbonus-Folder steht weiter, dass man max. 1500,- bekommt, wenn man aber bisher den Kinderfreibetrag geltend gemacht hat, beträgt die Entlastung 1346,- Euro.

Den Familienbonus bekommt man ja AB 2019. In der Berechnung kann man bei "Kinderfreibetrag bisher" JA oder NEIN anhaken. Wenn ich jetzt in der Arbeitnehmerveranlagung für 2018 keinen Kinderfreibetrag geltend mache, kann ich dann "NEIN" anhaken beim Familienbonus? Denn wenn der Familienbonus wie im Folder steht den Kinderfreibetrag ersetzt, dann gehe ich davon aus, dass es den dann ab 2019 nicht mehr gibt in der Arbeitnehmerveranlagung? Und nur weil ich den Kinderfreibetrag dann nur in den Jahren 2016/2017 geltend gemacht habe, bekomme ich dann bis mein Kind 18 ist die verminderte Entlastung von nur 1346,- Euro?

Kennt sich da jemand von euch aus? Kann das jemand aufklären?

Merci!
LG BK

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  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
7.11.2018  (#9)

zitat..
chrismo schrieb: würde das Geld wohl einfach so versickern.


das kommt halt auch immer drauf an wie viel Kinder man hat und wie viel steuern man zahlt.
Bei mir sinds monatlich 375 euro mehr für meine 3 Kinder und das merkst dann schon. Ob ichs jetzt auch machen würde wenn ich nur 1 Kind hätte weiß ich nicht, vermutlich aber schon.
Grad jetzt wo der Winter vor der Tür und vieles ansteht sind so ein paar flocken extra schon wertvoll.

3x gefütterte Gummistiefel
3x warme angenehmen Herbst-Schuhe
3x Winterstiefel
3x dickere Jacken
3x Schneeanzug (am Besten noch jeweils einen als Ersatz)
3x Mützen & Handschuhe für draußen
3x wärmere Garderobe (Pullis, Longsleeves, Hosen, Skiunterwäsche, etc)3x Schihandschuhe

3x Nikolaus
3x Weihnachten
1x Geburtstag

2x Schi und Schischuhe
1x Rennbob
....
ja vollständig ist die Liste noch lange nicht emoji 



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  •  neubau2018
7.11.2018  (#10)
danke für eure infos.
wir werden den vollen betrag bekommen und vermutlich lasse ich mir das monatlich auszahlen, sind ja immerhin 125€

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  •  Rasenfreund
7.11.2018  (#11)
Ich werde die 375€ für meine 3 Kinder auch monatlich nehmen.

 


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  •  hoth
  •   Silber-Award
7.11.2018  (#12)
werds mir auch monatlich ausbezahlen lassen.... muss man sich hald für die Kinder auf die seite legen, sonst verschwindet es von selbst emoji

zitat..
BK1982 schrieb: wenn man aber bisher den Kinderfreibetrag geltend gemacht hat, beträgt die Entlastung 1346,- Euro.


wie kommst du auf den Betrag? Kinderfreibetrag sind 440/Kind? hast du hier ev noch Kinderbetreuungskosten miteingerechnet?
Die kann man dann zukünfig auch nicht mehr abschreiben...
die 1500€ sind ja auch pro Kind

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  •  GeorgL
  •   Silber-Award
7.11.2018  (#13)

zitat..
mhmamb schrieb: 3x gefütterte Gummistiefel
3x warme angenehmen Herbst-Schuhe
3x Winterstiefel
3x dickere Jacken
3x Schneeanzug (am Besten noch jeweils einen als Ersatz)
3x Mützen & Handschuhe für draußen
3x wärmere Garderobe (Pullis, Longsleeves, Hosen, Skiunterwäsche, etc)3x Schihandschuhe


Sind die Kinder alle gleich groß?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
7.11.2018  (#14)

zitat..
BK1982 schrieb: Im Familienbonus-Folder steht weiter, dass man max. 1500,- bekommt, wenn man aber bisher den Kinderfreibetrag geltend gemacht hat, beträgt die Entlastung 1346,- Euro.

Den Familienbonus bekommt man ja AB 2019. In der Berechnung kann man bei "Kinderfreibetrag bisher" JA oder NEIN anhaken. Wenn ich jetzt in der Arbeitnehmerveranlagung für 2018 keinen Kinderfreibetrag geltend mache, kann ich dann "NEIN" anhaken beim Familienbonus? Denn wenn der Familienbonus wie im Folder steht den Kinderfreibetrag ersetzt, dann gehe ich davon aus, dass es den dann ab 2019 nicht mehr gibt in der Arbeitnehmerveranlagung? Und nur weil ich den Kinderfreibetrag dann nur in den Jahren 2016/2017 geltend gemacht habe, bekomme ich dann bis mein Kind 18 ist die verminderte Entlastung von nur 1346,- Euro?


