Hallo Forengemeinde!
Ein Dachspengler hat bei der Reparatur meiner Regenrinne am Hauptdach festgestellt, dass bei unserem Doppelhaus mit Walmdach überhaupt keine Windsogsicherung verbaut worden ist.
Wir haben das Objekt im Rohbau + fertiggestellten Dach 2012 von einem Bauträger erworben.
Das Dach wurde 2011 eingedeckt.
Wie ist den hier die Rechtslage?
Ist nach 10 Jahren hier (wegen evtl. versteckten Mangel) der Bauträger zu belangen?
Was ist wenn das ausführende Unternehmen nicht mehr existieren sollte?
Danke für eure Infos!
Gesamten Text anzeigen