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Je früher desto besser. Es wird (zumindest in OÖ) immer teuerer, also sparst du Geld, wenn du den Beitrag früher entrichtest, wurde uns auch seitens Gemeinde so empfohlen. |
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Hm guter Einwand. Gemäss § 8Nachtragsbeitrag (1) Ein Nachtragsbeitrag zum Anschlussbeitrag kann erhoben werden, wenn der Beitragssatz gemäß § 3 Abs. 2 neu festgesetzt wird lese ich das so dass sich die Gemeinde aber bei einer Erhöhung sowieso Geld nachholen kann. Aber ja, letztendlich zahlen wir die Abgabe jetzt und die Sache ist vom Tisch. Geld ist ja gerade eh nix wert:) |
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