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Bundesland?? |
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Niederösterreich |
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Das musst im Detail beschreiben und gegenüberstellen - altes Fenster:neues Fenster (Größe, Konstruktionsart, Glasart, Farbe....) Was ist in diesem Plan enthalten? Habt ihr um die Bewilligung zum Austausch der Fenster angesucht? Warum?? Ist der Fenstertausch überhaupt bewilligungspflichtig?? Nur wenn ja, dann hätte der Nachbar da ein Recht, Einwände zu erheben. Zu beachten ist dabei: das Fenster ist derzeit im Altbestand an einer Stelle, wo es nach aktueller Gesetzeslage nicht zulässig wäre. Wenn du jetzt daran was änderst, was eine neue Bewilligung braucht, könnte sich schon die Frage stellen, ob das an dieser Stelle noch (einmal) zulässig ist. Da kommst in eine rechtliche "Grauzone". Ist nur das neue Fenster für sich betrachtet bewilligungspflichtig (in einer bestehenden und unverändert bleibenden Öffnung in der Wand), oder macht man damit die ganze Öffnung neu zum Thema? |
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Soweit ich weiß, ist ein Fenster nie bewilligungspflichtig, wenn es schon mal bewilligt wurde. Und das ist es ja. Im Alten Plan ist es ersichtlich. Wir wollen es nicht verändern sondern nur erneuern, sprich 1:1 durch ein neues ersetzen. Es ist deswegen zum Thema geworden, weil wir das Dach neu machen (was ja bewilligt werden muss) und die Garage neu machen. Deswegen haben wir einen Plan zeichnen lassen. In der Baubeschreibung steht auch drinnen, dass das Fenster ausgetauscht wird. Laut neuen Richtlinien ist es ja auch so, dass man wegen den Brandschutzverordnungen eben die 3m zum Nachbar einhalten muss oder kein Fenster machen darf. Aber es ist ja altbestand. |
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Ganz so generell kann man das nicht sagen. Gem. § 17, Zif. 3. NÖ Bauordnung handelt es sich um eine bewilligungs- und anzeigefreie "Instandsetzung" nur dann, wenn die "Konstruktionsart beibehalten sowie Formen und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht wesentlich verändert werden". Aber wenn du eh weißt und davon überzeugt bist, dass der Fenstertausch keine Bewilligung braucht, warum schreibt ihr das dann in die Baubeschreibung rein und macht es quasi zum Bestandteil des Bauansuchens?? Und damit eröffnet ihr dem Nachbarn einen Angriffspunkt, den er sonst jetzt im Bauverfahren gar nicht gewußt hätte und somit wär´s gar nicht zum Thema geworden?! Und was hat das jetzt für Konsequenzen?? Deswegen gilt ja kein anderes Gesetz! |