Der Familienbonus beträgt pro Jahr und Kind EUR 1.500 (EUR 125/Monat). Dieser Betrag verringert deine Steuerlast zu 100% (Absetzbetrag).

Die von dir erwähnten EUR 1.346 stammen sicherlich aus einer Beispielrechnung, welche nicht auf alle Steuerpflichtigen zutrifft.

Man wollte damit nur darstellen, dass man effektiv ja keine EUR 1.500 mehr hat, da der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kosten für Kinderbetreuung mit Einführung des Familienbonus nicht mehr absetzbar sind. Diese Freibeträge verringern die Steuerbemessungsgrundlage, was effektiv auch zu einer geringeren Steuerlast führt. 

Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2018 sind der Kinderfreibetrag und evt. anfallende Kinderbetreuungskosten anzusetzen, wie in den Vorjahren auch. Hier könnte man noch prüfen, ob es evt. sinnvoll wäre die Kosten zw. den Ehe-/Lebenspartner optimal aufzuteilen (unterschiedliche Steuerprogression).

Ab 2019 gibts dann nur noch den Familienbonus und der Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten spielen keine Rolle mehr.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
7.11.2018  (#15)
Was den Zeitpunkt der Auszahlung des Familienbonus angeht, könnte man sich ansehen, ob es sinnvoll wäre die Arbeitnehmerveranlagung so spät wie möglich zu machen, um Anspruchszinsen zu erhalten.

Lt. Bundesabgabenordnung betragen die Anspruchszinsen 2%/Jahr über dem Basiszinssatz. Die Bagatellgrenze sind EUR 50 (bis zu diesem Betrag werden keine angerechnet) und die Anrechnung erfolgt für max. 48 Monate.

Im Falle einer Steuernachzahlung muss man die Anspruchszinsen ans Finanzamt zahlen. 

Somit sollte man sich bis zum 30.06. des Folgejahres mit der Arbeitnehmerveranlagung auseinandersetzen.

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
7.11.2018  (#16)

zitat..
Baumau schrieb: Die von dir erwähnten EUR 1.346 stammen sicherlich aus einer Beispielrechnung, welche nicht auf alle Steuerpflichtigen zutrifft.


Das war das Beispiel im Folder (unterm Link von rk515):


2018/20181107717871.jpg

Und wenn man unterm Link auf "Jetzt Ersparnis berechnen" klickt, dann kann man bei "Kinderfreibetrag bisher" JA oder NEIN angeben (Beispiel):

Bei NEIN wirft er die 1500,- aus:

2018/20181107363168.jpg

Bei JA nur die 1395,-:

2018/20181107390000.jpg

Das hat mich eben irritiert....

zitat..
Baumau schrieb: Man wollte damit nur darstellen, dass man effektiv ja keine EUR 1.500 mehr hat, da der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kosten für Kinderbetreuung mit Einführung des Familienbonus nicht mehr absetzbar sind.


Ok, wenn das nur darstellen sollte, dass es effektiv die 1395,- sind (mit bisher bezogenem Kinderfreibetrag schon gegengerechnet), dann passts eh....

zitat..
hoth schrieb: Kinderfreibetrag sind 440/Kind?


Wir habens in der Arbeitnehmerveranlagung halt aufgeteilt. Waren dann bei mir und meinem Partner jeweils 300,- für unser Kind.

LG

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  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
7.11.2018  (#17)

zitat..
GeorgL schrieb: Sind die Kinder alle gleich groß?


nein, 2 1/2 (m), 5(w) & 7(m) und wenns gut geht passt vom letzten Winter noch das ein oder andere, aber den großteil brauchts wieder neu, die zwei großen sind so gewachsen brutal emoji

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  •  Microft
  •   Silber-Award
7.11.2018  (#18)
weiss eigentlich jemand ob jetzt bei der familienbeihilfe dieser absetzbetrag auch weg fällt...


2018/2018110788522.jpg

diesen Betrag bekommt man ja immer automatisch mit ausbezahlt.

Danke
mbg

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
7.11.2018  (#19)

zitat..
Microft schrieb: weiss eigentlich jemand ob jetzt bei der familienbeihilfe dieser absetzbetrag auch weg fällt...


Ja weiß ich und nein bleibt.

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
8.11.2018  (#20)
Kann/darf  der neue FAMILIENBONUS PLUS auch nur von der Person beantragt werden ,  die auch die " FAMILIENBEIHILFE "  bekommt bzw. bezieht  ??
Danke im voraus.

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  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
8.11.2018  (#21)

zitat..
hotz68 schrieb: Kann/darf  der neue FAMILIENBONUS PLUS auch nur von der Person beantragt werden ,  die auch die " FAMILIENBEIHILFE "  bekommt bzw. bezieht 


nein, kann auch der (Ehe)Partner sein. Hab mir gestern mal das Formular (E30) geholt.

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