« Baurecht  |

Fenster (altbestand) neu tauschen

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  AnGer
22.4. - 23.4.2020
5 Antworten | 2 Autoren 5
5
Wir wollen unser Haus umbauen. Es ist zirka 1965 gebaut worden. Wir haben zu unseren Nachbarn 1,5m und haben auf der Seite ein Fenster im OG dass wir tauschen wollen. Wir machen den ganzen Dachstuhl neu und wollen eben zusätzlich die Fenster austauschen (aber nicht verändern). Den Plan haben wir auf der Gemeinde eingereicht. Dem Nachbar passt der Plan so nicht weil es kein Brandschutzfenster ist. Er meint wir haben keine 3m und er hat Holzhaus. Ich habe auf der Gemeinde nachgefragt und die meinten, dass es altbestand sei und es im Plan eigentlich passt. Der Nachbar ist leider gottes Sachverständigster und wird Einspruch erheben. 
wer ist im Recht???? 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.4.2020  (#1)
Bundesland??





1
  •  AnGer
23.4.2020  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Bundesland??

Niederösterreich 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.4.2020  (#3)

zitat..
AnGer schrieb: und wollen eben zusätzlich die Fenster austauschen (aber nicht verändern).


Das musst im Detail beschreiben und gegenüberstellen - altes Fenster:neues Fenster (Größe, Konstruktionsart, Glasart, Farbe....)

zitat..
AnGer schrieb: Den Plan haben wir auf der Gemeinde eingereicht.

Was ist in diesem Plan enthalten? Habt ihr um die Bewilligung zum Austausch der Fenster angesucht? Warum?? Ist der Fenstertausch überhaupt bewilligungspflichtig?? Nur wenn ja, dann hätte der Nachbar da ein Recht, Einwände zu erheben.
Zu beachten ist dabei: das Fenster ist derzeit im Altbestand an einer Stelle, wo es nach aktueller Gesetzeslage nicht zulässig wäre. Wenn du jetzt daran was änderst, was eine neue Bewilligung braucht, könnte sich schon die Frage stellen, ob das an dieser Stelle noch (einmal) zulässig ist. Da kommst in eine rechtliche "Grauzone". Ist nur das neue Fenster für sich betrachtet bewilligungspflichtig (in einer bestehenden und unverändert bleibenden Öffnung in der Wand), oder macht man damit die ganze Öffnung neu zum Thema?


1


  •  AnGer
23.4.2020  (#4)
Soweit ich weiß, ist ein Fenster nie bewilligungspflichtig, wenn es schon mal bewilligt wurde. Und das ist es ja. Im Alten Plan ist es ersichtlich. Wir wollen es nicht verändern sondern nur erneuern, sprich 1:1 durch ein neues ersetzen. Es ist deswegen zum Thema geworden, weil wir das Dach neu machen (was ja bewilligt werden muss) und die Garage neu machen. Deswegen haben wir einen Plan zeichnen lassen. In der Baubeschreibung steht auch drinnen, dass das Fenster ausgetauscht wird. Laut neuen Richtlinien ist es ja auch so, dass man wegen den Brandschutzverordnungen eben die 3m zum Nachbar einhalten muss oder kein Fenster machen darf. Aber es ist ja altbestand. 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.4.2020  (#5)

zitat..
AnGer schrieb: Soweit ich weiß, ist ein Fenster nie bewilligungspflichtig, wenn es schon mal bewilligt wurde.

 Ganz so generell kann man das nicht sagen. Gem. § 17, Zif. 3.  NÖ Bauordnung handelt es sich um eine bewilligungs- und anzeigefreie "Instandsetzung" nur dann, wenn die "Konstruktionsart beibehalten sowie Formen und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht wesentlich verändert werden".

Aber wenn du eh weißt und davon überzeugt bist, dass der Fenstertausch keine Bewilligung braucht, warum schreibt ihr das dann in die Baubeschreibung rein und macht es quasi zum Bestandteil des Bauansuchens?? Und damit eröffnet ihr dem Nachbarn einen Angriffspunkt, den er sonst jetzt im Bauverfahren gar nicht gewußt hätte und somit wär´s gar nicht zum Thema geworden?!

zitat..
AnGer schrieb: Der Nachbar ist leider gottes Sachverständigster

Und was hat das jetzt für Konsequenzen?? Deswegen gilt ja kein anderes Gesetz!


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: [Gelöst] Dienstbarkeit wie bewerten...