ich möchte im Frühjahr den Boden meiner Garage (ca. 52m2) mit Fliesen bzw. Feinsteinzeug verschönern. Es handelt sich um eine unbehandelte, grob abgezogene Betonplatte (15cm) ohne Estrich etc. Die Platte war nach Fertigstellung knapp 1,5 Jahre frei bewittert ehe die Garage darauf gebaut wurde und das Dach drauf kam. Sie ist freistehend neben dem Haus und nicht unterkellert.
Jetzt möchte ich Feinsteinzeug verlegen 30x30x0,7cm in R11, mit Flexkleber direkt auf die Bodenplatte. Ich habe nur teilweise gelesen dass manche unter den Fliesen eine Abdichtung machen. Meine Frage ist nun ob das notwendig ist bzw. lt. Bauvorschriften durchzuführen ist. Ich persönlich denke nicht dass es notwendig ist aber ich hab noch nicht rausgefunden ob es vorgeschrieben oder einfach eine Vorsichtsmaßnahme ist.
Kann mir da jemand was dazu sagen ? - und nein, ich möchte keinen Estrich machen sondern einfach Fliesen drauf und fertig.
abdichtung brauchst sowieso keine, aber auf eine roh abgezogene betonplatte zu fliesen ist jetzt nicht so ganz eine einfache gschicht. wie schauts da mit der ebenheit aus. da wirst sicher so zwischen 2 - 4 cm ausgleichen müssen. also verlegung im mörtelbett. nur flexkleber auf die platte wirds eher nicht spielen.
ich hab bei mir zuhause genau die gleiche Situation - haben auch direkt auf die grob abgezogene Betonplatte gefliest --> bei uns wurde zuerst eine Fatsche gesetzt und dann mit Ausgleichsmasse glatt gezogen, anschließend ganz normal mit Flexkleber verklebt - funktioniert einwandfrei
OK, Danke mal für Eure Nachrichten. Ob Ausgleichsmasse oder nicht muss ich mir noch im Detail ansehen - wird eh erst im Frühjahr spruchreif. Mir gehts eigentlich ums Thema Abdichtung ob man da was machen MUSS.
Fußböden in Garagen sind flüssigkeitsdicht, wannenförmig oder mit einem Gefälle zu Sammelgruben, Sammelrinnen oder zu einem Kanaleinlauf mit angeschlossenem Öl- bzw. Benzinabscheider auszubilden und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen.
.. uzi10 schrieb: Fußböden in Garagen sind flüssigkeitsdicht, wannenförmig oder mit einem Gefälle zu Sammelgruben, Sammelrinnen oder zu einem Kanaleinlauf mit angeschlossenem Öl- bzw. Benzinabscheider auszubilden und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen.
Du kommst laut deinem Profil aus NÖ und ich nehme an, du beziehst das auch auf NÖ. Allerdings: wo steht das?? Diese Vorgaben hats früher mal gegeben. Derzeit steht diese Formulierung aber nicht (mehr) im Gesetz!
.. Karl10 schrieb: __________________ Im Beitrag zitiert von uzi10: Fußböden in Garagen sind flüssigkeitsdicht, wannenförmig oder mit einem Gefälle zu Sammelgruben, Sammelrinnen oder zu einem Kanaleinlauf mit angeschlossenem Öl- bzw. Benzinabscheider auszubilden und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen.
Du kommst laut deinem Profil aus NÖ und ich nehme an, du beziehst das auch auf NÖ. Allerdings: wo steht das?? Diese Vorgaben hats früher mal gegeben. Derzeit steht diese Formulierung aber nicht (mehr) im Gesetz!
Gilt das nicht mehr? Zumindest eine Sammelgrube ist auszubilden! So ists bei uns in NÖ!
1. Welches Datum hat der Bescheid bzw. welche Gesetzeslage/welche Gesetze haben dafür gegolten? und 2. Es steht in DEINEM Baubescheid, der für DICH gilt und NUR für dich. Das heißt nicht, dass das (heute) allgemein gültige Gesetzeslage ist.
Also einen Auffangbehälter in der Mitte und das Gefälle dazu haben wir. In unserem Baubescheid steht zum Thema Garage überhaupt nix drinnen an Auflagen etc. also wenn dann ist hier nur die NÖ Bauordnung (Stand 2016) anzuwenden.
Ich könnt ja auch den Baumeister fragen der die Garage aufgeziegelt hat, nur der hat schon die Lüftungsöffnungen weggelassen auf meine Frage ob man das wirklich braucht und dementsprechend kenne ich die Antwort auch auf die Frage ob man da eine Abdichtung drunter machen soll. Die Lüftungsöffnungen hol ich übrigens noch nach bevor außen verputzt wird bevor das ev. die Gemeinde ankreidet und ich den Putz wieder wegstemmen kann.
Die Frage bei der Abdichtung ist auch - macht man die zum Schutz der Bausubstanz (Feuchtigkeit die in die Bodenplatte eindringen kann) oder wegen der ev. Flüssigkeiten die austreten könnten ? Feuchtigkeit: ich kann bisher sagen dass weder bei Regen noch im Winter mit Schneematsch viel Wasser in der Garage stand. Kann natürlich auch sein dass die Bodenplatte das bisher aufgesogen hat und man das erst sieht wenn Fliesen liegen die doch "dichter" sind wie die BoPla ohne Belag Für die Flüssigkeiten die austreten können ist dann eh der Sammelbehälter da. Also wenn Feuchtigkeit dann ohne Abdichtung in die BoPla einzieht, kommt sie ja dort auch wieder raus über die Oberfläche des Boden weil in die Wände kann sie nicht hoch wegen der Sperrbahn unter den Ziegeln. Sehe ich das falsch oder zu simpel als Laie ?
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